So klappt die Kündigung deiner Auslandskrankenversicherung
Tipps & Tricks, wie du aus deinem Vertrag herauskommst!
- Die Auslandskrankenversicherung
- Die üblichen Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen
- Die Auslandskrankenversicherung außerordentlich kündigen
- Das ist im Rahmen der Kündigung zu beachten
- Fazit
Die Auslandskrankenversicherung
Sofern du deinen derzeitigen Anbieter wechseln möchtest oder für die Zukunft erstmal keine Reisen mehr in Länder geplant hast, für die eine zusätzliche Versicherung sinnvoll und notwendig ist, empfiehlt sich die Kündigung der Auslandskrankenversicherung.
Die üblichen Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen
Am besten trittst du vor Reiseantritt mit deiner Versicherung in Kontakt und erkundigst dich, ob ein zusätzlicher Versicherungsschutz nötig ist. Wenn dies der Fall ist, stehen verschiedene Optionen einer Auslandskrankenversicherung zur Auswahl.
Einmal-Reisekrankenversicherung
Zum einen gibt es die Möglichkeit, eine Auslandskrankenversicherung für eine einzelne Reise abzuschließen. Dies kann entweder beim Reiseveranstalter, der mit einer bestimmten Versicherung zusammenarbeitet, gebucht werden oder auch direkt bei einem Versicherungsunternehmen. Ungeachtet für welche Variante du dich entscheidest, buchst du die Versicherung für einen konkreten Zeitraum. Dieser kann zwischen einem Tag und 365 Tagen liegen. Eine Verlängerung ist bei den meisten Anbietern nicht möglich – wenn dann nur auf Antrag. Somit ist eine Kündigung bei dieser Art von Auslandskrankenversicherung nicht notwendig, sondern sie erlischt automatisch zum Ende der vereinbarten Zeit.
Jahres-Reisekrankenversicherung
Im Gegensatz zur Einmal-Reisekrankenversicherung gilt der Versicherungsschutz einer Jahres-Versicherung für alle Reisen innerhalb eines Jahres, wobei die Urlaubsreise oft eine Dauer von 56 Tagen nicht überschreiten darf (für Dienstreisen gilt unter Umständen eine andere Maximaldauer). Da diese Jahrespolice sich nahezu bei allen Anbietern automatisch verlängert, muss sie gekündigt werden. Auch bei Verträgen, die für länger als ein Jahr laufen, kannst du kündigen. Unabhängig von der Vereinbarung hast du nach spätestens drei Jahren die Möglichkeit zur ordentlichen Kündigung mit der vereinbarten Kündigungsfrist. Die Kündigungsfrist darf grundsätzlich nicht länger als drei Monate sein, vielfach beläuft sie sich auf einen Monat. Entscheidend für den Beginn der Frist ist in beiden Fällen das Datum, an dem du die Versicherung abgeschlossen hast.
Kümmere dich rechtzeitig um die Kündigung deiner Auslandskrankenversicherung, damit sich die Police nicht um eine weitere Versicherungsperiode verlängert. Wir empfehlen dir, das Kündigungsschreiben per Einschreiben oder Fax zu versenden. Nur so hast du anschließend auch einen Nachweis darüber, dass die Kündigung fristgerecht eingegangen ist. Vergiss nicht, deinen Namen, deine Adresse und deine Versicherungsnummer anzugeben – sonst kann deine Versicherung die Kündigung nicht eindeutig zuordnen.
Die Auslandskrankenversicherung außerordentlich kündigen
Eine außerordentliche Kündigung kann bei Krankenversicherungen daher nur vorgenommen werden, wenn die Leistungen sinken oder die Preise steigen. Die Leistungsminderung liegt auch dann vor, wenn du beispielsweise in eine andere Altersklasse rutschst und hierdurch andere, höhere Prämien zahlen musst. In einem solchen Fall kannst du innerhalb eines Monats mit sofortiger Wirkung dein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen.
Veränderte Reisegewohnheiten
Eine Reisekrankenversicherung kann auch bei gelegentlichen Reisen eingesetzt werden. Aus diesem Grund ist ein Wegfall der Reisen keine Rechtfertigung dafür, die Versicherung vorzeitig und ohne Frist zu kündigen. Nur wenn du aus schwerwiegenden Gründen keine Reisen ins Ausland mehr antreten kannst, kannst du eine außerordentliche Kündigung der Auslandskrankenversicherung versuchen. Allerdings ist die Gesetzeslage in Bezug auf diese Form der Versicherung nicht sehr ausführlich. Die Tatsache, dass der Versicherungsschutz aufgrund geänderter Reisegewohnheiten nicht mehr benötigt wird, ist nicht vorgesehen.
Schadensfall
Ein weiteres Sonderkündigungsrecht steht dir zu, wenn du bei der Versicherung einen Anspruch angemeldet hast. Zu diesem Zeitpunkt kannst du den Versicherungsvertrag innerhalb einer gewissen Frist nach Eintritt des Versicherungsfalles kündigen – üblicherweise innerhalb eines Monats.
Achtung: Von diesem außerordentlichen Kündigungsrecht können auch die Versicherungen Gebrauch machen.
Todesfall
Die Auslandskrankversicherung erlischt grundsätzlich automatisch, wenn der Versicherungsnehmer verstirbt. Der Versicherer muss dann nur in einem entsprechenden Schreiben darüber in Kenntnis gesetzt werden. Familienangehörige haben jedoch auch die Möglichkeit, die Versicherung zu übernehmen und so in die Versicherungsleistungen zu einzutreten. Die Übernahme ist innerhalb einer Frist von etwa zwei Monaten nach Todesfall zu vollziehen.
Das ist im Rahmen der Kündigung zu beachten
Die Kündigung der Auslandskrankenversicherung ist selten wirklich nötig, weil viele Verträge zeitlich befristet sind. Auch wird bei einem Großteil der Versicherungen eine Altersgrenze vereinbart. Dies bedeutet, dass du zum Beispiel mit dem Eintritt ins Rentenalter automatisch aus dem Vertrag ausscheidest.
Da fast keine rechtlichen Grundlagen für eine außerordentliche Kündigung von Jahrespolicen existieren, musst du deine vertragliche Frist berücksichtigen. Du kannst das Kündigungsschreiben zwar jederzeit verschicken, wirksam wird sie jedoch erst nach einem Monat bis 15 Monaten (abhängig von der vertraglichen Frist). 15 Monate dauert es, wenn du eine dreimonatige Frist einhalten musst und die Kündigung genau einen Tag nach dem jeweiligen Stichtag bei der Versicherung eingeht. In der Kündigungsbestätigung deines Versicherungsunternehmens wirst du über das genaue Ende des Versicherungsschutzes informiert.
Was nach der Kündigung noch zu erledigen ist
Prüfe auf jeden Fall, ob du noch ausstehende Prämien zu zahlen hast oder ob dir das Versicherungsunternehmen Kosten erstatten muss. Wenn ja, kümmere dich unverzüglich darum. Falls du deine Versicherungsprämien per Lastschrift gezahlt hast, solltest du direkt im Kündigungsschreiben deine Einzugsermächtigung widerrufen.
Unabhängig davon, ob du dies getan hast oder nicht, solltest du deine Kontoauszüge auf unrechtmäßige Abbuchungen prüfen. Bucht die gekündigte Versicherung noch Prämien ab, kannst du diese innerhalb von sechs Wochen bei deiner Bank zurückrufen.