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23.11.2024 Bauherrenhaftpflicht GmbH Musterstraße 123 12345 Musterstadt hiermit kündige ich meinen Vertrag fristgerecht, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung der Kündigung unter Angabe des Beendigungszeitpunktes zu. Sofern Ihnen für den betreffenden Vertrag eine Einzugsermächtigung vorliegt, widerrufe ich diese zum Ablauf des Vertrages. Jegliche Form der Kontaktaufnahme Ihrerseits zum Zweck der Rückwerbung ist nicht erwünscht und ich bitte freundlich darum, davon abzusehen. Sehr geehrte Damen und Herren, Kündigung Max Musterman
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Die Bauherrenhaftpflicht

Bei einem Bauvorhaben kann allerhand schief gehen und nicht selten kommt es zu Pannen oder Unfällen, bei denen Sachen oder Menschen zu Schaden kommen. Für Bauherren gilt daher die Bauherrenhaftpflicht. Das bedeutet, dass sie für Schäden einspringen müssen, die durch das Bauen einem Dritten zugefügt werden. In der Regel wirst du daher eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abschließen. Willst du diese kündigen, musst du einige wichtige Punkte beachten. Lies in unserem Ratgeber, welche das sind.

Darum ist die Bauherrenhaftpflichtversicherung notwendig

Für kleinere Bauvorhaben, wie An- oder Umbauten ist eine separate Bauherrenhaftpflichtversicherung meistens nicht zwangsläufig nötig. Zwar gilt auch hier die Bauherrenhaftpflicht für Schäden, die durch die Ausführung der Arbeiten an Besitz oder Gesundheit von Dritten entstehen können, aber in vielen Fällen treten gegebenenfalls die Betriebshaftpflichtversicherung oder die private Haftpflichtversicherung ein. Allerdings beschränken diese Versicherungen ihre Leistungen meistens auf eine bestimmte Bausumme. Wird diese überschritten, wird kein Versicherungsschutz mehr gewährt. Vor der Bauplanung solltest du daher deinen Versicherungsschutz gründlich hinsichtlich der Bauherrenhaftpflicht überprüfen. Reicht dieser für das Bauvorhaben nicht aus, ist es sinnvoll, eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abzuschließen, um hohe Regressforderungen abzufedern. Für die Regulierung von Schäden bist du als Bauherr nämlich gesetzlich verpflichtet, da in diesem Fall besondere Sorgfaltspflichten gelten. Insbesondere sind das: 

  • die Überwachungspflicht für Gefahrenquellen, die üblicherweise auf Baustellen entstehen können
  • die Auswahlpflicht, die den Bauherren auch für Schäden haftbar macht, die durch eine unsachgemäße Ausführung der Bauarbeiten entstehen können
  • die allgemeine Verkehrssicherungspflicht für die gesamte Baustelle, einschließlich der Zufahrtswege und der Lagerflächen für Werkzeuge und Material

Das leistet eine Bauherrenhaftpflichtversicherung

Die Bauherrenhaftpflicht umfasst alle Vermögensschäden, die am Eigentum eines Dritten oder an einer Person entstehen. So muss der Bauherr zum Beispiel Kosten für die ärztliche Behandlung nach Unfällen, Rehabilitationsmaßnahmen sowie Folgeschäden an Leib und Besitz übernehmen. Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung tritt in diesen Fällen ein und übernimmt zudem den Rechtsschutz, wenn es aufgrund unberechtigter Ansprüche zu einem Gerichtsverfahren kommt.

In diesen Fällen übernimmt die Bauherrenhaftpflichtversicherung die Schadensregulierung nicht

Schäden, die vorsätzlich verursacht worden sind, reguliert die Bauherrenhaftpflichtversicherung nicht. Außerdem sind in der Regel bei den Bauarbeiten mithelfende Familienmitglieder nicht im Versicherungsschutz inbegriffen. Schäden an Baumaterialien oder am Bauprojekt sowie Schäden durch Grundwasser sind ebenfalls nicht mit der Bauherrenhaftpflichtversicherung abgedeckt. Hierfür muss eine gesonderte Bauleistungsversicherung abgeschlossen werden.

So kannst du die Versicherung zur Bauherrenhaftpflicht kündigen

Wie endet die Bauherrenhaftpflichtversicherung?

Üblicherweise endet die Versicherung zur Bauherrenhaftpflicht automatisch mit dem Ende des Bauvorhabens beziehungsweise drei Jahre nach dem Versicherungsbeginn. Falls das versicherte Risiko nach dem Beginn der Versicherung wegfällt, zum Beispiel weil du das Bauvorhaben aufgegeben hast, endet die Bauherrenhaftpflichtversicherung, sowie der Versicherer davon Kenntnis erhält. Das heißt, dass du die Versicherung nicht kündigen, sondern deinem Vertragspartner nur den Wegfall des Versicherungsgrundes mitteilen musst. Kündigungsfristen gibt es demzufolge nicht. Abhängig vom Versicherungsvertrag oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Versicherers steht diesem bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags ein anteiliger Beitrag zu. Informiere dich dazu in deinen Versicherungsunterlagen.


Die Sonderkündigung


Zwar bedarf es bei der Bauherrenhaftpflichtversicherung zum Beendigen keiner ordentlichen Kündigung, aber das Recht zur außerordentlichen Kündigung gibt es wie bei anderen Versicherungsverträgen dennoch. Und zwar kannst du die Versicherung zur Bauherrenhaftpflicht dann außerordentlich kündigen, wenn ein Schadensfall eingetreten ist. Das gilt unabhängig davon, ob das Versicherungsunternehmen die Kosten für den Schaden übernommen oder die Regulierung abgelehnt hat. Du musst die Kündigung in diesem Fall innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme der Entscheidung des Versicherers bei diesem einreichen. Dieser ist übrigens aus dem gleichen Grund zur Sonderkündigung berechtigt. Außerdem kann dir der Versicherer wegen arglistiger Täuschung außerordentlich kündigen oder wenn du den vereinbarten Beitrag oder Folgebeträge nicht bezahlst. Er braucht in diesem Fall sogar keine Fristen einzuhalten. In letzterem Fall kannst du Kündigung allerdings meistens noch durch Zahlung der Schulden innerhalb eines Monats nach Zugang des Kündigungsschreibens abwenden.

Fazit

Wer baut, haftet für Schäden, die durch das Bauvorhaben an Personen oder Sachen entstehen können. Während bei kleineren Bausummen die private Haftpflicht- oder die Betriebshaftpflichtversicherung Schäden regulieren, ist bei größeren Bauvorhaben der Abschluss einer Versicherung zur Bauherrenhaftpflicht unumgänglich, da sehr hohe Kosten durch Regressforderungen entstehen können. Diese Versicherung endet nach Bauende beziehungsweise spätestens drei Jahre nach ihrem Beginn automatisch. Du musst sie daher nicht kündigen. Das Recht zur Sonderkündigung besteht für beide Vertragspartner allerdings nach einem Schadensfall. Außerdem darf der Versicherer dem Versicherungsnehmer aufgrund von Beitragsschulden oder arglistiger Täuschung außerordentlich kündigen.

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