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23.11.2024 Musik-Streaming GmbH Musterstraße 123 12345 Musterstadt hiermit kündige ich meinen Vertrag fristgerecht, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung der Kündigung unter Angabe des Beendigungszeitpunktes zu. Sofern Ihnen für den betreffenden Vertrag eine Einzugsermächtigung vorliegt, widerrufe ich diese zum Ablauf des Vertrages. Jegliche Form der Kontaktaufnahme Ihrerseits zum Zweck der Rückwerbung ist nicht erwünscht und ich bitte freundlich darum, davon abzusehen. Sehr geehrte Damen und Herren, Kündigung Max Musterman
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So klappt die Kündigung bei deinem Musik-Streaming-Anbieter

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Der Markt für Musik-Streaming

Musik über das Internet zu hören, ist heutzutage schon fast selbstverständlich geworden. Der Grund dafür liegt auf der Hand: Man hat hier die Möglichkeit, die Lieblingssongs oder die bevorzugte Musikrichtung zu jeder Tages- und Nachtzeit zu hören. Zwar gibt es viele Angebote, die kostenlos und ohne Anmeldung nutzbar sind, doch willst du deine Favoriten beispielsweise in Playlists speichern oder auf verschiedenen Endgeräten anhören, ist bei den meisten Anbietern der Abschluss eines Abos notwendig. Damit schließt du einen Vertrag ab, der von beiden Seiten aus verpflichtend ist. Erfahre in unserem Ratgeber, was du dabei beachten musst und wie du den Musik-Streaming-Dienst kündigen kannst, wenn du ihn nicht mehr nutzen möchtest.

Die wichtigsten Musik-Streaming-Dienste auf einen Blick

Musik-Streaming-Dienste gab es bereits in den 1990er Jahren, damals jedoch meistens in der Form von Internetradios. Wirklich beliebt wurde das Streamen von Musik, das heißt das Übertragen von Audiodaten über das Internet, aber erst mit dem Zunehmen der Internetgeschwindigkeit und der Etablierung der Smartphones. Beim Streaming werden Musiktitel nicht auf einem privaten Gerät gespeichert, sondern die Nutzungsrechte beschränken sich lediglich auf das Anhören der Musik auf der gewählten Plattform beziehungsweise einer zwischengespeicherten Version, die nur begrenzt nutzbar ist. Bei den Musik-Streaming-Diensten kann grob zwischen den Internetradios, den Abodiensten sowie den Audio-on-Demand-Diensten unterschieden werden. Zu den bekanntesten Anbietern im Bereich des Internetradios gehören in Deutschland:

  • Phonostar
  • Radioplayer
  • TuneIn
  • Radio.de

Bei den Abo- und Audio-on-Demand-Diensten, die im Rahmen unseres Ratgebers zum Kündigen von Musik-Streaming-Abos näher betrachtet werden sollen, dürften derzeit folgende die bekanntesten sein:

  • Amazon Music
  • Apple Music
  • Deezer
  • Google Play Musik
  • Napster
  • Spotify

Daneben findest du im Internet noch zahlreiche Portale, bei denen du nicht nur Musik, sondern auch Videos streamen kannst, wie:

  • YouTube
  • Vimeo
  • Dailymotion
  • Vevo

Auf diese Aspekte musst du beim Anmelden bei einem Musik-Streaming-Dienst achten

Viele Musik-Streaming-Dienste bieten einen kostenlosen Basistarif an, bei dem die Nutzung eingeschränkt ist beziehungsweise mit Werbeunterbrechungen oder – einblendungen sowie einer schlechteren Soundqualität gerechnet werden muss. Darüber hinaus sind Monatsabos für Einzelnutzer oder mehrere Nutzer üblich, die durchschnittlich 10 bis 15 Euro kosten. Vor dem bezahlten Abo steht meistens eine Testphase, in der der Dienst in vollem Umfang gratis genutzt werden kann. Aktuell ist die Dauer der Gratis-Testphase bei verschiedenen Anbietern wie folgt:

  • Amazon Music = 30 Tage
  • Apple Music: 90 Tage
  • Deezer: 30 Tage
  • Google Play Musik: 30 Tage
  • Napster: 30 Tage
  • Spotify: 30 Tage

Du kannst bei Musik-Streaming-Diensten das Probeabo innerhalb der Testphase kündigen, ohne dass dir Kosten entstehen. Versäumst du die Kündigung, wird jedoch ab dem ersten Tag nach der Testphase der monatliche Abopreis fällig. Je nach Anbieter gibt es von Zeit zu Zeit längere Probeabos im Rahmen von Sonderangeboten. Außerdem werden teilweise verschiedene Abonnement-Versionen angeboten, beispielsweise für die Nutzung nur auf dem Computer oder mit zusätzlicher mobiler Option.

Tipp: Bevor du einen Abovertrag mit einem Musik-Streaming-Dienst abschließt, lies dir die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters (AGB) sorgfältig durch und nicht erst dann, wenn du das Musik-Streaming-Abo kündigen möchtest. Für viele Nutzer ist dies zwar eine eher lästige Angelegenheit, aber sie kann dich vor bösen nachträglichen Überraschungen bewahren, die mit unnötigen Kosten verbunden sein können. Einige Anbieter standen zudem in den letzten Jahren mit ihren Verträgen in der Kritik von Verbraucherschützern, sodass vor einem Vertragsabschluss auch die Recherche im Internet zu aktuellen Meldungen empfehlenswert ist. Außerdem solltest du dein Hörverhalten überprüfen, bevor du ein kostenpflichtiges Abo abschließt. Hörst du nämlich nur selten Musik über das Internet oder meistens Titel, die du auch auf Tonträgern besitzt, lohnt sich der Abschluss eines kostenpflichtigen Abovertrags eigentlich nicht.

So kannst du den Vertrag mit einem Musik-Streaming-Dienst kündigen

Wenn du dein Abo bei einem Musik-Streaming-Dienst kündigen möchtest, ist das üblicherweise unkompliziert möglich. Bei vielen Anbietern findest du in deinem persönlichen Account sowohl auf der Website als auch in der App eine Schaltfläche, auf die du einfach nur klicken musst, um das Musik-Streaming-Abo dauerhaft zu kündigen. Die meisten Abos erstrecken sich über einen Monat und verlängern sich stillschweigend, wenn sie nicht vor dessen Ablauf gekündigt werden. Spezielle Kündigungsfristen musst du daher in der Regel bei den Musik-Streaming-Diensten nicht einhalten, sofern die AGB der Anbieter keine anderen Regelungen enthalten. Eine außerordentliche Kündigung des Musik-Streaming-Abos ist aufgrund der kurzen Zeiträume ebenfalls nicht vorgesehen. Derzeit sehen die AGB beziehungsweise Nutzungsbedingungen der oben genannten Anbieter folgende Kündigungsbedingungen vor:

  • Amazon Music: Die Mitgliedschaft kann jeweils zum Ende eines Abrechnungszeitraums durch Mitteilung an den Amazon-Kundendienst gekündigt werden.
  • Apple Music: Die Kündigung des Dienstes ist jederzeit im persönlichen Account durch Ausschalten der automatischen Verlängerung möglich.
  • Deezer: Die Kündigung der Premiumdienste ist zum Ende des gewählten Abrechnungszeitraums mit einer Frist von 48 Stunden möglich. Die kostenlosen Angebote können ohne die Einhaltung einer Kündigungsfrist umgehend beendet werden.
  • Google Play Musik: Die Kündigung ist jeweils zum Ende eines Abrechnungszeitraums ohne Einhaltung einer bestimmten Frist möglich. Der Dienst kann nach der Kündigung bis zum Ende genutzt werden; Erstattungen von Beiträgen werden im Falle der Nichtnutzung nicht gewährt.
  • Napster: Die Kündigung ist jederzeit möglich. Der Kunde hat danach noch so lange Zugriff auf die Dienste, wie er diese bezahlt hat. Rückerstattungen für bereits geleistete Zahlungen gibt es nicht.
  • Spotify: Die Kündigung eines Premiumdienstes ist immer zum Ende des gewählten Abonnementzeitraums möglich und bedarf keiner längeren Kündigungsfrist. Der Nutzer wird nach dem Wirksamwerden auf das kostenlose Angebot zurückgestuft. Möchte er auch dieses nicht mehr nutzen, muss der Account gelöscht werden.

Hinweis: Unter Umständen hast du das Abo bei einem Musik-Streaming-Anbieter zusammen mit einem Telekommunikationsvertrag abgeschlossen. In diesem Fall musst du die Bedingungen deines Providers beachten, wenn du das Musik-Streaming-Abo kündigen möchtest.

Selbstverständlich kann der Musik-Streaming-Dienst auch seinen Kunden kündigen. Üblicherweise ist dies in folgenden Situationen denkbar:

  • der Dienst wird missbräuchlich genutzt
  • die Leistungen werden durch einen unberechtigten Dritten in Anspruch genommen
  • die Gebühren werden nicht bezahlt

Das Musik-Streaming-Abo nicht kündigen, sondern widerrufen

Für Musik-Streaming-Abos gilt wie für viele andere Verträge, die du im Internet abschließen kannst, das Widerrufsrecht. Dieses besagt, dass du einen Vertrag innerhalb von vierzehn Tagen ohne die Angabe von Gründen widerrufen kannst. Die Frist beginnt in der Regel bei den Musik-Streaming-Diensten mit Vertragsabschluss, allerdings nur dann, wenn der Anbieter dir eine wirksame Widerrufsbelehrung sowie ein Muster-Widerrufsformular zur Verfügung gestellt hat. Ein Hinweis in den AGB reicht hierfür nicht aus, sondern beides muss für den Verbraucher eindeutig erkennbar sein und bestimmte Formalitäten erfüllen. Hast du keine wirksame Widerrufsbelehrung erhalten, verlängert sich die Widerrufsfrist auf insgesamt zwölf Monate und vierzehn Tage.

Tipp: Wenn du mehr zu den Themen „Widerruf von Verträgen“ und "Widerrufsrecht" erfahren möchtest, lies unsere Ratgeber dazu.

Fazit

Wenn du Premiumangebote eines Musik-Streaming-Dienstes abonniert hast, kannst du diese relativ einfach kündigen. In den meisten Fällen ist die Kündigung ohne Einhaltung einer Frist immer zum Ende eines Abrechnungszeitraums möglich. Falls du die Kündigung allerdings versäumst, verlängert sich das Abo automatisch. Wenn du ein Musik-Streaming-Abo kündigen möchtest, ist das meistens direkt auf der Plattform des Anbieters oder durch E-Mail, Fax oder Brief an den Kundenservice möglich. Informiere dich dazu in den aktuellen Nutzungsbedingungen beziehungsweise AGB des Anbieters. 

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