So klappt die Kündigung bei deinem Car-Sharing-Anbieter
Tipps & Tricks, wie du aus deinem Vertrag herauskommst!
- Car-Sharing – Sinnvoller Trend oder Vertrag lieber kündigen?
- So funktioniert das Car-Sharing
- Das musst du bei Abschluss eines Vertrags mit einem Car-Sharing-Anbieter beachten
- So kannst du den Car-Sharing-Vertrag kündigen
- Fazit
Car-Sharing – Sinnvoller Trend oder Vertrag lieber kündigen?
So funktioniert das Car-Sharing
Vorteile des Car-Sharings gegenüber dem Betrieb eines eigenen Fahrzeugs
Die Vorteile des Car-Sharings gegenüber dem Besitz eines eigenen Autos liegen auf der Hand:
- es entstehen keine Anschaffungskosten
- Kosten für einen Stellplatz oder eine Garage entfallen
- es werden keine Beiträge für die KFZ-Versicherung und die KFZ-Steuer fällig
- es ist keine Mitgliedschaft in einem Verkehrsclub notwendig, da es bei den meisten Car-Sharing-Anbietern einen Pannendienst gibt
- die Fahrzeuge sind meistens neuwertig und gut ausgestattet
- es muss sich nicht um die Wartung und Inspektionen gekümmert werden.
Müssen aber häufig lange Strecken gefahren werden, kann das Car-Sharing auf Dauer teurer werden als der Besitz eines eigenen Fahrzeugs oder das private Car-Sharing, das heißt das Teilen eines Fahrzeugs mit Verwandten, Freunden oder Nachbarn. Verbraucherorganisationen haben errechnet, dass sich das Car-Sharing bis zu einer jährlichen Kilometerleistung von 10.000 Kilometern auszahlt.
Das musst du bei Abschluss eines Vertrags mit einem Car-Sharing-Anbieter beachten
- car2go
- DriveNow
- stadtmobil
- Flinkster
- cambio
Die meisten Car-Sharing-Anbieter konnten in den Tests gute bis sehr gute Ergebnisse holen, wobei es regionale Unterschiede bei den gleichen Anbietern gibt. Für die Auswahl des Car-Sharing-Anbieters lohnt es sich auf folgende Aspekte zu achten:
- die Website des Anbieters ist übersichtlich; Preise, Informationen und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind leicht zu finden und verständlich
- der Vertrag ist leicht zu verstehen und enthält keine Klauseln, die dich als Kunden benachteiligen, wie beispielsweise einen sehr hohen Selbstbehalt bei einem Unfall
- die Laufzeiten und die Kündigungsfristen sind angemessen
- die Buchung eines Fahrzeugs ist 24 Stunden am Tag möglich
- es gibt eine rund um die Uhr erreichbare Hotline
- die Buchung ist im Internet oder über eine App möglich
- bei stationsgebundenen Angeboten: es gibt ein weitläufiges Stationsnetz und die Stationen können leicht gefunden werden
- die Fahrzeugflotte entspricht deinen Vorlieben
- die Fahrzeuge sind sauber und in technisch einwandfreiem Zustand
So kannst du den Car-Sharing-Vertrag kündigen
- car2go: der Vertrag läuft in der Regel ohne feste Laufzeit und kann ordentlich mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende in Textform gekündigt werden, außerdem ist die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 626 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) möglich
- DriveNow: der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals ordentlich gekündigt werden, außerdem gilt das Recht auf Sonderkündigung
- stadtmobil: die Kündigung bedarf einer Kündigungsfrist von sechs Wochen zu einem Monatsende und es muss die Schriftform eingehalten werden; das heißt, eine eigenhändige Unterschrift ist notwendig
- Flinkster: die ordentliche Kündigung ist zum Quartalsende mit einer Frist von sechs Wochen möglich; sofern eine Mindestlaufzeit vereinbart wurde, kann der Vertrag erstmals mit einer sechswöchigen Frist zu deren Ende gekündigt werden; eine außerordentliche Kündigung ist bei Verträgen mit Mindestlaufzeit bei Beitrags- oder Gebührenerhöhung möglich
- cambio: der Vertrag kann mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen zu einem Monatsende ordentlich schriftlich gekündigt werden