So klappt die Kündigung deines Automobil-Clubs
Tipps & Tricks, wie du aus deinem Vertrag herauskommst!
- Bisherigen Automobil-Club kündigen und Mitglied in einem anderen werden
- Den Automobil-Club oder die Pannenhilfe kündigen – Diese Kündigungsbedingungen der einzelnen Anbieter musst du beachten
- Fazit
Bisherigen Automobil-Club kündigen und Mitglied in einem anderen werden
- ADAC (Allgemeiner Deutscher Automobil-Club)
- ACE (Auto Club Europa)
- ACV (Automobil-Club Verkehr)
- AvD (Automobilclub von Deutschland)
- ARCD (Auto- und Reiseclub Deutschland)
- BAVC (Bruderhilfe Automobil- und Verkehrssicherheitsclub)
- KS (Kraftfahrer-Schutz)
- MOBIL (Mobil in Deutschland e. V.)
- NAVC (Neue Automobil- und Verkehrs-Club)
- WAC (Württembergischer Automobilclub 1899)
Neben diesen Automobil-Clubs gibt es außerdem Unternehmen und Versicherungen, die sich in erster Linie nur auf die Pannenhilfe spezialisiert, wie:
- ARAG mit dem Top-Schutzbrief
- ERGO mit dem Schutzbrief
- JimDrive, die sich als Alternative zu einem Automobil-Club verstehen
Den Automobil-Club oder die Pannenhilfe kündigen – Diese Kündigungsbedingungen der einzelnen Anbieter musst du beachten
ADAC (Allgemeiner Deutscher Automobil-Club)
Die Kündigung des größten deutschen Automobil-Clubs ist jeweils zum Ende einer Beitragsperiode mit einer Frist von drei Monaten möglich und muss schriftlich erfolgen.
ACE (Auto Club Europa)
Die Kündigungsfrist bei diesem Automobil-Club beträgt mindestens drei Monate zum Ende eine Kalenderjahres. Die Kündigung muss schriftlich erklärt werden. Außerdem kann die Leistungs- und Beitragsordnung vorsehen, dass eine Mindestdauer der Mitgliedschaft eingehalten werden muss. Dazu solltest du deine Mitgliedsunterlagen prüfen.
ACV (Automobil-Club Verkehr)
Diesen Automobil-Club kannst du gemäß der Satzung drei Monate vor Ablauf einer Beitragsperiode kündigen. Die Kündigung kann der Hauptgeschäftsstelle schriftlich oder auf elektronischem Wege angezeigt werden.
AvD (Automobilclub von Deutschland)
Die Mitgliedschaft kann jeweils zum Ende eines Vertragsjahres mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Ansonsten verlängert sie sich stillschweigend um ein weiteres Jahr. Die Kündigung muss in Textform eingereicht werden, das heißt per E-Mail, per Fax oder per Brief.
ARCD (Auto- und Reiseclub Deutschland)
Die Laufzeit bei diesem Automobil-Club beträgt nach Aufnahme zwölf Monate. Die Mitgliedschaft kann mit einer Dreimonatsfrist zum Ende der Laufzeit schriftlich gekündigt werden, sonst verlängert sie sich um ein weiteres Jahr.
BAVC (Bruderhilfe Automobil- und Verkehrssicherheitsclub)
Die Kündigung ist immer mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres möglich und muss schriftlich erfolgen.
KS (Kraftfahrer-Schutz)
Du kannst die Mitgliedschaft in diesem Automobil-Club zum Ende der vereinbarten Laufzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Eine mündliche Kündigung ist laut Satzung unwirksam. Das bedeutet, dass du schriftlich kündigen musst.
MOBIL (Mobil in Deutschland e. V.)
Die Mitgliedschaft wird zunächst für ein Jahr abgeschlossen und verlängert sich automatisch um ein weiteres, wenn sie nicht fristgemäß gekündigt wird. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Ende der Beitragsperiode. Es ist die Schriftform erforderlich, damit die Kündigung wirksam wird.
NAVC (Neue Automobil- und Verkehrs-Club)
Laut Satzung kannst du die Mitgliedschaft in diesem Automobil-Club nur mit einer Frist von drei Monaten zum Ende einer Beitragsperiode kündigen. Die Kündigung muss dem Verein als eingeschriebener Brief zugehen, um wirksam zu werden.
Hinweis: Die außerordentliche Kündigung aufgrund einer Beitragserhöhung ist bei den meisten Automobilclubs nicht möglich, da es sich um Vereine handelt, bei denen die Statuten das Kündigungsprocedere regeln. Streng genommen handelt es sich sowieso nicht um eine Kündigung, sondern um den Austritt aus einem Verein. Hierzu gibt § 39 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) lediglich an, dass Mitglieder aus einem Verein austreten können, aber dass die Satzung bestimmen kann, wann der Austritt erfolgen darf. Da die Mitgliedschaft in einem Automobil-Club personenbezogen ist und nicht vom Besitz eines Autos abhängt, kann sie auch nicht außerordentlich gekündigt werden, wenn das Fahrzeug defekt ist, verkauft oder gestohlen wurde. Auch wer nicht im Besitz eines Fahrzeugs ist, kann Mitglied in einem Automobil-Club sein.
Top-Schutzbrief der ARAG
Bei dem Top-Schutzbrief der ARAG handelt es sich um ein Versicherungsangebot, das frühestens nach einem Jahr und spätestens je nach Laufzeitvereinbarung nach drei Jahren gekündigt werden kann. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Ende der Laufzeit, die dem individuellen Vertrag entnommen werden kann. Ohne Kündigung verlängert sich der Vertrag für den Schutzbrief jeweils um ein weiteres Jahr. Die ARAG gibt zwar keine bestimmte Form für die Kündigung vor, aber du solltest diese schriftlich einreichen, um den fristgerechten Zugang im Zweifelsfall beweisen zu können.
Schutzbrief der ERGO
Der Schutzbrief der ERGO-Versicherung kann zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit beziehungsweise jeweils zum Ende des darauffolgenden Jahres gekündigt werden. Wurde eine Laufzeit von mehr als drei Jahren vereinbart, ist die Kündigung zum Ablauf des dritten Jahres möglich. Die Kündigungsfrist beträgt jeweils drei Monate. Aufgrund der besseren Beweispflicht empfiehlt es sich, die Kündigung schriftlich zu versenden.
JimDrive
Die ordentliche Kündigung ist bis zu einem Monat vor Ablauf des Vertragsjahres möglich. Es ist die Textform erforderlich. Außerdem kann die Mitgliedschaft außerordentlich innerhalb eines Monats nach einem Schadensereignis gekündigt werden.