So klappt die Kreis-Anzeiger-Kündigung
Tipps & Tricks, wie du aus deinem Kreis-Anzeiger-Vertrag herauskommst!
Kreis-Anzeiger: Kündigungsschreiben und Sonderkündigungsrecht
Du kannst deine Kündigung per Fax, Einschreiben oder Brief versenden. Am schnellsten ist das Schreiben per Fax bei Kreis-Anzeiger, sicherer ist allerdings die Kündigung per Einschreiben. Entscheidend für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist hier immer das Eingangsdatum beim Anbieter, achte daher darauf, dass das Schreiben vor dem Fristablauf eintrifft. In jedem Fall solltest du im Schreiben um eine Kündigungsbestätigung bitten, so stellst du sicher, dass die Kündigung angekommen ist. Auch kannst du hier, falls nötig, das Vertragsenddatum erfragen.
Unter speziellen Umständen ist auch eine Sonderkündigung möglich. Kreis-Anzeiger kannst du dann außerordentlich kündigen, wenn sich der Kundenservice oder die Leistung wesentlich verschlechtert hat und das Problem trotz Aufforderung zur Beseitigung nach Ablauf der gesetzten Frist weiterhin besteht. Außerdem kannst du sofort kündigen wenn sich deine Lebenssituation wesentlich verändert hat oder das Vertrauensverhältnis zwischen dir und dem Anbieter gestört ist. Weitere Infos zur zur ordentlichen und außerordentlichen Kündigung findest du in Unseren Kündigungsratgebern.
Die Kundenbetreuung von Verlag Wetterau und Vogelsberg GmbH erreichst du bei Anliegen unter der Telefonnummer 0641 9504 76.
Wobei unterstützt mich Volders?
Hast du gewusst, dass Volders dich nicht nur dabei unterstützt, Verträge zu beenden? Du kannst mit uns nicht nur Anbieter wie Kreis-Anzeiger kündigen, sondern auch deine laufenden Verträge bequem online verwalten. Probiere es einfach aus und überzeuge dich selbst. Damit du keine Kündigungsfristen mehr vergisst, erinnern wir dich per Push-Benachrichtigung, SMS oder E-Mail und unterstützen dich, einen passenderen Tarif zu finden.