Kreditkarte kündigen

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21.11.2024 Kreditkarte GmbH Musterstraße 123 12345 Musterstadt hiermit kündige ich meinen Vertrag fristgerecht, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung der Kündigung unter Angabe des Beendigungszeitpunktes zu. Sofern Ihnen für den betreffenden Vertrag eine Einzugsermächtigung vorliegt, widerrufe ich diese zum Ablauf des Vertrages. Jegliche Form der Kontaktaufnahme Ihrerseits zum Zweck der Rückwerbung ist nicht erwünscht und ich bitte freundlich darum, davon abzusehen. Sehr geehrte Damen und Herren, Kündigung Max Musterman
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Du willst deine Kreditkarte kündigen? So geht’s!

Du stehst an der Kasse im Schuhladen, die Schlange hinter dir ist meterlang und mal wieder wird bei der Bezahlung deine Kreditkarte nicht akzeptiert? Ärgerlich – und unnötig nervig. Oder bist du aus anderen Gründen nicht mehr zufrieden mit deiner aktuellen Kreditkarte? Ist dir die Jahresgebühr zu teuer? Gibt’s einen Anbieter mit attraktiveren Angeboten? Brauchst du zukünftig keine Kreditkarte mehr? Die Beweggründe für eine Kreditkarten-Kündigung sind vielfältig. Worauf du achten musst, wenn du den Vertrag beenden willst, und was für dich sonst noch von Belang sein könnte, erfährst du hier.

Wohin richte ich die Kündigung?

Warum auch immer du aus dem Vertrag raus willst: Du musst den Grund dafür nicht angeben. Wichtig aber ist: Willst du deine Kreditkarte kündigen, so muss dies in jedem Fall schriftlich geschehen. Am besten nutzt du dafür ein Einschreiben.

Finde zunächst heraus, wer der Herausgeber der Karte ist. Das ist in aller Regel eine Bank wie etwa die Deutsche Bank oder eine Sparkasse, die mit Kreditorganisationen kooperieren, und nicht der namentliche Anbieter der Karte wie MasterCard oder Visa. Ausnahme ist unter anderem die American Express, die Kreditkartenanbieter und Bank zugleich ist. 

Die Anschrift der Bank oder Sparkasse findest du in deinen Kreditkartenabrechnungen. Auch ein Blick auf die Webseite oder ein Anruf bei der Service-Hotline kann sich lohnen, um bei der Adresse auf Nummer sicher zu gehen. Dort erhältst du gegebenenfalls noch zusätzliche Informationen, die du bei einer Kündigung beachten solltest.

Gibt es Kündigungsfristen?

Am 31. September 2009 trat eine für den Verbraucher nützliche Zahlungsrichtlinie in Kraft (zu finden im BGB § 675h Absatz 3). Diese besagt, dass es keine dreimonatige Kündigungsfrist zum Ende der meist einjährigen Laufzeit mehr gibt. Der Kunde ist also nicht mehr unnötig lange an Kreditkarten gebunden und kann sie jederzeit kündigen. Eine vertragliche Vereinbarung einer Kündigungsfrist darf nicht mehr als einen Monat betragen. Das ist bei allen Banken, Sparkassen und Kreditkartenarten der Fall. Ein Blick in die AGBs deines Vertrags gibt dir Ausschluss über etwaige Bedingungen bei einer Kündigung. 

Bereits entrichtete Jahresgebühren (sofern du eine kostenpflichtige Karte hast) müssen anteilig vom Vertragspartner zurückerstattet werden. Wenn du eine Prepaid-Karte genutzt hast und noch ein Guthaben besteht, muss dir dieses ebenfalls nach der Kündigung ausgezahlt werden.

Was muss in der Kündigung stehen?

Das Kündigungsschreiben ist schnell formuliert. Beinhalten muss es folgende Informationen, damit alles seine Richtigkeit hat:

  • Name und Anschrift des Karteninhabers / ggf. Kundennummer
  • Bei Gemeinschaftsnutzung Angabe der zweiten Person
  • Name und Anschrift der Bank
  • Nummer und Gültigkeitsdauer der Kreditkarte
  • Kündigungstermin wie etwa zum 31.12.2020 oder zum nächstmöglichen Termin
  • Daten des Girokontos für den Fall, dass noch Abrechnungen ausstehen oder Guthaben auf der Karte ist
  • Aufhebung der Einzugsermächtigung
  • Bitte um Kündigungsbestätigung, um sicherzugehen, dass die Kündigung auch tatsächlich eingegangen ist
  • Datum der Kündigung und deine Unterschrift
Es kann vorkommen, dass der Herausgeber verlangt, dass die Kreditkarte mit der Kündigung zurückgeschickt wird. Ist dies nicht erforderlich, solltest du die Karte nach Abschluss der Kündigung zerstören – also den Magnetstreifen zerschneiden und somit entwerten. Du darfst die Karte nicht mehr nutzen, nachdem du die Kündigung abgeschickt hast.

Was ist sonst noch wichtig?

  • Sollten noch Kreditkartenabrechnungen offen sein, musst du darauf achten, dass dein Girokonto ausreichend gedeckt ist. Im Falle einer Prepaid-Karte ist es sinnvoll, das Guthaben schon vor der Kündigung auf dein Girokonto zurück zu transferieren – sofern möglich. Bitte ansonsten im Kündigungsschreiben darum, das restliche Guthaben auf dein darin angegebenes Konto zu überweisen.    
  • Hast du deine Kreditkartennummer in Online-Shops als Zahlungsart hinterlegt? Am besten du löscht diese Angaben nach der Kündigung oder ersetzt sie gegebenenfalls durch neue.
  • Mit der Kündigung werden beim Vertragspartner auch deine Kunden- und Kreditkartendaten entfernt. Damit deine Unterlagen vollständig bleiben, solltest du vor dem Absenden der Kündigung alle noch nicht gesicherten Kreditabrechnungen downloaden und sichern.
  • Sind mit der Kreditkarte Ratenzahlungen verknüpft, musst du der Bank mitteilen, dass die Raten nach Kündigung der Kreditkarte per Lastschrift direkt vom Girokonto abgebucht werden sollen. Denkbar ist natürlich auch, den Rest der offenen Beträge per Einmalzahlung zu begleichen. Beide Möglichkeiten solltest du im Kündigungsschreiben formulieren.
  • Im bedauerlichen Fall eines Todes kann jedes Familienmitglied die Kreditkartenkündigung des Verstorbenen vornehmen. Nicht vergessen, die Sterbeurkunde dem Kündigungsschreiben beizulegen!

Auf der Suche nach einer neuen Kreditkarte?
Brauchst du eine neue Kreditkarte, die besser zu dir und deinen Ansprüchen passt? Mit der du bequem bargeldlos auch im Ausland zahlen kannst? Mach dir klar, was dir bei einer Kreditkarte wichtig ist, denn die Auswahl an Anbietern ist schier unendlich – neben Banken und Geldinstituten geben in der heutigen Zeit auch zum Beispiel Verkehrsclubs und Onlineversandhändler Kreditkarten heraus. Manche sind mit Rabattaktionen wie Vielflieger-Meilen oder Bonuspunktesammel-Programmen verknüpft.

Im Vorfeld solltest du dich etwa über die weltweite Akzeptanz der einzelnen Karten informieren, damit du nicht wieder enttäuscht an der Kasse im Schuhladen stehst. Sieh nach, ob die neue Karte mit Kosten verknüpft wäre. Informiere dich über Zusatzleistungen und die Höhe der Zinsen. Bevor du zu einem neuen Kreditkartenanbieter wechselst, ist es ratsam, die alte Karte bereits gekündigt zu haben.

Welche Kreditkartenart darf’s sein?
Es gibt auf dem Markt nicht nur zahlreiche Anbieter von Kreditkarten, sondern auch verschiedene Arten. Der Vorteil von Kreditkarten ist, dass sie dem Karteninhaber meist einen Kredit gewähren und somit für Liquidität sorgen – gerade wenn bis zum nächsten Gehalt noch ein paar Tage überbrückt werden müssen und die Abbuchung vom Girokonto erst später geschieht. Doch es gibt auch andere Möglichkeiten. 

Hier ein Überblick:

Klassische Kreditkarten – manche mit einer Jahresgebühr verknüpft, manche kostenlos – ermöglichen es dir, zu bezahlen, ohne dass dein Konto gleich belastet wird. Erst nach einigen Wochen, meist zum Monatsende, wird der Betrag von deinem damit verknüpften Girokonto abgezogen. Du hast die Möglichkeit, auch in Raten zu zahlen. Um eine Credit Card zu bekommen, holt die Bank eine Schufa-Auskunft ein und prüft so deine Bonität. 

Bei einer Charge-Karte fallen für Zahlungen keine Sollzinsen an, die Abrechnung erfolgt monatlich und ist auch an ein Girokonto angeschlossen. Dieses muss ausreichend gedeckt sein. Im Vergleich zur klassischen Kreditkarte können Rechnungsbeträge aber nicht in Raten zurückgezahlt werden.

Auch Debit-Karten (engl. debit = Belastung, Lastschrift, Soll) erfordern ein Girokonto. Die Ausgaben werden allerdings sofort, also taggenau verrechnet. Sollte das Guthaben auf dem Girokonto nicht ausreichen, räumt dir das Geldinstitut einen Dispokredit ein.

Bei der Prepaid-Karte funktioniert das Prinzip umgekehrt: Du musst sie zuvor mit Guthaben aufladen, damit du shoppen gehen kannst. Hierfür wird keine Schufa-Auskunft eingeholt. Für all jene, die gerne den Überblick verlieren und sich oft übernehmen, ist diese Kreditkartenart durchaus von Vorteil, denn die Karte kann nur solange verwendet werden, wie ein ausreichendes Guthaben drauf ist.

Die virtuelle Kreditkarte wurde speziell fürs Online-Shopping entwickelt und ist noch nicht so verbreitet wie die anderen Arten. Statt einer Plastikkarte bekommst du als Kunde nur einen Datensatz, der alle wichtigen Informationen wie Kartennummer, Gültigkeitsdatum und Prüfnummer beinhaltet. Sie funktioniert wie eine Prepaid-Karte.

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