So klappt die Kündigung deiner Baufinanzierung
Tipps & Tricks, wie du aus deinem Vertrag herauskommst!
- Die Baufinanzierung
- Gründe für die vorzeitige Kündigung der Baufinanzierung
- Die Baufinanzierung vorzeitig kündigen – Nur im Rahmen der Sonderkündigung
- Die Baufinanzierung ohne Vorfälligkeitsentschädigung ordentlich kündigen
- Fazit
Die Baufinanzierung
Gründe für die vorzeitige Kündigung der Baufinanzierung
Die Baufinanzierung vorzeitig kündigen – Nur im Rahmen der Sonderkündigung
Die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung
Die Vorfälligkeitsentschädigung, auch Zinsausfallschaden genannt, kannst du allein schwer berechnen. Es gibt jedoch zahlreiche Rechner im Internet, mit deren Hilfe du zumindest einen ungefähren Richtwert erhältst, welche Kosten auf dich zukommen werden. Eine genaue Berechnung ist deshalb nicht möglich, weil es keine einheitlichen Werte für bestimmte Kosten wie Verwaltungskosten und Bearbeitungsgebühren gibt. Um einen Vorfälligkeitsentschädigungsrechner nutzen zu können, benötigst du die Daten aus deinem Darlehensvertrag und aus dem Tilgungsplan. Unter anderem sind die folgenden Angaben wichtig:
- der Auszahlungstermin des kompletten Darlehens
- der Prozentsatz für den Sollzins
- das Ende der Zinsfestschreibungszeit
- die Höhe der monatlichen Rate
- der zum gewünschten Kündigungsdatum noch nicht getilgte Betrag (Restschuld)
Die außerordentliche Kündigung der Baufinanzierung durch die Bank
Wenn die Bank das Darlehen aus wichtigem Grund kündigt, beispielsweise weil der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, entsteht ein Schadensersatzanspruch. Dieser wird entsprechend der Vorfälligkeitsentschädigung berechnet und ist vom Kunden an die Bank zu leisten.
Die Baufinanzierung ohne Vorfälligkeitsentschädigung ordentlich kündigen
Beispiel: Die Zehn-Jahres-Frist hat mit Auszahlung der letzten Rate der Darlehenssumme am 31.10.2008 begonnen. Du kannst die Baufinanzierung frühestens zum 01.11.2018 kündigen, ohne dass dir zusätzliche Kosten entstehen. Da du eine Kündigungsfrist von sechs Monaten einhalten musst, sollte das Kündigungsschreiben spätestens am 31.05.2018 beim Kreditgeber eingegangen sein.
Beachte jedoch, dass die zehnjährige Frist neu beginnt, wenn der Darlehensvertrag im Verlauf der Zeit geändert wurde, beispielsweise durch die Änderung der Laufzeit oder des Zinssatzes. Eine Ausnahme von der sechsmonatigen Kündigungsfrist besteht zudem bei Verträgen mit variabler Zinsfestsetzung. Hier reicht eine Frist von drei Monaten aus.