So klappt die Dresdner Morgenpost-Kündigung
Tipps & Tricks, wie du aus deinem Dresdner Morgenpost-Vertrag herauskommst!
- Wie kann ich die registrierungspflichtigen Dienste bei der Dresdner Morgenpost kündigen?
- Wie kann ich das Morgenpost-ePaper kündigen?
- Kann ich mein Morgenpost-ePaper widerrufen?
Wie kann ich die registrierungspflichtigen Dienste bei der Dresdner Morgenpost kündigen?
Ein Vertrag mit der Dresdner Morgenpost bzgl. der registrierungspflichtigen Dienste wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Dabei kannst du den Vertrag jederzeit fristlos kündigen.
Die registrierungspflichtigen Dienste bei der Dresdner Morgenpost kannst du schriftlich, in Textform, oder durch die Löschung deines Benutzerkontos kündigen.
Die registrierungspflichtigen Dienste bei der Dresdner Morgenpost kannst du schriftlich, in Textform, oder durch die Löschung deines Benutzerkontos kündigen.
Wie kann ich das Morgenpost-ePaper kündigen?
Die Mindestlaufzeit des Morgenpost-ePapers beträgt 31 Tage. Es verlängert sich automatisch um weitere 31 Tage, sofern du nicht vorher fristgerecht kündigst. Die Kündigungsfrist beim Morgenpost-ePaper beträgt 14 Tage.
Du kannst die Text- oder Schriftform bei der Kündigung deines Morgenpost-ePapers verwenden.
Du kannst die Text- oder Schriftform bei der Kündigung deines Morgenpost-ePapers verwenden.
Kann ich mein Morgenpost-ePaper widerrufen?
Für dein Morgenpost-ePaper hast du ein Widerrufsrecht. Du kannst somit deinen Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen.