Das Kündigen des Bausparvertrages ist sehr einfach. Du solltest aber wissen, was die Folgen einer Kündigung in der jeweiligen Phase sind.
In der Ansparphase kündigen
Du kannst in der ersten Sparphase deinen Bausparvertrag kündigen. Bei einer ordentlichen Kündigung gibt es eine Kündigungsfrist, die sich je nach Bausparkasse zwischen drei und sechs Monaten bewegt. Wenn du nicht weißt, welche Kündigungsfrist dein Bausparvertrag hat, dann schau in den Allgemeinen Bausparbedingungen (ABB) nach.
Gibt es gewichtige Gründe, dass du deinen Bausparvertrag außerordentlich, d.h. vor der ordentlichen Frist auflösen möchtest, kannst du auch dies tun. Dann fällt jedoch eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung an, die du an die Bausparkasse zahlen musst.
Dieser sogenannte Auszahlungsabschlag errechnet sich anhand des bestehenden Guthabens. Für jeden Monat, den du deine Sparsumme früher als zur ordentlichen Kündigung ausgezahlt haben möchtest, musst du in der Regel ein Prozent deines Guthabens zahlen.
Tipp: Die Bausparkassen haben einen großen Spielraum, was die prozentuale Berechnung des Abschlages betrifft. Schaue vor deiner Kündigung also in deinen Unterlagen nach, wie hoch sie in deinem Fall ist.
Beträgt dein Guthaben also bereits 10.000 Euro und du möchtest drei Monate vor der ordentlichen Kündigungsfrist aus deinem Bausparvertrag, musst du 100 Euro für jeden Monat, also insgesamt 300 Euro zahlen.
Folgende weitere Nachteile resultieren aus dieser frühen Kündigung:
- Du hast keinen Anspruch mehr auf das Darlehen.
- Es gehen dir womöglich Bonuszinsen verloren, die du zu einem späteren Zeitpunkt in der Ansparphase erhalten hättest.
- Zusätzliche staatliche Leistungen, die du mit dem Bausparvertrag in Anspruch nehmen kannst (Wohnungsbauprämie) fallen mit der Kündigung weg.
Je nachdem, wie wichtig es für dich ist, schnellstmöglich die angesparte Summe zu erhalten und wie viel du bereits gespart hast, kann es sich lohnen, noch ein bisschen durchzuhalten. Wenn du nur noch wenige Monate benötigst, um die Darlehensphase zu erreichen, solltest du womöglich warten, da du dann keine Einbußen haben wirst.
In der Darlehensphase kündigen
Wenn du deinen Bausparvertrag in der Darlehensphase kündigen möchtest, kannst du dies jederzeit machen. Das bedeutet, dass es in dieser Phase keine Kündigungsfrist gibt und die Kündigung auch mit keinen Gebühren wie in der Ansparphase verbunden ist.
Einen Bausparvertrag in dieser späten Phase zu kündigen, macht natürlich nur Sinn, wenn du eine günstigere Finanzierung gefunden hast oder du den Kredit mit eigenen Geldmitteln auslösen kannst.