Car-Sharing kündigen

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23.11.2024 Car-Sharing GmbH Musterstraße 123 12345 Musterstadt hiermit kündige ich meinen Vertrag fristgerecht, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung der Kündigung unter Angabe des Beendigungszeitpunktes zu. Sofern Ihnen für den betreffenden Vertrag eine Einzugsermächtigung vorliegt, widerrufe ich diese zum Ablauf des Vertrages. Jegliche Form der Kontaktaufnahme Ihrerseits zum Zweck der Rückwerbung ist nicht erwünscht und ich bitte freundlich darum, davon abzusehen. Sehr geehrte Damen und Herren, Kündigung Max Musterman
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Car-Sharing – Sinnvoller Trend oder Vertrag lieber kündigen?

Das Car-Sharing ist für viele Menschen eine Ergänzung zu den Angeboten der Bahn oder des öffentlichen Nahverkehrs. Immerhin muss man nicht selbst ein Auto erwerben und sich meistens auch um den Parkplatz keine Gedanken machen. Um Fahrzeuge eines Car-Sharing-Anbieters nutzen zu können, muss man mit diesem allerdings in der Regel einen Vertrag eingehen. Lies in unserem Ratgeber, welche Aspekte du vor Abschluss eines Vertrags beachten solltest und wie du diesen wieder kündigen kannst, wenn du am Car-Sharing nicht mehr teilnehmen möchtest.

So funktioniert das Car-Sharing

In den meisten deutschen Großstädten macht das Autofahren immer weniger Spaß, denn viel zu viele Autos verstopfen die Straßen und vor allem in den Innenstädten ist kaum ein Parkplatz zu finden. Immer mehr Menschen entscheiden sich daher gegen ein eigenes Auto und nutzen lieber Alternativen, zum Beispiel, wenn einmal etwas transportiert werden muss oder ein Ausflug ins Grüne geplant wird. Neben der klassischen Autovermietung gibt es seit einigen Jahren Car-Sharing-Anbieter, bei denen Fahrzeuge auch nur minutenweise genutzt werden können. Außerdem ist es beim Car-Sharing meistens nicht notwendig, dass Auto wieder an einer festen Verleihstation abzuliefern. Auch das Abrechnungsmodell der Autovermietung und des Car-Sharings unterscheidet sich, denn bei letzterem wird kein Festpreis festgelegt, sondern die Kosten berechnen sich aus der Fahrzeit und den gefahrenen Kilometern. Wer am Car-Sharing teilnehmen möchte, muss üblicherweise eine kostenpflichtige Mitgliedschaft bei dem gewählten Anbieter eingehen.


Vorteile des Car-Sharings gegenüber dem Betrieb eines eigenen Fahrzeugs

Die Vorteile des Car-Sharings gegenüber dem Besitz eines eigenen Autos liegen auf der Hand:

  • es entstehen keine Anschaffungskosten
  • Kosten für einen Stellplatz oder eine Garage entfallen
  • es werden keine Beiträge für die KFZ-Versicherung und die KFZ-Steuer fällig
  • es ist keine Mitgliedschaft in einem Verkehrsclub notwendig, da es bei den meisten Car-Sharing-Anbietern einen Pannendienst gibt
  • die Fahrzeuge sind meistens neuwertig und gut ausgestattet
  • es muss sich nicht um die Wartung und Inspektionen gekümmert werden.

Müssen aber häufig lange Strecken gefahren werden, kann das Car-Sharing auf Dauer teurer werden als der Besitz eines eigenen Fahrzeugs oder das private Car-Sharing, das heißt das Teilen eines Fahrzeugs mit Verwandten, Freunden oder Nachbarn. Verbraucherorganisationen haben errechnet, dass sich das Car-Sharing bis zu einer jährlichen Kilometerleistung von 10.000 Kilometern auszahlt.

Das musst du bei Abschluss eines Vertrags mit einem Car-Sharing-Anbieter beachten

Bevor du einen Vertrag von einem Car-Sharing-Anbieter unterzeichnest, ist es sinnvoll, verschiedene Angebote zu prüfen. Es gibt nämlich nicht nur Unterschiede bei den Kosten, sondern auch beim Ablauf der Autonutzung. Bei manchen Anbietern können die Fahrzeuge entweder nur auf reservierten Parkplätzen abgeholt und abgeliefert werden. Bei anderen wiederum können die Autos beliebig auf Parkplätzen im öffentlichen Straßenraum abgestellt werden. Sie werden dann über ein integriertes GPS-Modul durch den Betreiber des Car-Sharings gefunden. Leider ist der Vergleich der Car-Sharing-Anbieter nicht ganz einfach, da einige nur regional tätig sind. Generell solltest du allerdings zunächst deine Fahrgewohnheiten hinterfragen. Fährst du meistens spontan und nur kurze Strecken in der Stadt, achte auf einen Anbieter, der keine festen Stationen hat, sogenannte Free-Floater. Bei regelmäßigen, überregionalen Fahrten mit festen Zeiten können hingegen Car-Sharing-Anbieter mit festen Stationen günstiger sein. Einen Car-Sharing-Test hat der ADAC im Jahr 2016 gemacht und dabei die Angebote aus neun Städten in Deutschland unter die Lupe genommen. Getestet wurden unter anderem Anbieter, die in mehreren Städten tätig sind, wie:

  • car2go
  • DriveNow
  • stadtmobil
  • Flinkster
  • cambio

Die meisten Car-Sharing-Anbieter konnten in den Tests gute bis sehr gute Ergebnisse holen, wobei es regionale Unterschiede bei den gleichen Anbietern gibt. Für die Auswahl des Car-Sharing-Anbieters lohnt es sich auf folgende Aspekte zu achten:


  • die Website des Anbieters ist übersichtlich; Preise, Informationen und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind leicht zu finden und verständlich
  • der Vertrag ist leicht zu verstehen und enthält keine Klauseln, die dich als Kunden benachteiligen, wie beispielsweise einen sehr hohen Selbstbehalt bei einem Unfall
  • die Laufzeiten und die Kündigungsfristen sind angemessen
  • die Buchung eines Fahrzeugs ist 24 Stunden am Tag möglich
  • es gibt eine rund um die Uhr erreichbare Hotline
  • die Buchung ist im Internet oder über eine App möglich
  • bei stationsgebundenen Angeboten: es gibt ein weitläufiges Stationsnetz und die Stationen können leicht gefunden werden
  • die Fahrzeugflotte entspricht deinen Vorlieben
  • die Fahrzeuge sind sauber und in technisch einwandfreiem Zustand

So kannst du den Car-Sharing-Vertrag kündigen

Die Gründe für einen Kündigungswunsch können vielfältig sein: Vielleicht hast du dir ein eigenes Auto gekauft, vielleicht bist du aber auch mit den Leistungen des Car-Sharing-Anbieters nicht mehr zufrieden und möchtest deshalb kündigen. Die Kündigungsbedingungen der einzelnen Anbieter können sich stark unterscheiden, sodass du die die AGB oder deinen individuellen Vertrag genau anschauen solltest. Bei den oben genannten Anbietern kannst du den Mitgliedsvertrag für das Car-Sharing unter folgenden Bedingungen kündigen:

  • car2go: der Vertrag läuft in der Regel ohne feste Laufzeit und kann ordentlich mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende in Textform gekündigt werden, außerdem ist die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 626 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) möglich
  • DriveNow: der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals ordentlich gekündigt werden, außerdem gilt das Recht auf Sonderkündigung
  • stadtmobil: die Kündigung bedarf einer Kündigungsfrist von sechs Wochen zu einem Monatsende und es muss die Schriftform eingehalten werden; das heißt, eine eigenhändige Unterschrift ist notwendig
  • Flinkster: die ordentliche Kündigung ist zum Quartalsende mit einer Frist von sechs Wochen möglich; sofern eine Mindestlaufzeit vereinbart wurde, kann der Vertrag erstmals mit einer sechswöchigen Frist zu deren Ende gekündigt werden; eine außerordentliche Kündigung ist bei Verträgen mit Mindestlaufzeit bei Beitrags- oder Gebührenerhöhung möglich
  • cambio: der Vertrag kann mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen zu einem Monatsende ordentlich schriftlich gekündigt werden

Fazit

Das Car-Sharing ist eine Ergänzung des öffentlichen Nah- sowie Fernverkehrs und eine gute Alternative zum eigenen Fahrzeug oder zum Anmieten von Autos bei einem Autoverleiher. Bei gelegentlichen und kurzen Fahrten sind zudem die Kosten geringer. Ein Vergleich der Car-Sharing-Anbieter ist aufgrund der regionalen Unterschiede, der unterschiedlichen Vertragsbedingungen und der verschiedenen Tarife nicht ganz einfach. Hast du einen Vertrag mit einem Anbieter abgeschlossen und möchtest diesen kündigen, gelten dessen AGB oder der individuelle Vertrag.

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