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Die Widerrufsbelehrung - Eine wichtige Information für Verbraucher

Was ist eine Widerrufsbelehrung, was muss enthalten sein und wann kommt sie zur Anwendung?

Was wird unter einer Widerrufsbelehrung verstanden?

Mit der Widerrufsbelehrung müssen Unternehmer ihre Kunden, insbesondere Endverbraucher, über das Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen aufklären. Was Verbraucherverträge sind, wird im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Es kann sich hierbei um Kauf-, Werk- oder Dienstverträge handeln, die zwischen einem Unternehmen und einem Verbraucher abgeschlossen werden. Der Gesetzgeber versteht unter Verbrauchern gemäß § 13 BGB natürliche Personen, die Rechtsgeschäfte zu privaten Zwecken abschließen, das heißt, dass diese Verträge nicht im Rahmen einer selbständigen oder gewerblichen beruflichen Tätigkeit geschlossen werden. Die Kündigung eines Vertrags kann man übrigens meistens nicht einseitig widerrufen, nur dann, wenn der Vertragspartner damit einverstanden, ist das Vertragsverhältnis aufrechtzuerhalten.

Hinweis: Das Widerrufsrecht gilt im Sinne des Gesetzes nach § 312g BGB bei allen Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen oder bei Fernabsatzverträgen, beispielsweise über das Internet oder per Telefon, abgeschlossen worden sind. Ausnahmen hierfür bestehen allerdings unter anderem bei verderblichen Waren, bei nach Kundenwünschen angefertigten Waren, bei Einzellieferungen von Zeitungen und Zeitschriften (betrifft nicht Abonnements), bei Software und Tonträgern in versiegelten Verpackungen, wenn das Siegel entfernt wurde.

Warum ist die Widerrufsbelehrung wichtig?

Die Aushändigung einer wirksamen Widerrufsbelehrung ist ausschlaggebend für den Beginn der Widerrufsfrist, die der Verbraucher im Sinne des Widerrufsrechts einhalten muss. Entscheidend sind hier die gesetzlichen Vorgaben in § 355 BGB. Demnach beginnt die Widerrufsfrist mit dem Zugang der Widerrufsbelehrung in Textform, nicht aber vor dem Erhalt der Ware beziehungsweise Dienstleistung.

Tipp: Wenn du mehr darüber erfahren möchtest, wie du Verträge widerrufen kannst, lies auch unsere Ratgeber für den Widerruf einer Versicherung oder den Widerruf eines Vertrags.

Welche Angaben muss eine Widerrufsbelehrung enthalten?

Die Widerrufsbelehrung muss sich für den Verbraucher deutlich erkennbar von den Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) und sonstigen Bestandteilen eines Vertrags abheben und sollte daher am besten in einem eigenen Dokument erstellt werden. Der Versand kann per Brief, Fax oder E-Mail erfolgen. Ein Hinweis auf der Website des Anbieters ist nur dann ausreichend, wenn der Hinweis auf das Widerrufsrecht eindeutig in den Bestellprozess integriert worden und die Widerrufsbelehrung über einen sogenannten sprechenden Link direkt erreichbar ist. Hierbei handelt es sich um einen Link, der lesbare und eindeutige Wörter anstelle von technischen Kürzeln enthält, wie zum Beispiel "zur Widerrufsbelehrung" oder "Informationen zum Widerrufsrecht". Sowohl der Hinweis als auch die Widerrufsbelehrung müssen so platziert werden, dass sie durch den Verbraucher garantiert nicht übersehen werden können, zum Beispiel oberhalb des Bestellbuttons.


Generell muss eine wirksame Widerrufsbelehrung folgende Angaben enthalten:

  • ladungsfähige Anschrift des Anbieters sowie dessen korrekte Firmenbezeichnung
  • Hinweis auf die vierzehntägige Widerrufsfrist
  • Hinweis auf Beginn der Widerrufsfrist
  • Hinweis darauf, dass der Widerruf ohne die Angabe von Gründen innerhalb der Widerrufsfrist in Textform, zum Beispiel als Brief, Fax oder E-Mail oder durch die rechtzeitige Rücksendung der Sache erfolgen muss
  • ein Widerrufsformular, das der Verbraucher für den Widerruf nutzen kann

Die Widerrufsbelehrung sollte dem Verbraucher vor oder mit Abschluss des Vertrags zugehen. Erhält er diese erst nach Vertragsabschluss, verlängert sich die Widerrufsfrist nämlich auf einen Monat. Bei Fernabsatzverträgen erkennt der Gesetzgeber den Zugang der Widerrufsbelehrung als rechtzeitig zugestellt an, wenn diese dem Verbraucher unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform zugestellt wird. Neben den generellen Angaben müssen je nach Vertragsart noch weitere Angaben enthalten sein, zum Beispiel der Beginn der Widerrufsfrist bei schriftlich abzuschließenden Verträgen erst nach dem Zugang einer Vertragsurkunde oder ähnlichem sowie bei Fernabsatzverträgen der Beginn der Widerrufsfrist erst nach dem Zugang der Ware beim Empfänger. Konkreter führt der Gesetzgeber die Sonderfälle in Artikel 346 § 1 EGBGB (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch) aus.

Hinweis: Für den Verbraucher ist es nicht immer erkennbar, ob eine Widerrufsbelehrung Fehler enthält und den Vorgaben des Gesetzgebers entspricht. Falls du einen Vertrag widerrufen möchtest und an der Richtigkeit der Belehrung zweifelst, solltest du diese daher durch die Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt prüfen lassen.


Wo es Muster für eines gesetzeskonforme Widerrufsbelehrung gibt

Wenn du selbst Händler oder Dienstleister bist, solltest du eine Widerrufsbelehrung lieber nicht selbst verfassen, da diese bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllen muss. Besser ist es, wenn du dich regelmäßig auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (http://www.bmjv.de) informierst. Dort werden auch aktuelle Widerrufsbelehrungen als Muster zur Verfügung gestellt, und zwar das "Muster für die Widerrufsbelehrung bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen" und das "Muster für die Widerrufsbelehrung bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen". Ausgenommen davon ist der Widerruf eines Darlehens, da es für Verbraucherdarlehensverträge eine spezielle Regelung gibt, und zwar die sogenannte Verbraucherrichtlinie. Du kannst für den Online-Handel ein Widerrufsformular auch auf vielen Websites von Rechtsanwälten mithilfe eines Widerrufsgenerators erstellen. Das hat den Vorteil, dass die Widerrufsbelehrung im Anschluss deine Kontaktdaten sowie die Art deines Angebotes enthält. Bei der Benutzung des Generators solltest du jedoch die Hinweise sorgfältig lesen und auch beachten.

Welche Folgen haben eine fehlende oder eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung?

Fehlt die Widerrufsbelehrung oder enthält sie Fehler, kann das ein Grund für eine Abmahnung des Anbieters sein. Tatsächlich ist dies nach Angaben von Rechtsexperten einer der häufigsten Abmahnungsgründe im Internetrecht. Wird dem Verbraucher keine oder eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung ausgehändigt, beginnt außerdem die Widerrufsfrist nicht und der Widerruf eines abgeschlossenen Vertrags ist auch noch nach dem Ablauf von vierzehn Tagen möglich. Die bis zum 13. Juni 2014 geltende unbegrenzte Widerrufsmöglichkeit wurde allerdings abgeschafft. Seit diesem Datum kann das Widerrufsrecht maximal bis zu zwölf Monate und vierzehn Tage nach dem Abschluss des Vertrags ausgeübt werden.

Tipp: Eine Ausnahme von der begrenzten Widerrufsfrist trotz fehlender oder fehlerhafter Widerrufsbelehrung gibt es allerdings bei Finanzdienstleistungen, wie Immobiliendarlehen. Lies dazu unseren Ratgeber "Der Widerrufsjoker - Viel Geld mit mangelhaften oder fehlenden Widerrufsbelehrungen in Darlehensverträgen sparen".

Fazit

Händler und Anbieter von Dienstleistungen müssen Verbrauchern ein Widerrufsrecht einräumen, das jedoch an Fristen gebunden ist. Diese beginnen erst mit der Aushändigung einer wirksamen und gesetzeskonformen Widerrufsbelehrung. Wenn der Verbraucher keine oder eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung erhält, verlängert sich die Frist außer bei Verträgen über Finanzdienstleistungen auf maximal zwölf Monate und vierzehn Tage. Innerhalb dieses Zeitraums kann der Verbraucher den Vertrag widerrufen.

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