So klappt die Kündigung bei deinem Pay-TV-Anbieter
Tipps & Tricks, wie du aus deinem Vertrag herauskommst!
- Der Markt für Pay-TV
- Das versteht man unter Pay-TV
- Diese Anbieter im Bereich Pay-TV gibt es derzeit in Deutschland
- Das solltest du vor Abschluss eines Pay-TV-Abos beachten
- So kannst du ein Pay-TV-Abo kündigen
- Die Alternative zur Kündigung – Der Widerruf des Pay-TV
- Fazit
Der Markt für Pay-TV
Das versteht man unter Pay-TV
Diese Anbieter im Bereich Pay-TV gibt es derzeit in Deutschland
- Sky Deutschland GmbH mit mehreren Spartensendern aus den Bereichen Sport, Serien und Shows, Film sowie Kultur und Kunst
- Vodafone Kabel Deutschland GmbH (ehemals Kabel Deutschland) mit verschiedenen Abovarianten, die unter anderem Fernsehsender in HD, zusätzliche Fernsehsender und TV-Mediatheken enthalten
- PYÜR, einem Produkt der Tele Columbus AG, mit Freischaltung von zusätzlichen privaten HD-Sendern sowie maxdome und Apps
- Telekom Deutschland GmbH mit verschiedenen Zusatzangeboten und Sendern in HD
- Unitymedia GmbH mit zusätzlichen Sendern, Fernsehen in HD sowie unter anderem Nutzung von TV-Mediatheken, Netflix, maxdome und Apps
Daneben gibt es einige Angebote, die über das Internet angeboten werden und meistens neben einem kostenlosen Basisangebot weitere Premiumdienste mit höherem Leistungsumfang enthalten. Unter anderem sind das:
- MagineTV
- waipu TV
- Zattoo
- TV Spielfilm
Wer bisher Fernsehprogramme über DVB-T empfangen hat, kann einige Privatsender seit der Einführung von DVB-T2 ab 2017 nur noch verschlüsselt empfangen. Zum Anschauen der Programme auf dem Fernsehgerät muss ein Vertrag mit freenetTV abgeschlossen werden. Alternativ ist der Empfang über die oben genannten Internetfernsehanbieter oder über Angebote der einzelnen TV-Sender möglich, bei denen dann für den gesamten Programmumfang auch ein Vertrag abgeschlossen werden muss. Unabhängig davon, für welchen Anbieter du dich entscheidest: Willst du das Pay-TV kündigen, solltest du dir die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) deines Anbieters sorgfältig durchlesen, um zu erfahren, welche Bedingungen für die ordentliche und die außerordentliche Kündigung das Pay-TV gelten. Diese können sich nämlich je nach Anbieter durchaus unterscheiden, da sie nicht explizit gesetzlich geregelt sind.
Das solltest du vor Abschluss eines Pay-TV-Abos beachten
So kannst du ein Pay-TV-Abo kündigen
Um das Pay-TV ordentlich zu kündigen, musst du in jedem Fall eine Kündigungsfrist einhalten, die von Anbieter zu Anbieter variieren kann. Meistens gilt außerdem eine Mindestlaufzeit. Derzeit sehen die Kündigungsbedingungen einiger Anbieter folgendermaßen aus:
- Sky Deutschland GmbH: Das Pay-TV-Abo wird mit einer Mindestlaufzeit von zwölf Monaten abgeschlossen. Es verlängert sich automatisch um zwölf weitere Monate, wenn es nicht mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende der Laufzeit gekündigt wird.
- Vodafone Kabel Deutschland GmbH: Die Kündigungsfrist beträgt bei Verträgen mit einer Mindestlaufzeit von weniger als zwölf Monaten sechs Wochen zum Laufzeitende; bei einer Laufzeit von mehr als zwölf Monaten sind es zwölf Wochen. Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert er sich automatisch.
- PYÜR: Nach dem Einhalten der Mindestlaufzeit von drei Monaten kann der Vertrag monatlich mit einer Frist von vier Wochen zum Ende des Vertragsmonats gekündigt werden.
- Telekom Deutschland GmbH: Du kannst das Pay-TV nach Ablauf der Mindestlaufzeit von einem Monat jeweils mit einer Frist von sechs Werktagen kündigen.
- Unitymedia GmbH: Die Mindestlaufzeit hängt vom Vertrag ab. Die Kündigung muss zwei Monate zum Ende der gewählten Laufzeit erfolgen, da sich der Vertrag ansonsten automatisch um ein Jahr verlängert.
Du kannst das Pay-TV auch außerordentlich kündigen, wenn es einen gewichtigen Grund gibt, der dafür spricht. Grundlage hierfür ist § 314 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), der die Kündigung von Dauerschuldverhältnissen, um die es sich bei Abos handelt, vorsieht. Ein Grund für die außerordentliche Kündigung ist die Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag, beispielsweise weil dir der Pay-TV-Anbieter keinen Zugang zu den Programmen gewährt. Unter Umständen musst du ihm allerdings eine Frist zur Abhilfe einräumen. Außerdem kannst du den Vertrag nur innerhalb einer gewissen Frist nach Kenntnisnahme des zur Kündigung berechtigenden Grundes kündigen. In der Regel wird hier von zwei Wochen ausgegangen.