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23.11.2024 Gebäudeversicherung GmbH Musterstraße 123 12345 Musterstadt hiermit kündige ich meinen Vertrag fristgerecht, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung der Kündigung unter Angabe des Beendigungszeitpunktes zu. Sofern Ihnen für den betreffenden Vertrag eine Einzugsermächtigung vorliegt, widerrufe ich diese zum Ablauf des Vertrages. Jegliche Form der Kontaktaufnahme Ihrerseits zum Zweck der Rückwerbung ist nicht erwünscht und ich bitte freundlich darum, davon abzusehen. Sehr geehrte Damen und Herren, Kündigung Max Musterman
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Eine Wohngebäudeversicherung kündigen – Darauf musst du achten

Wenn du eine Wohngebäudeversicherung kündigen möchtest, weil du sie nicht mehr benötigst oder ein besseres Angebot eines Versicherers gefunden hast, ist das unkompliziert unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Du solltest aber bedenken, dass deine Immobilie nach der Kündigung im Falle eines Schadens nicht mehr versichert ist. Daher solltest du hier nicht unüberlegt vorgehen. Wir erklären dir in unserem Ratgeber, wann eine Kündigung möglich und sinnvoll ist und was du dabei beachten musst.

Wann ist es sinnvoll, eine Wohngebäudeversicherung zu kündigen?

Eine Wohngebäudeversicherung, auch als Gebäudeversicherung bekannt, reguliert Schäden, die am Gebäude selbst sowie an mitversicherten Garagen oder Nebengebäuden entstehen können. Im Normalfall werden hierbei elementare Grundgefahren versichert, das heißt, es werden vom Versicherer die Kosten für Schäden übernommen, die durch Leitungswasser, Feuer, Hagel oder Sturm entstehen. Je nach Versicherungsvertrag kommen weitere Gefahren hinzu, wie zum Beispiel Schäden durch Erdbeben und Überschwemmungen. Für Hausbesitzer ist eine Wohngebäudeversicherung an sich unumgänglich, da die Kosten für Reparaturen oder Erneuerung schnell auf mehrstellige Beträge steigen können. Dennoch kann es verschiedene Gründe geben, eine bestehende Wohngebäudeversicherung kündigen zu wollen, insbesondere werden das in der Regel folgende sein:

  • Wohngebäudeversicherung kündigen nach einem Hausverkauf oder Hauskauf
  • Wohngebäudeversicherung kündigen nach einem Todesfall
  • Wohngebäudeversicherung kündigen nach einem Schaden
  • Wohngebäudeversicherung kündigen nach einer Preiserhöhung oder einer Vertragsänderung

Du solltest eine Wohngebäudeversicherung nicht leichtfertig kündigen, so lange es Objekte gibt, die den Versicherungsschutz benötigen. Willst du den Versicherer wechseln, lohnt sich auf alle Fälle ein umfassender Vergleich der Anbieter, da sich die Konditionen und die Tarife stark unterscheiden können. Das Vergleichen von Wohngebäudeversicherungen ist unkompliziert auf verschiedenen Vergleichsportalen im Internet möglich. Üblicherweise gibst du hierfür an, welchen Gebäudetyp du versichern möchtest, zum Beispiel Einfamilien-, Mehrfamilien- oder Reihenhaus. Außerdem sind für einen umfassenden Vergleich die Größe der Wohnfläche, das Baujahr des Wohngebäudes und der Standort notwendig. Die Versicherer legen nämlich bestimmte Risikozonen fest. Zum Beispiel kann das Schadensrisiko für Schäden durch Leitungswasser von der Wasserhärte abhängen. Außerdem solltest du sichergehen, dass der ausgewählte Versicherer bereit ist, einen Vertrag mit dir abzuschließen.

Tipp: Du benötigst nicht nur eine Wohngebäudeversicherung, sondern auch weitere Versicherungen? Dann erfahre in unseren Ratgebern, wie du diese findest und was du bei einem Vergleich beachten solltest. Lies zum Beispiel unsere Ratgebertexte „Zusatzversicherung – Welche sinnvoll ist und warum sich ein Vergleich lohnt“, „Du fährst ein Motorrad? Bei der Versicherung ist ein Vergleich ratsam“ oder“ Die Bauleistungsversicherung - Ein Vergleich schützt vor hohen Kosten“.

Diese Aspekte sind wichtig, wenn man eine Wohngebäudeversicherung kündigen möchte

Wie andere Versicherungen kannst du auch eine Wohngebäudeversicherung ordentlich oder außerordentlich kündigen. Ebenfalls ist die Beendigung des Vertrags durch den Versicherer unter bestimmten Umständen möglich.


So kannst du die Wohngebäudeversicherung ordentlich kündigen

Die ordentliche Kündigung ist immer mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf des Versicherungsjahres möglich. Du musst hierbei beachten, dass das Versicherungsjahr nicht dem Kalenderjahr entspricht, sondern immer mit Beginn des Versicherungsjahres beginnt.

Beispiel: Du hast die Wohngebäudeversicherung zum 1. Mai eines Jahres abgeschlossen. Das Versicherungsjahr endet am 30. April des nächsten Jahres. Um die Wohngebäudeversicherung fristgerecht kündigen zu können, muss das Kündigungsschreiben spätestens am 31. Januar beim Versicherer eingegangen sein.

Wenn du nicht alleiniger Besitzer des Wohngebäudes bist, müssen gegebenenfalls alle Eigentümer der Kündigung des Versicherungsvertrages zustimmen.

Hinweis: Einschränkungen bei der Möglichkeit zu kündigen kann es auch geben, wenn das Wohngebäude durch einen Kreditgeber finanziert und das Darlehen noch nicht komplett zurückgezahlt wurde. Unter Umständen benötigst du in diesem Fall die Zustimmung des jeweiligen Kreditgebers.

Die Kündigung sollte schriftlich erfolgen und auf jeden Fall deinen Namen, die vollständige Anschrift, die Versicherungsnummer und den gewünschten Kündigungstermin enthalten. Der Versand des Kündigungsschreibens kann als Einschreiben oder als Fax erfolgen. Gerichtsurteilen aus der Vergangenheit nach, gilt ein Faxnachweis als ausreichender Beweis für den Zugang eines Schreibens. Bei einer E-Mail ist diese Tatsache leider bisher nicht gegeben.

So kannst du die Wohngebäudeversicherung außerordentlich kündigen

Die außerordentliche Kündigung der Wohngebäudeversicherung ist insbesondere in folgenden Situationen möglich:

  • der Versicherer hat die Versicherungsprämie ohne deutliche Anpassung der Leistungen erhöht
  • der Versicherer hat den Leistungsumfang verändert
  • du hast ein Haus gekauft und möchtest die Wohngebäudeversicherung des Vorbesitzers nicht übernehmen
  • du hast dem Versicherer einen Schaden gemeldet und dieser hat ihn entweder reguliert oder die Regulierung abgelehnt

Liegt einer der genannten Fälle vor, kannst du die Wohngebäudeversicherung mit einer Frist von einem Monat kündigen, nachdem dir der jeweilige Sachverhalt bekannt wurde.

Beispiel: Der Versicherer hat dir schriftlich eine Beitragserhöhung zum 1. Oktober eines Jahres mitgeteilt. Das Schreiben ist dir am 30. Juli des gleichen Jahres zugegangen. Du musst den Vertrag demnach zum 30. August kündigen. Er wird dann mit Eintritt der Beitragserhöhung wirksam, also zum 1. Oktober.


Unter diesen Bedingungen kann der Versicherer die Wohngebäudeversicherung kündigen

Da Verträge nicht einseitig abgeschlossen werden, hat auch der Versicherer ein ordentliches und ein außerordentliches Kündigungsrecht. Die ordentliche Kündigung ist jeweils mit einer Dreimonatsfrist zum Ende eines Versicherungsjahres möglich. Gründe muss der Versicherer dabei in der Kündigung nicht angeben. Die außerordentliche Kündigung ist immer dann berechtigt, wenn der Versicherungsnehmer vor Abschluss des Vertrags bewusst falsche Angaben gemacht hat, wenn durch den Versicherer Schäden reguliert wurden oder wenn er darüber informiert wurde, dass der Eigentümer eines Wohngebäudes gewechselt hat. In der Regel ist die außerordentliche Kündigung durch den Versicherer innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme des zur Sonderkündigung berechtigenden Umstandes schriftlich möglich.

Fazit

Du kannst eine Wohngebäudeversicherung ordentlich oder außerordentlich unter Vorliegen bestimmter Bedingungen kündigen. Die Kündigung sollte jedoch nicht leichtfertig erfolgen, wenn der Versicherungsschutz noch notwendig ist. Auch durch das Versicherungsunternehmen kann der Vertrag gekündigt werden. Diese müssen die gleichen Formalitäten einhalten wie der Versicherungsnehmer. 

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