So klappt die Kündigung deiner Motorradversicherung
Tipps & Tricks, wie du aus deinem Vertrag herauskommst!
- Darum ist eine Motorradversicherung wichtig
- Die Motorradversicherung ordentlich kündigen
- Die Motorradversicherung außerordentlich kündigen
- Die Motorradversicherung kündigen – Diese Formalitäten musst du beachten
- Fazit
Darum ist eine Motorradversicherung wichtig
- Personenschäden, zum Beispiel Verletzungen einer dritten Person nach einem Unfall
- Sachschäden, beispielsweise Schäden am Fahrzeug eines Dritten oder an Objekten nach einem Unfall
- Vermögensschäden, die zum Beispiel in Folge von Personenschäden entstehen, wie Verdienstausfall
Als Halter eines Motorrads musst du daher ebenso eine Haftpflichtversicherung abschließen wie Halter von Personen- oder Lastkraftwagen.
Tipp: Wenn du dein Motorrad nicht ganzjährig fährst, kann sich ein Saisonkennzeichen rechnen. Für die Zeit, in der es ruht, musst du die Motorradversicherung nicht kündigen, sondern der Versicherungsschutz gilt nur für den auf dem Versicherungsschein angegebenen Zeitraum. Die Beiträge sind in diesem Fall geringer als bei einem ganzjährigen Versicherungsschutz. Voraussetzung ist es allerdings, dass du das Motorrad außerhalb der vereinbarten Saison nicht im öffentlichen Straßenland bewegst oder abstellst. Du benötigst also sozusagen ein Winterquartier in einer privaten Garage oder auf einem privaten Grundstück.
Die Motorradversicherung ordentlich kündigen
Die Motorradversicherung außerordentlich kündigen
- gemäß § 40 VVG nach einer Prämienerhöhung, sofern diese nicht mit einer Anpassung des Versicherungsschutzes verbunden ist oder mit einer gesetzlichen Änderung zu tun hat
- gemäß § 92 VVG nach einem Versicherungsfall, unabhängig davon, ob der Versicherer Schäden reguliert hat oder nicht
Für die außerordentliche Kündigung aus den oben genannten Gründen musst du eine Frist von einem Monat einhalten, nachdem du von dem dazu berechtigenden Grund Kenntnis erhalten hast. Erlischt das Risiko, beispielsweise weil du das Motorrad veräußerst oder es nach einem Unfall nicht mehr fahrbereit ist, kannst du die Motorradversicherung fristlos kündigen. Du solltest den Versicherer jedoch umgehend vom Wegfall des versicherten Risikos informieren, da ihm nach § 80, Absatz 2 VVG die Versicherungsprämie so lange zusteht, bis er Kenntnis vom Risikowegfall erhalten hat.
Hinweis: Wenn du die Motorradversicherung wechseln möchtest, solltest du die bisherige erst dann kündigen, wenn du vom neuen Versicherer eine Bestätigung erhalten hast, um nicht am Ende ohne Versicherungsschutz dazustehen.