So klappt die B.Z. Berlin-Kündigung
Tipps & Tricks, wie du aus deinem B.Z. Berlin-Vertrag herauskommst!
- Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bei der B.Z. Berlin
- So kannst du B.Z. Berlin kündigen
- B.Z. Berlin widerrufen - Das musst du beachten
Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bei der B.Z. Berlin
Bei einem Abo der B.Z. Berlin, das an keine Mindestlaufzeit gebunden ist, kannst du bis zum 10. eines Monats zum Monatsende kündigen.
Bei Abos, die eine Mindestlaufzeit haben, kannst du frühestens nach dem Ende der Mindestlaufzeit kündigen. Danach kannst du dein Abo ebenfalls bis zum 10. eines Monats zum Monatsende kündigen. Du kannst bei der B.Z. Berlin i. d. R. eine Laufzeit von 3, 6, 12 oder 24 Monate ausmachen.
Bei befristeten Abos, mit denen ein automatisches Lieferende vereinbart wurden, brauchst du nicht kündigen. Diese Abos enden dann automatisch mit dem Laufzeitende.
So kannst du B.Z. Berlin kündigen
Das Kündigungsschreiben muss dem Vertragspartner, B.Z. Berlin, immer in schriftlicher Form übermittelt werden. Für die Kündigung benötigst du als Identifikation die Kundennummer oder die Vertragsnummer. Du solltest ebenfalls deinen vollständigen Namen und Adresse in deiner Kündigung vermerken, damit B.Z. Berlin diese eindeutig zuordnen kann.
B.Z. Berlin widerrufen - Das musst du beachten
Bei der B.Z. Berlin hast du ein Widerrufsrecht. Dies besagt, dass du dein Abo innerhalb von 14 Tagen nach Antragstellung in Textform widerrufen kannst. Du musst dabei keine Gründe für deinen Widerruf angeben.
Achtung: Bei Abos, bei denen der Abonnementpreis bis zur ersten Kündigungsmöglichkeit unter 200 € liegt, hast du kein Widerrufsrecht!