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23.11.2024 Deine Elektrogeräte-Versicherung GmbH Musterstraße 123 12345 Musterstadt hiermit kündige ich meinen Vertrag fristgerecht, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung der Kündigung unter Angabe des Beendigungszeitpunktes zu. Sofern Ihnen für den betreffenden Vertrag eine Einzugsermächtigung vorliegt, widerrufe ich diese zum Ablauf des Vertrages. Jegliche Form der Kontaktaufnahme Ihrerseits zum Zweck der Rückwerbung ist nicht erwünscht und ich bitte freundlich darum, davon abzusehen. Sehr geehrte Damen und Herren, Kündigung Max Musterman
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Die Elektrogeräte-Versicherung – Wichtiger Schutz oder lieber kündigen?

Je mehr die Digitalisierung in unsere Haushalte Einzug hält, umso teurer werden auch viele Elektro- oder elektronische Geräte. Viele Menschen denken deshalb darüber nach, die wertvollen Geräte zusätzlich zu versichern, denn durch eine Haftpflicht- oder eine Hausratversicherung werden nicht zwangsläufig alle Arten von Schäden übernommen. Lies hier in unserem Ratgeber, was eine zusätzliche Elektrogeräte-Versicherung leistet und wie man sie kündigen kann, wenn sie nicht mehr benötigt wird.

Welche Leistungen erbringt eine Elektrogeräte-Versicherung?

Die Elektrogeräte-Versicherung, bei einigen Versicherern auch Elektronikversicherung, Elektroschutzbrief oder Garantieversicherung genannt, sichert je nach Vertrag Schäden an folgenden Geräten ab:

  • Küchen- und Haushaltsgeräte, wie Waschmaschinen, Geschirrspüler, Kochherde, Kühl- und Gefriergeräte, Elektrokleingeräte
  • Unterhaltungselektronik, wie Fernseher, Hi-Fi-Anlagen, Radios, Projektoren, Videokameras
  • Kommunikationsgeräte, wie Telefonanlagen, Smartphones, portable Navigationsgeräte
  • Spielelektronik, wie Spielekonsolen, elektrische Modelleisenbahnen, elektronische Musikinstrumente

Die Versicherung reguliert bei der Elektrogeräte-Versicherung insbesondere Schäden, die durch Ungeschicklichkeit, Abnutzung, Materialermüdung oder unsachgemäße Bedienung verursacht werden und dadurch von anderen Versicherungen nicht übernommen werden. Die Leistungen der verschiedenen Versicherer können sich bei der Elektronikversicherung unterscheiden. In der Regel werden aber folgende gewährt:

  • Kostenübernahme für Reparatur des Gerätes
  • Bereitstellung eines Leihgeräts während der Reparaturdauer
  • Kostenübernahme für Abholung und Entsorgung eines Geräts, das nicht mehr repariert werden kann
  • Kostenübernahme für Neuanschaffung beziehungsweise prozentuale Beteiligung an den Kosten für ein Neugerät

Hinweis: Nicht immer ist die Elektrogeräte-Versicherung eine separate Versicherung. Manche Versicherungsunternehmen bieten sie auch als wählbaren Bestandteil einer Hausratversicherung an.

Ist der Abschluss einer Elektrogeräte-Versicherung sinnvoll?

Ob sich die Elektrogeräte-Versicherung wirklich lohnt, hängt davon ab, welchen Wert die zu versichernden Geräte haben und welche Leistungen bereits vorhandene Versicherungen, wie die Hausrat- und die Haftpflichtversicherung, übernehmen. Außerdem lohnt sich der Abschluss einer zusätzlichen Elektronikversicherung meistens erst, wenn die Garantie für teure Geräte abgelaufen ist. Zumindest gilt das, wenn man eigene Bedienungsfehler üblicherweise ausschließen kann. Da die Elektrogeräte-Versicherung für die Schadensregulierung nicht den Neuwert, sondern den Zeitwert zugrunde legt, muss man bei älteren Geräten zudem damit rechnen, nur noch einen Bruchteil der ursprünglich entstandenen Kosten zu erhalten. Immerhin verringert sich der Wert moderner Elektrogeräte oftmals schon nach kurzer Zeit rapide. Außerdem haben viele Versicherer eine jährliche Entschädigungsgrenze, die unter dem Wert sehr teurer elektronischer Geräte liegen kann.

Hinweis: Elektronikversicherungen gibt es auch für Firmen, die ihre hochwertigen Computer, Festplatten, Server oder Telefonanlagen versichern möchten. Da durch den Ausfall der Technik der gesamte Betrieb empfindlich gestört werden kann und demzufolge hohe finanzielle Verluste entstehen, kann sich der Abschluss dieser Versicherung lohnen, sofern die Schäden nicht bereits durch eine Betriebsunterbrechungsversicherung abgefedert werden.

Die Elektrogeräte-Versicherung kündigen – Das muss du beachten

Stellst du fest, dass du eine Elektrogeräte-Versicherung nicht benötigst, kannst du sie in der Regel zum Ende der vertraglich vereinbarten Laufzeit mit einer Frist von drei Monaten ordentlich kündigen. Ohne Kündigung verlängert sich der Vertrag stillschweigend meistens um ein Jahr. Sofern das versicherte Risiko wegfällt, beispielsweise durch die dauerhafte Auflösung des Haushalts oder den Tod des Versicherungsnehmers, endet der Vertrag dann, wenn der Versicherer hiervon Kenntnis enthält. Nach einem Versicherungsfall ist eine außerordentliche Kündigung sowohl durch den Versicherungsnehmer als auch durch den Versicherer möglich, unabhängig davon, ob dieser den Schaden reguliert oder die Regulierung abgelehnt hat. Die Kündigung muss in diesem Fall spätestens einen Monat nach Schadensregulierung oder Ablehnung beim Vertragspartner vorliegen. Da die Kündigungsbedingungen einzelner Versicherer abweichen können, ist es wichtig, vor der Kündigung den Vertrag und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Versicherers zu prüfen.

Fazit

Ob eine Elektrogeräte-Versicherung notwendig ist, lässt sich pauschal nicht beantworten. Das hängt vom Wert der zu versichernden Geräte, von den Risiken sowie von den Leistungen anderer abgeschlossener Versicherungen ab. Willst du eine Elektrogeräte-Versicherung kündigen, ist das unter Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Ende der vereinbarten Laufzeit meistens unproblematisch möglich. Außerdem kann nach einem Schadensfall in der Regel außerordentlich gekündigt werden.

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