Lotto- & Gewinnspiele-Abo kündigen

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21.11.2024 Lotto- & Gewinnspiele-Abo GmbH Musterstraße 123 12345 Musterstadt hiermit kündige ich meinen Vertrag fristgerecht, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung der Kündigung unter Angabe des Beendigungszeitpunktes zu. Sofern Ihnen für den betreffenden Vertrag eine Einzugsermächtigung vorliegt, widerrufe ich diese zum Ablauf des Vertrages. Jegliche Form der Kontaktaufnahme Ihrerseits zum Zweck der Rückwerbung ist nicht erwünscht und ich bitte freundlich darum, davon abzusehen. Sehr geehrte Damen und Herren, Kündigung Max Musterman
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So klappt die Kündigung deines Lotto- & Gewinnspiel-Abos

Tipps & Tricks, wie du aus deinem Vertrag herauskommst!

Das Abonnement für Lotto oder andere Gewinnspiele kündigen

Obwohl die Gewinnwahrscheinlichkeit für Lotto oder die meisten anderen Gewinnspiele gering ist, hoffen doch viele Menschen auf das große Glück. Sie spielen dann nicht nur einmal, sondern schließen gleich ein komplettes Abonnement ab, um keine Verlosung mehr zu verpassen. Immerhin liest und hört man manchmal von Rekordgewinnen, die ein sorgenfreies Leben bis ans Lebensende ermöglichen würden. Will man das Lotto- und Gewinnspiele-Abo wieder kündigen, muss man einige Punkte beachten. Lies hier, welche das sind.

Das solltest du vor Abschluss eines Abos für Lotto oder ein Gewinnspiel wissen

Bei einem Gewinnspiel handelt es sich um ein Spiel, bei dem im Falle des Gewinnes ein Preis zu erwarten ist. Meistens geht es hierbei um Geld, Sachwerte oder Reisen. Gewinnspiele werden sowohl in der realen Welt, als auch im Internet angeboten. Weitläufig zählen dazu:

  • Lotterien
  • Wetten
  • Quiz- und Rätselspiele

Um Lotto- oder Gewinnspiele-Abos kündigen zu können, muss ein wirksamer Vertrag vorausgesetzt werden. Aus diesem Grund erklären wir den Hintergrund an dieser Stelle etwas genauer.


Lotto und kostenpflichtige Gewinnspiele als Glücksspiele

In Deutschland werden Gewinnspiele im Staatsvertrag zum Glücksspielwesen (Glücksspielstaatsvertrag - GlüStV) geregelt, der in der derzeitigen Fassung vom 15. Dezember 2011 eine Gültigkeit bis zum 30. Juni 2021 haben soll. Gemäß des Staatsvertrags wird immer dann von einer Eigenschaft als Glücksspiel ausgegangen, wenn folgende Punkte zutreffen:

  • ein Spiel ist auf Gewinn ausgerichtet
  • für das Mitspielen muss ein Entgelt entrichtet werden
  • das Gewinnen hängt einzig und allein vom Zufall ab

Bei Lotto und kostenpflichtigen Gewinnspielen wie beispielsweise Pferde- oder Sportwetten dürften diese Punkte zutreffen, sodass sie zu den Glücksspielen gerechnet werden müssen. Anbieter dieser Gewinnspiele müssen eine Konzession bei einer zuständigen staatlichen Behörde erwerben. Das gilt auch für gewerbliche Spielevermittler wie kommerzielle Anbieter von Tippgemeinschaften, die die Teilnahme am Lotto gegen Entgelt in einer Spielegemeinschaft ermöglichen. Zu den bekanntesten gehört vermutlich die Faber-Lotto-Service GmbH, die bereits seit 1970 in Deutschland tätig ist und seit 2012 die Erlaubnis der Spielevermittlung im Internet hat. Die staatliche Konzession bietet für den Spieler die Sicherheit, dass er es mit einem seriösen Unternehmen zu tun hat.


Die Abofalle für Gewinnspiele

Unglücklicherweise sind im Bereich der Gewinnspiele viele Betrüger unterwegs. Diese melden sich zum Beispiel überraschend per E-Mail oder per Telefon bei einer Person und suggerieren, dass diese bereits etwas gewonnen hat. Nach dem Erfragen persönlicher Daten versuchen sie dann, die Zustimmung zu dem Abschluss eines kostenpflichtigen Abos zu erlangen. Leider tappen immer wieder Menschen in diese Abo-Falle und sehen sich dann plötzlich Kosten ausgesetzt, ohne letztendlich einen Gegenwert zu erhalten. Du solltest daher weder am Telefon, noch per E-Mail oder auf einer Website persönliche Daten wie deinen vollständigen Namen, dein Geburtsdatum und deine Bankverbindung freigeben, wenn du nicht genau weißt, mit wem du es zu tun hast. Siehst du dich dennoch plötzlich einer Forderung für ein Gewinnspiel-Abo ausgesetzt und erhältst eine Rechnung, solltest du sofort einen schriftlichen Widerspruch einlegen und bestenfalls einen Fachanwalt für Verbraucherschutz aufsuchen. Im Normalfall ist nämlich nur dann ein gültiger Vertrag zustande gekommen, wenn du als Vertragspartner explizit und nachweisbar auf die Vertragsleistung und die Kosten hingewiesen worden bist. Ist der Vertrag dennoch wirksam, kannst du überdies von deinem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Was du dafür wissen musst, erfährst du weiter unten.

Ein Lotto- oder Gewinnspiele-Abo kündigen

Ein Abo beziehungsweise Dauerspiel-Angebot für Lotto hat einige Vorteile. Denn du versäumst keinen Annahmeschluss des Lottoscheins mehr, erhältst eventuelle Gewinne direkt auf dein Konto überwiesen und sparst in vielen Fällen die Bearbeitungsgebühr. Wie du das Abo für Lotto- oder andere Gewinnspiele wieder kündigen kannst, erfährst du in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters (AGB). Insbesondere sind für die Kündigung die Mindestlaufzeit und die Kündigungfrist wichtig. Derzeit sehen die Kündigungsbedingungen einiger Lotto-Landesgesellschaften folgendermaßen aus:

  • Lotto Berlin: Das Abo muss mit einer Frist von fünf Wochen zum Ende eines Zahlungszeitraumes schriftlich gekündigt werden, ansonsten verlängert es sich automatisch.
  • Lotto Brandenburg: Du kannst die Mitgliedschaft mit einer Frist von drei Wochen zum Ende des Teilnahmezeitraums schriftlich kündigen. Außerdem ist die außerordentliche Kündigung aus besonderem Grund möglich, beispielsweise wenn das Unternehmen falsche Beträge für den Spieleinsatz von deinem Konto abbucht.
  • Lotto Bayern: Das Abo kann jederzeit im persönlichen Account auf der Internetplattform des Internets deaktiviert werden und endet dann mit dem Ablauf der letzten Zahlperiode.
  • Lotto Baden-Württemberg: Du kannst das Lotto-Abo mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Abo-Zeitraumes schriftlich kündigen. Ansonsten verlängert sich das Abo automatisch.
  • Lotto Hamburg: Das Kündigen des Lotto-Abos ist mit einer Frist von vier Wochen zum Ende einer Abo-Periode möglich, die in der Regel vier Wochen beträgt. Versäumst du die Kündigung, verlängert sich das Abo um weitere vier Wochen.
  • Lotto Hessen: Die Kündigungsmöglichkeiten sind von der Art des Abos abhängig. Beim Wochen- und beim Jackpot-Abo kannst du nach jeder Ziehung kündigen und beim Monats-Abo monatlich.
  • Lotto Mecklenburg-Vorpommern: Die Kündigung des Lotto-Abos ist zu jeder Zeit möglich, wird aber erst zum Ablauf eines Teilnahmezeitraums von sechs Wochen wirksam.
  • Lotto Niedersachsen: Du kannst das Lotto- und Gewinnspiele-Abo jederzeit schriftlich zum 10. eines Monats kündigen.
  • Lotto Nordrhein-Westfalen (Westlotto): Die Mindestlaufzeit beträgt fünf Wochen. Das Abo kann fünf Wochen vor Ablauf der Abo-Periode schriftlich gekündigt werden.
  • Lotto Rheinland-Pfalz: Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum Ende einer Abo-Periode. Das Abo verlängert sich automatisch um einen Monat, wenn es nicht fristgerecht gekündigt wurde. 
  • Lotto Sachsen-Anhalt: Die Kündigung des Abos ist monatlich schriftlich möglich.
  • Lotto Schleswig-Holstein: Das Abo kann jederzeit schriftlich gekündigt werden. Geht die Kündigung bis zum 5. Werktag eines Monats beim Anbieter ein, wird sie noch im gleichen Monat wirksam. Erfolgt der Kündigungseingang erst ab dem 6. Werktag eines Monats, wird die Kündigung im darauffolgenden Monat wirksam.
  • Lotto Thüringen: Die Kündigung eines Abos ist mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Monats möglich.

Ein Lotto- oder Gewinnspiele-Abo nicht kündigen, sondern widerrufen

Wenn du ein Lotto- oder Gewinnspiel-Abo im Internet abgeschlossen hast, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen von deinem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Hat dir der Anbieter eine wirksame Widerrufsbelehrung ausgehändigt, beträgt die Frist vierzehn Tage nach dem Vertragsabschluss. Ohne diese verlängert sie sich auf maximal zwölf Monate und vierzehn Tage. Die Möglichkeit des Widerrufs erspart es dir, ein Lotto- oder Gewinnspiel-Abo zu kündigen.

Tipp: Wenn du mehr über Thema Widerruf erfahren möchtest, lies unseren Ratgeber „Das Widerrufsrecht – Ein wichtiges Recht im Verbraucherschutz“ und informiere dich zum Beispiel über den Gültigkeitsbereich, die korrekte Widerrufsbelehrung und die Folgen eines Widerrufs.

Fazit

Ein Abonnement für Lotto oder andere Gewinnspiele solltest du am besten nur bei seriösen Anbietern mit staatlicher Konzession abschließen. Möchtest du das Abo für Lotto und Gewinnspiele kündigen, hängen die Kündigungsbedingungen vom Anbieter ab. Du findest diese in den Nutzungsbedingungen oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) deiner gewählten Lottogesellschaft. 

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