Spannend: In bestimmten Fällen gibt es auch beim Handyvertrag ein Sonderkündigungsrecht. Das bedeutet, dass du deinen Vertrag außerordentlich kündigen kannst – und die Kündigung sofort wirksam wird.
Generell kann jeder Verbrauchervertrag immer dann vorzeitig beendet werden, wenn das Vertragsverhältnis durch Probleme oder Störungen – sagen wir mal – getrübt ist. Beispielsweise ist das dann der Fall, wenn regelmäßig Verbindungsstörungen vorliegen, sodass SMS nicht verschickt werden können oder die Verbindung inmitten von Gesprächen abbricht. In diesem Fall musst du dem Provider jedoch eine Frist setzen, in der dieser das Problem lösen muss. Üblich sind hierfür 14 Tage.
Besteht die Störung weiterhin, so muss der Vertragspartner deine außerordentliche und fristlose Kündigung akzeptieren. Falls du deinen Handyvertrag vor dem Ende der Laufzeit wechseln möchtest, steht dir in diesen Fällen außerdem ein Sonderkündigungsrecht zu:
- Der Mobilfunkprovider erhöht während der Vertragslaufzeit einseitig die Preise.
- Der Provider hat deinen Anschluss unberechtigt gesperrt.
- Die Abrechnungen sind häufig fehlerhaft.
Auch in diesen Fällen musst du dem Provider zunächst eine Frist einräumen. Selbstredend musst du das alles natürlich auch hieb- und stichfest nachweisen können, also Störungen protokollieren und dokumentieren.
Den Handyvertrag bei einem Umzug ins Ausland zu kündigen, ist in der Regel übrigens nicht außerordentlich möglich. Du kannst hier nur auf die Kulanz deines Anbieters hoffen. Wenn du zeitlich begrenzt im Ausland bist, kann er dir auch anbieten, deinen Vertrag vorübergehend stillzulegen.
Und dann gibt es noch einen Grund, außerordentlich kündigen zu können: die Privatinsolvenz. Rein rechtlich gesehen gibt es in diesem Fall zwar kein Sonderkündigungsrecht. Allerdings hat dein Anbieter natürlich großes Interesse daran, den Vertrag vorzeitig aufzulösen, wenn du nicht mehr zahlen kannst. Wir wünschen dir aber, dass es dazu nie kommen wird. Wir wollten es nur erwähnt haben.