Lass uns deinen IG BCE-Vertrag kündigen
Alles Wissenswerte zur IG BCE-Kündigung
- Kündigung und Widerruf – Das Wichtigste zusammengefasst
- Wissenswertes über die IG BCE – Das leistet diese Gewerkschaft für die Gesellschaft und ihre Mitglieder
- Die ordentliche Kündigung der Mitgliedschaft
- Die außerordentliche Kündigung der Mitgliedschaft
- Der Ausschluss aus der Gewerkschaft durch die IG BCE
- Die Form der Kündigung
- Der Widerruf der Mitgliedschaft
Kündigung und Widerruf – Das Wichtigste zusammengefasst
- die IG BCE vertritt Mitglieder aus Industriebetrieben, insbesondere aus den Bereichen Bergbau, Chemie und Energie
- Mitglied in der Gewerkschaft können Beschäftigte und Auszubildende werden, deren Tätigkeit in einem Bereich liegt, der durch sie vertreten wird
- der monatliche Mitgliedsbeitrag bemisst sich am Bruttoeinkommen des Mitglieds und wird in einer Beitragstabelle festgelegt
- die ordentliche Kündigung ist jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen möglich
- die außerordentliche Kündigung ist bei Tod des Mitglieds oder beim Übertritt in eine andere DGB-Gewerkschaft möglich
Wissenswertes über die IG BCE – Das leistet diese Gewerkschaft für die Gesellschaft und ihre Mitglieder
Die IG BCE (Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie) ist mit rund 660.000 Mitgliedern die drittgrößte Einzelgewerkschaft in Deutschland. Sie gehört dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) an und hat ihren Hauptsitz in Hannover. Daneben erfolgt die Mitgliederbetreuung unter anderem in Bezirks- und in Ortsgruppen. Die IG BCE vertritt unter anderem Arbeitnehmer aus Betrieben, deren Schwerpunkt in den folgenden Bereichen liegt:
- Bergbau
- Chemie
- Energie
- Erdöl und Erdgas
- Glas
- Kautschukverarbeitung
- Keramik
- Kunststoffe und nichtmetallische Werkstoffe
- Leder
- Papier
- Umwelt
- Wasser
- Ver- und Entsorgungsbetriebe
Die IG BCE sieht ihre Verantwortung unter anderem in der Gestaltung und Kontrolle von Tarifverträgen, die Vertretung und die Förderung von behinderten Personen im Arbeitsleben sowie den Einsatz für Chancengleichheit und Gleichberechtigung.
Die Mitgliedschaft
Mitglieder der IG BCE können laut Satzung die folgenden Personengruppen werden, vorausgesetzt ihre Tätigkeit fällt in die Bereiche, die durch die Gewerkschaft vertreten werden:
Die Mitgliedschaft
Mitglieder der IG BCE können laut Satzung die folgenden Personengruppen werden, vorausgesetzt ihre Tätigkeit fällt in die Bereiche, die durch die Gewerkschaft vertreten werden:
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- Beamtinnen und Beamte
- Auszubildende
- Selbständige
- Studierende
- Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter
Die Mitgliedschaft erfordert eine Beitrittserklärung. Diese kann entweder heruntergeladen und ausgefüllt oder direkt auf der Website der Gewerkschaft online beantragt werden. Über die Aufnahme eines Antragstellers entscheidet der zuständige Bezirksvorstand. Eine Verweigerung der Aufnahme ist möglich, wenn die Grundsätze und Ziele des Antragstellers denen der IG BCE entgegenstehen. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Aushändigung des Mitgliedsausweises und der Satzung. Die Beitragshöhe hängt vom Monatseinkommen ab und wird in einer Beitragshöhe geregelt, die Teil der Satzung ist. Der Mindestbeitrag beträgt derzeit 1,02 Euro für aktive Mitglieder und 0,51 Euro für Rentner sowie Arbeitslose.
Leistungen für Mitglieder
Die IG BCE hält für ihre Mitglieder verschiedene Leistungen bereit, wie:
Leistungen für Mitglieder
Die IG BCE hält für ihre Mitglieder verschiedene Leistungen bereit, wie:
- Unterstützung bei Streiks
- Rechtsschutz bei beruflichen oder sozialen Belangen
- Unterstützung im Fall einer Maßregelung, wenn diese durch die gewerkschaftliche Tätigkeit begründet ist
- Freizeitunfallversicherung für Personen, die seit mindestens zwölf Monaten Mitglied der Gewerkschaft sind: Leistungen in Form von Unfall-Krankenhaustagegeld, Invaliditätsleistungen und Todesfallleistungen
- Ehrung von Jubilaren
- Weiterbildungsangebote
Die ordentliche Kündigung der Mitgliedschaft
Dein Austritt aus der IG BCE ist durch eine ordentliche Kündigung deiner Mitgliedschaft möglich. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Wochen zum gewünschten Austrittstermin. Bis zum Wirksamwerden deiner Kündigung, musst du die Mitgliedsbeiträge weiterzahlen.
Die außerordentliche Kündigung der Mitgliedschaft
Eine außerordentliche Kündigung sieht die Satzung der IG BCE nicht vor, sondern sie nennt als Gründe für die Beendigung der Mitgliedschaft nur den Tod des Mitglieds und den Übertritt in eine andere Gewerkschaft, die dem DBG angehört. Im Falle des Todes eines Mitglieds sollten die Hinterbliebenen möglichst die Sterbeurkunde einreichen. Bei Übertritt in eine andere Gewerkschaft wird ein entsprechender Beleg vorgelegt.
Der Ausschluss aus der Gewerkschaft durch die IG BCE
Die IG BCE kann Mitglieder aus der Gewerkschaft aus verschiedenen Gründen ausschließen. Das können die folgenden sein:
- der Montagsbeitrag wurde für mindestens drei Monate auch nach Mahnung nicht gezahlt
- das Mitglied hält sich nicht an die Satzung und die Grundsätze der Gewerkschaft
Die Form der Kündigung
Die Mitgliedschaftskündigung erfordert keine besondere Form, muss aber schriftlich bei dem zuständigen Bezirksvorstand erfolgen. Außerdem ist mit dem Kündigungsschreiben der Mitgliedsausweis zurückzusenden. Die Kündigung per E-Mail oder Fax ist aus diesem Grund ausgeschlossen, sodass nur der Versand des Kündigungsschreibens per Post oder die persönliche Vorlage beim Bezirksvorstand bleibt.
Der Widerruf der Mitgliedschaft
Da es sich bei einer Gewerkschaft nicht um ein Unternehmen handelt, ist der Widerruf gemäß § 355 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) nicht möglich. Allerdings dürfte eine Rücknahme deines Antrags einem Widerrufs gleichen, wenn deiner Mitgliedschaft durch den Vorstand noch nicht zugestimmt wurde und sie damit noch nicht begonnen hat.