Haftpflichtversicherung kündigen

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21.11.2024 Haftpflichtversicherung GmbH Musterstraße 123 12345 Musterstadt hiermit kündige ich meinen Vertrag fristgerecht, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung der Kündigung unter Angabe des Beendigungszeitpunktes zu. Sofern Ihnen für den betreffenden Vertrag eine Einzugsermächtigung vorliegt, widerrufe ich diese zum Ablauf des Vertrages. Jegliche Form der Kontaktaufnahme Ihrerseits zum Zweck der Rückwerbung ist nicht erwünscht und ich bitte freundlich darum, davon abzusehen. Sehr geehrte Damen und Herren, Kündigung Max Musterman
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So kündigst du deine Haftpflichtversicherung richtig

Manchmal reicht schon eine Sekunde der Unaufmerksamkeit: Du hilfst Freunden beim Umzug und der Computer fällt dir versehentlich herunter. Du hast es eilig, überquerst eine rote Ampel und verursachst dadurch einen Auffahrunfall. Oder dein Kind wirft beim Ballspielen die Scheibe der Nachbarn ein. Alles Fälle, die sehr teuer werden können, wenn keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen ist. Daher gehört die Privathaftpflicht zu den wichtigsten freiwilligen Versicherungen überhaupt. Du solltest also darauf achten, dich nach einem neuen Versicherer umzuschauen, wenn du deine Haftpflichtversicherung kündigen möchtest. Preise und Leistungen der einzelnen Anbieter ändern sich ständig – daher lohnt sich manchmal ein genauer Blick auf deine Versicherungskonditionen. Wie die Kündigung deiner Haftpflichtversicherung funktioniert? Alles Wichtige zeigen wir dir hier. Los geht’s!

Wohin richte ich die Kündigung?

Du schickst die Kündigung deiner Haftpflichtversicherung an den Versicherer. Die korrekte Adresse findest du etwa in deinen Vertragsunterlagen oder auch im Brief- oder E-Mail-Verkehr mit deinem Versicherungsunternehmen. Natürlich kannst du auch auf der Webseite nachschauen oder einfach die Service-Hotline anrufen. Hier bekommst du zudem weitere Antworten auf Fragen zu deiner Kündigung. 
 
Bitte beachte: Du musst deine Haftpflichtversicherung immer schriftlich kündigen. Meist geht das per Post oder auch per Fax. Manche Versicherungen gestatten auch eine Kündigung per E-Mail. In welcher Form du deine Kündigung einreichst, entnimmst du deinen Vertragsunterlagen. So bist du auf der sicheren Seite. 
 
Kleiner Tipp: Wenn du deine Kündigung per Post einreichst, dann versende sie als Einschreiben. So kannst du nachweisen, dass du fristgerecht gekündigt hast. 

Wie sind die Kündigungsfristen?

Apropos fristgerecht: Zum Ende der Mindestvertragslaufzeit oder des Verlängerungszeitraums kannst du deine Haftpflichtversicherung ordentlich kündigen. Hierbei benötigst du keinen Kündigungsgrund, jedoch musst du die Kündigungsfrist beachten. In der Regel sind das drei Monate. Versäumst du die Kündigungsfrist, verlängern sich die meisten Verträge automatisch um 12 Monate. Die generellen Vertragslaufzeiten belaufen sich auf 12 oder 24 Monate. Schaue am besten in deinen Vertrag, um deine Kündigungsfrist genau zu kennen. 
 
Beispiel: Läuft deine Police am 31. Dezember aus, muss deine Kündigung dem Versicherer bis zum 30. September vorliegen. Geht dein Schreiben erst am 1. Oktober ein, hat sich dein Vertrag automatisch um 12 Monate verlängert und die Kündigung wird somit erst zum 31. Dezember des Folgejahres gültig.

Kann ich die Haftpflichtversicherung auch außerordentlich kündigen?

Viele Verträge, die für eine bestimmte Laufzeit vereinbart werden, sehen in den Vertragsbedingungen ein Sonderkündigungsrecht vor: So ist es auch bei einer Haftpflichtversicherung. Eine außerordentliche Kündigung ist in den folgenden Fällen möglich:
 
Die Kündigung aufgrund einer Beitragserhöhung
 
Wenn dein Versicherer deinen Beitrag erhöht, ohne dabei seine Leistungen entsprechend anzupassen, hast du die Möglichkeit außerordentlich zu kündigen. Spätestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Erhöhung muss dein Versicherer dich schriftlich informieren. In diesem Schreiben wirst du dann auf dein Sonderkündigungsrecht aufmerksam gemacht. Nach Eingang des Schreibens hast du wiederum vier Wochen Zeit, deine Haftpflichtversicherung zu kündigen. Das Datum dafür entspricht dem des Posteingangs. Als Grund für deine Kündigung solltest du die Beitragserhöhung angeben.
 
Das Sonderkündigungsrecht im Schadenfall
 
Das Sonderkündigungsrecht gilt auch im Schadenfall. Hierbei kannst du die Haftpflichtversicherung innerhalb eines Monats nach der Schadensbearbeitung kündigen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Schaden übernommen oder abgelehnt wurde. Auch hier hast du eine vierwöchige Frist für die Sonderkündigung, die mit dem Tag beginnt, an dem du über die Annahme oder Ablehnung des Schadens von deiner Versicherung informiert wurdest. Gib als Kündigungsgrund den regulierten Schaden an. 
 
Gut zu wissen: Auch der Versicherer hat nach einem Schadenfall das Recht, die Haftpflicht zu kündigen.
 
Die Kündigung mit sofortiger Wirkung bei Todesfällen
 
Ist der Versicherte verstorben und du sollst die Haftpflichtversicherung auflösen, brauchst du nicht im eigentlichen Sinne zu kündigen. In diesem Fall reicht es aus, die Versicherung über den Tod des Versicherungsnehmers zu informieren. Eine Haftpflichtversicherung mit Paar- oder Familien-Tarif bleibt hingegen in der Regel bestehen, wenn ein Hinterbliebener die Beitragszahlungen übernimmt. 

Was muss in der Kündigung stehen?

Die Kündigung deiner Haftpflichtversicherung ist schnell geschrieben und ganz unkompliziert. Diese Angaben sollten enthalten sein:
 
  • Name und Anschrift des/der Versicherten
  • Name und Anschrift der Versicherung
  • Versicherungsnummer
  • Datum, zu dem du kündigen willst
  • ggf. der Grund für eine außerordentliche Kündigung
  • Aufhebung der Einzugsermächtigung
  • Bitte um Kündigungsbestätigung, sodass du weißt, dass die Kündigung eingegangen ist
  • Datum der Kündigung und deine Unterschrift

Was muss ich sonst noch wissen?

Achte unbedingt darauf, dass deine Haftpflichtversicherung nahtlos besteht, also du zum Zeitpunkt der wirksamen Kündigung bereits einen neuen Vertrag unterschrieben hast. Ansonsten bist du in der Übergangszeit nicht versichert. Entsteht in dieser Zeit ein Schaden, musst du selbst dafür aufkommen. 
 
Du suchst eine neue Haftpflichtversicherung?
Das sollte deine neue Haftpflichtversicherung bieten:
 
  • Stiftung Warentest empfiehlt eine Deckungssumme in Höhe von mindestens 10 Millionen Euro (für Sach- und Personenschäden)
  • Zusatzleistungen: Durch Zusatzleistungen sind besondere Schadensfälle mitversichert. Das sind die wichtigsten:
    - Mietsachschäden in Höhe von mindestens 300.000 Euro: Sie sind wichtig für Mieter.
    - Forderungsausfalldeckung: Sie greift, wenn du als Versicherte/r von einem Dritten geschädigt wirst und derjenige nicht für den Schaden aufkommen kann.
    - Gefälligkeitsschäden: Deine Nachbarn sind im Urlaub und du gießt die Blumen? Entsteht aus einer solchen Gefälligkeit heraus ein Schaden, spricht man von einem Gefälligkeitsschaden. Eine leistungsstarke Haftpflichtversicherung kommt in der Regel dafür auf.
    - Schlüsselverlust: Vor allem empfehlenswert, wenn du einen Generalschlüssel von deinem Arbeitgeber bekommen hast.
  • Auslandsschutz: Du bist gern auf Reisen? Der Auslandsschutz sollte mindestens 36 Monate innerhalb Europas und weltweit ein Jahr lang gelten 

Lass uns deine Haftpflichtversicherung kündigen!

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