So klappt die Kündigung deines Lotto- & Gewinnspiel-Abos
Tipps & Tricks, wie du aus deinem Vertrag herauskommst!
- Das Abonnement für Lotto oder andere Gewinnspiele kündigen
- Das solltest du vor Abschluss eines Abos für Lotto oder ein Gewinnspiel wissen
- Ein Lotto- oder Gewinnspiele-Abo kündigen
- Ein Lotto- oder Gewinnspiele-Abo nicht kündigen, sondern widerrufen
- Fazit
Das Abonnement für Lotto oder andere Gewinnspiele kündigen
Das solltest du vor Abschluss eines Abos für Lotto oder ein Gewinnspiel wissen
- Lotterien
- Wetten
- Quiz- und Rätselspiele
Um Lotto- oder Gewinnspiele-Abos kündigen zu können, muss ein wirksamer Vertrag vorausgesetzt werden. Aus diesem Grund erklären wir den Hintergrund an dieser Stelle etwas genauer.
Lotto und kostenpflichtige Gewinnspiele als Glücksspiele
In Deutschland werden Gewinnspiele im Staatsvertrag zum Glücksspielwesen (Glücksspielstaatsvertrag - GlüStV) geregelt, der in der derzeitigen Fassung vom 15. Dezember 2011 eine Gültigkeit bis zum 30. Juni 2021 haben soll. Gemäß des Staatsvertrags wird immer dann von einer Eigenschaft als Glücksspiel ausgegangen, wenn folgende Punkte zutreffen:
- ein Spiel ist auf Gewinn ausgerichtet
- für das Mitspielen muss ein Entgelt entrichtet werden
- das Gewinnen hängt einzig und allein vom Zufall ab
Bei Lotto und kostenpflichtigen Gewinnspielen wie beispielsweise Pferde- oder Sportwetten dürften diese Punkte zutreffen, sodass sie zu den Glücksspielen gerechnet werden müssen. Anbieter dieser Gewinnspiele müssen eine Konzession bei einer zuständigen staatlichen Behörde erwerben. Das gilt auch für gewerbliche Spielevermittler wie kommerzielle Anbieter von Tippgemeinschaften, die die Teilnahme am Lotto gegen Entgelt in einer Spielegemeinschaft ermöglichen. Zu den bekanntesten gehört vermutlich die Faber-Lotto-Service GmbH, die bereits seit 1970 in Deutschland tätig ist und seit 2012 die Erlaubnis der Spielevermittlung im Internet hat. Die staatliche Konzession bietet für den Spieler die Sicherheit, dass er es mit einem seriösen Unternehmen zu tun hat.
Die Abofalle für Gewinnspiele
Unglücklicherweise sind im Bereich der Gewinnspiele viele Betrüger unterwegs. Diese melden sich zum Beispiel überraschend per E-Mail oder per Telefon bei einer Person und suggerieren, dass diese bereits etwas gewonnen hat. Nach dem Erfragen persönlicher Daten versuchen sie dann, die Zustimmung zu dem Abschluss eines kostenpflichtigen Abos zu erlangen. Leider tappen immer wieder Menschen in diese Abo-Falle und sehen sich dann plötzlich Kosten ausgesetzt, ohne letztendlich einen Gegenwert zu erhalten. Du solltest daher weder am Telefon, noch per E-Mail oder auf einer Website persönliche Daten wie deinen vollständigen Namen, dein Geburtsdatum und deine Bankverbindung freigeben, wenn du nicht genau weißt, mit wem du es zu tun hast. Siehst du dich dennoch plötzlich einer Forderung für ein Gewinnspiel-Abo ausgesetzt und erhältst eine Rechnung, solltest du sofort einen schriftlichen Widerspruch einlegen und bestenfalls einen Fachanwalt für Verbraucherschutz aufsuchen. Im Normalfall ist nämlich nur dann ein gültiger Vertrag zustande gekommen, wenn du als Vertragspartner explizit und nachweisbar auf die Vertragsleistung und die Kosten hingewiesen worden bist. Ist der Vertrag dennoch wirksam, kannst du überdies von deinem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Was du dafür wissen musst, erfährst du weiter unten.
Ein Lotto- oder Gewinnspiele-Abo kündigen
- Lotto Berlin: Das Abo muss mit einer Frist von fünf Wochen zum Ende eines Zahlungszeitraumes schriftlich gekündigt werden, ansonsten verlängert es sich automatisch.
- Lotto Brandenburg: Du kannst die Mitgliedschaft mit einer Frist von drei Wochen zum Ende des Teilnahmezeitraums schriftlich kündigen. Außerdem ist die außerordentliche Kündigung aus besonderem Grund möglich, beispielsweise wenn das Unternehmen falsche Beträge für den Spieleinsatz von deinem Konto abbucht.
- Lotto Bayern: Das Abo kann jederzeit im persönlichen Account auf der Internetplattform des Internets deaktiviert werden und endet dann mit dem Ablauf der letzten Zahlperiode.
- Lotto Baden-Württemberg: Du kannst das Lotto-Abo mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Abo-Zeitraumes schriftlich kündigen. Ansonsten verlängert sich das Abo automatisch.
- Lotto Hamburg: Das Kündigen des Lotto-Abos ist mit einer Frist von vier Wochen zum Ende einer Abo-Periode möglich, die in der Regel vier Wochen beträgt. Versäumst du die Kündigung, verlängert sich das Abo um weitere vier Wochen.
- Lotto Hessen: Die Kündigungsmöglichkeiten sind von der Art des Abos abhängig. Beim Wochen- und beim Jackpot-Abo kannst du nach jeder Ziehung kündigen und beim Monats-Abo monatlich.
- Lotto Mecklenburg-Vorpommern: Die Kündigung des Lotto-Abos ist zu jeder Zeit möglich, wird aber erst zum Ablauf eines Teilnahmezeitraums von sechs Wochen wirksam.
- Lotto Niedersachsen: Du kannst das Lotto- und Gewinnspiele-Abo jederzeit schriftlich zum 10. eines Monats kündigen.
- Lotto Nordrhein-Westfalen (Westlotto): Die Mindestlaufzeit beträgt fünf Wochen. Das Abo kann fünf Wochen vor Ablauf der Abo-Periode schriftlich gekündigt werden.
- Lotto Rheinland-Pfalz: Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum Ende einer Abo-Periode. Das Abo verlängert sich automatisch um einen Monat, wenn es nicht fristgerecht gekündigt wurde.
- Lotto Sachsen-Anhalt: Die Kündigung des Abos ist monatlich schriftlich möglich.
- Lotto Schleswig-Holstein: Das Abo kann jederzeit schriftlich gekündigt werden. Geht die Kündigung bis zum 5. Werktag eines Monats beim Anbieter ein, wird sie noch im gleichen Monat wirksam. Erfolgt der Kündigungseingang erst ab dem 6. Werktag eines Monats, wird die Kündigung im darauffolgenden Monat wirksam.
- Lotto Thüringen: Die Kündigung eines Abos ist mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Monats möglich.
Ein Lotto- oder Gewinnspiele-Abo nicht kündigen, sondern widerrufen
Tipp: Wenn du mehr über Thema Widerruf erfahren möchtest, lies unseren Ratgeber „Das Widerrufsrecht – Ein wichtiges Recht im Verbraucherschutz“ und informiere dich zum Beispiel über den Gültigkeitsbereich, die korrekte Widerrufsbelehrung und die Folgen eines Widerrufs.