So klappt die Kündigung deiner Bauherrenhaftpflicht
Tipps & Tricks, wie du aus deinem Vertrag herauskommst!
- Die Bauherrenhaftpflicht
- Darum ist die Bauherrenhaftpflichtversicherung notwendig
- Das leistet eine Bauherrenhaftpflichtversicherung
- In diesen Fällen übernimmt die Bauherrenhaftpflichtversicherung die Schadensregulierung nicht
- So kannst du die Versicherung zur Bauherrenhaftpflicht kündigen
- Fazit
Die Bauherrenhaftpflicht
Darum ist die Bauherrenhaftpflichtversicherung notwendig
- die Überwachungspflicht für Gefahrenquellen, die üblicherweise auf Baustellen entstehen können
- die Auswahlpflicht, die den Bauherren auch für Schäden haftbar macht, die durch eine unsachgemäße Ausführung der Bauarbeiten entstehen können
- die allgemeine Verkehrssicherungspflicht für die gesamte Baustelle, einschließlich der Zufahrtswege und der Lagerflächen für Werkzeuge und Material
Das leistet eine Bauherrenhaftpflichtversicherung
In diesen Fällen übernimmt die Bauherrenhaftpflichtversicherung die Schadensregulierung nicht
So kannst du die Versicherung zur Bauherrenhaftpflicht kündigen
Üblicherweise endet die Versicherung zur Bauherrenhaftpflicht automatisch mit dem Ende des Bauvorhabens beziehungsweise drei Jahre nach dem Versicherungsbeginn. Falls das versicherte Risiko nach dem Beginn der Versicherung wegfällt, zum Beispiel weil du das Bauvorhaben aufgegeben hast, endet die Bauherrenhaftpflichtversicherung, sowie der Versicherer davon Kenntnis erhält. Das heißt, dass du die Versicherung nicht kündigen, sondern deinem Vertragspartner nur den Wegfall des Versicherungsgrundes mitteilen musst. Kündigungsfristen gibt es demzufolge nicht. Abhängig vom Versicherungsvertrag oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Versicherers steht diesem bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags ein anteiliger Beitrag zu. Informiere dich dazu in deinen Versicherungsunterlagen.
Die Sonderkündigung
Zwar bedarf es bei der Bauherrenhaftpflichtversicherung zum Beendigen keiner ordentlichen Kündigung, aber das Recht zur außerordentlichen Kündigung gibt es wie bei anderen Versicherungsverträgen dennoch. Und zwar kannst du die Versicherung zur Bauherrenhaftpflicht dann außerordentlich kündigen, wenn ein Schadensfall eingetreten ist. Das gilt unabhängig davon, ob das Versicherungsunternehmen die Kosten für den Schaden übernommen oder die Regulierung abgelehnt hat. Du musst die Kündigung in diesem Fall innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme der Entscheidung des Versicherers bei diesem einreichen. Dieser ist übrigens aus dem gleichen Grund zur Sonderkündigung berechtigt. Außerdem kann dir der Versicherer wegen arglistiger Täuschung außerordentlich kündigen oder wenn du den vereinbarten Beitrag oder Folgebeträge nicht bezahlst. Er braucht in diesem Fall sogar keine Fristen einzuhalten. In letzterem Fall kannst du Kündigung allerdings meistens noch durch Zahlung der Schulden innerhalb eines Monats nach Zugang des Kündigungsschreibens abwenden.