So kündigst du deine Haftpflichtversicherung richtig
Manchmal reicht schon eine Sekunde der Unaufmerksamkeit: Du hilfst Freunden beim Umzug und der Computer fällt dir versehentlich herunter. Du hast es eilig, überquerst eine rote Ampel und verursachst dadurch einen Auffahrunfall. Oder dein Kind wirft beim Ballspielen die Scheibe der Nachbarn ein. Alles Fälle, die sehr teuer werden können, wenn keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen ist. Daher gehört die Privathaftpflicht zu den wichtigsten freiwilligen Versicherungen überhaupt. Du solltest also darauf achten, dich nach einem neuen Versicherer umzuschauen, wenn du deine Haftpflichtversicherung kündigen möchtest. Preise und Leistungen der einzelnen Anbieter ändern sich ständig – daher lohnt sich manchmal ein genauer Blick auf deine Versicherungskonditionen. Wie die Kündigung deiner Haftpflichtversicherung funktioniert? Alles Wichtige zeigen wir dir hier. Los geht’s!
- Wohin richte ich die Kündigung?
- Wie sind die Kündigungsfristen?
- Kann ich die Haftpflichtversicherung auch außerordentlich kündigen?
- Was muss in der Kündigung stehen?
- Was muss ich sonst noch wissen?
Wohin richte ich die Kündigung?
Wie sind die Kündigungsfristen?
Kann ich die Haftpflichtversicherung auch außerordentlich kündigen?
Was muss in der Kündigung stehen?
- Name und Anschrift des/der Versicherten
- Name und Anschrift der Versicherung
- Versicherungsnummer
- Datum, zu dem du kündigen willst
- ggf. der Grund für eine außerordentliche Kündigung
- Aufhebung der Einzugsermächtigung
- Bitte um Kündigungsbestätigung, sodass du weißt, dass die Kündigung eingegangen ist
- Datum der Kündigung und deine Unterschrift
Was muss ich sonst noch wissen?
- Stiftung Warentest empfiehlt eine Deckungssumme in Höhe von mindestens 10 Millionen Euro (für Sach- und Personenschäden)
- Zusatzleistungen: Durch Zusatzleistungen sind besondere Schadensfälle mitversichert. Das sind die wichtigsten:
- Mietsachschäden in Höhe von mindestens 300.000 Euro: Sie sind wichtig für Mieter.
- Forderungsausfalldeckung: Sie greift, wenn du als Versicherte/r von einem Dritten geschädigt wirst und derjenige nicht für den Schaden aufkommen kann.
- Gefälligkeitsschäden: Deine Nachbarn sind im Urlaub und du gießt die Blumen? Entsteht aus einer solchen Gefälligkeit heraus ein Schaden, spricht man von einem Gefälligkeitsschaden. Eine leistungsstarke Haftpflichtversicherung kommt in der Regel dafür auf.
- Schlüsselverlust: Vor allem empfehlenswert, wenn du einen Generalschlüssel von deinem Arbeitgeber bekommen hast. - Auslandsschutz: Du bist gern auf Reisen? Der Auslandsschutz sollte mindestens 36 Monate innerhalb Europas und weltweit ein Jahr lang gelten