Handyvertrag kündigen

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29.11.2024 Handyvertrag GmbH Musterstraße 123 12345 Musterstadt hiermit kündige ich meinen Vertrag fristgerecht, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung der Kündigung unter Angabe des Beendigungszeitpunktes zu. Sofern Ihnen für den betreffenden Vertrag eine Einzugsermächtigung vorliegt, widerrufe ich diese zum Ablauf des Vertrages. Jegliche Form der Kontaktaufnahme Ihrerseits zum Zweck der Rückwerbung ist nicht erwünscht und ich bitte freundlich darum, davon abzusehen. Sehr geehrte Damen und Herren, Kündigung Max Musterman
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Handyvertrag kündigen

Wir erklären dir, was du beachten solltest!

Gründe für die Kündigung eines Handyvertrags

Handyverträge gehören zu den sogenannten Verbraucherverträgen, die du gemäß der Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) einseitig durch eine Erklärung auflösen kannst. Gründe musst du nicht angeben. Wenn du den Handyvertrag wechseln möchtest, ist meistens eine ordentliche Kündigung notwendig, auch fristgerechte Kündigung genannt.

Die Vertragslaufzeit bei Handyverträgen

Die meisten neu abgeschlossenen Verträge haben eine Laufzeit von 24 Monaten. Meistens verlängert sie sich nach dieser Zeit stillschweigend um weitere zwölf Monate – wenn der Vertrag nicht fristgemäß gekündigt wird. Einige Mobilfunkprovider bieten auch kürzere Laufzeiten von nur einem Monat oder einem Jahr mit oder ohne automatische Laufzeitverlängerung an.  
 
Je nach Laufzeit kann die Kündigungsfrist von Handyverträgen variieren. Wenn du nicht mehr weißt, welche Vertragslaufzeit du mit dem Anbieter vereinbart hast und wann du den Handyvertrag kündigen musst, schaust du einfach in deine Volders-App: Da siehst du alles auf einen Blick. Übrigens hast du bei Volders auch immer persönliche Vertragsmanager: Sie organisieren deine Verträge perfekt für dich und sorgen dafür, dass du nie zu viel bezahlst. Mit uns verpasst du außerdem nie eine Kündigungsfrist, weil wir dich rechtzeitig erinnern – kostenlos!
 
Abgesehen davon findest du deine Daten natürlich in deinen Vertragsunterlagen,
in deinem Account auf der Website des Betreibers und kannst sie über den Kundenservice des Mobilfunkanbieters erfragen. 

Die Kündigungsfrist

Bei der ordentlichen Kündigung deines Handyvertrags musst du in jedem Fall eine Kündigungsfrist beachten – oder dich von uns bequem erinnern lassen! Zwei-Jahres-Verträge erfordern in der Regel eine Frist von drei Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit. Hast du einen Vertrag mit kürzerer Laufzeit abgeschlossen, beträgt die Kündigungsfrist üblicherweise dreißig Tage. 
 
Je nach Anbieter können sich die Fristen allerdings unterscheiden. Bevor du die Kündigung losschickst, solltest du beachten, dass als Stichtag immer das Eingangsdatum des Kündigungsschreibens gilt! Deshalb solltest du sie so schnell wie möglich verschicken. Mit Volders ist das natürlich ganz einfach und sicher – und äußerst bequem! 

Das Kündigungsschreiben

Ein Handyvertrag sollte immer schriftlich gekündigt werden. Wenn du es selbst machen willst, achte auf die Form: Wie sie aussehen soll, kannst du meistens in den AGB deines Anbieters nachlesen. 
Mit Volders kannst du uns das erledigen lassen: Wenn du die Vertragsdaten in deinem Account bei uns hinterlegt hast, wird auch deine Adresse automatisch ergänzt. Die Kündigung geht dann per E-Mail, per Post oder per Fax raus, wobei wir dir auch eine Empfehlung geben, welche Form die erfolgreichste ist. Achte darauf, dass du eine Kündigungsbestätigung von deinem Mobilfunkanbieter erhältst. Von uns bekommst du sofort, nachdem die Kündigung versendet wurde, einen Sendenachweis – der kann dir nützlich sein, falls dein Anbieter behaupten sollte, er habe deine Kündigung nicht erhalten. 
 
Und noch ein kleiner Hinweis für dich: Seit dem 1. Oktober 2016 können nach § 309 Nr. 13 BGB Verbraucherverträge, die über das Internet abgeschlossen worden sind, auch online gekündigt werden.

Kündigung mit Rufnummernmitnahme

Vielleicht scheust du dich, deinen Handyvertrag zu kündigen und zu einem anderen Anbieter zu wechseln, weil du befürchtest, dann deine Mobilfunknummer aufgeben zu müssen. Dabei kannst du deine Nummer ganz einfach mitnehmen. Die Rufnummer gehört nämlich dir und nicht dem Mobilfunkanbieter. Das ist sogar in § 46 Telekommunikationsgesetz (TKG) seit einigen Jahren gesetzlich geregelt. 
 
Für die Mitnahme der Rufnummer müssen jedoch der Name und die Adresse im neuen Vertrag mit den Angaben im alten Vertrag übereinstimmen. Dein neuer Anbieter berechnet dir für den Wechsel wahrscheinlich eine Servicepauschale, die dir dein neuer Anbieter ebenso wahrscheinlich erstatten wird. Damit erteilst du deinem zukünftigen Mobilfunkanbieter einen sogenannten Portierungsauftrag. 
 
Auch wenn die Laufzeit deines alten Handyvertrags noch nicht beendet ist, kannst du deine Rufnummer bereits zu einem anderen Provider portieren lassen. Jedoch musst du bis zum Ende der Laufzeit dann die Grundgebühren für den alten Vertrag weiterzahlen, sodass doppelte Kosten entstehen. Während der Übergangsphase wird dir dein alter Provider eine andere Mobilfunknummer zur Verfügung stellen, sodass die Nutzung der entsprechenden SIM-Karte weiterhin möglich ist. 

Den Handyvertrag außerordentlich kündigen

Spannend: In bestimmten Fällen gibt es auch beim Handyvertrag ein Sonderkündigungsrecht. Das bedeutet, dass du deinen Vertrag außerordentlich kündigen kannst – und die Kündigung sofort wirksam wird. 
 
Generell kann jeder Verbrauchervertrag immer dann vorzeitig beendet werden, wenn das Vertragsverhältnis durch Probleme oder Störungen – sagen wir mal – getrübt ist. Beispielsweise ist das dann der Fall, wenn regelmäßig Verbindungsstörungen vorliegen, sodass SMS nicht verschickt werden können oder die Verbindung inmitten von Gesprächen abbricht. In diesem Fall musst du dem Provider jedoch eine Frist setzen, in der dieser das Problem lösen muss. Üblich sind hierfür 14 Tage. 
 
Besteht die Störung weiterhin, so muss der Vertragspartner deine außerordentliche und fristlose Kündigung akzeptieren. Falls du deinen Handyvertrag vor dem Ende der Laufzeit wechseln möchtest, steht dir in diesen Fällen außerdem ein Sonderkündigungsrecht zu:
 
  • Der Mobilfunkprovider erhöht während der Vertragslaufzeit einseitig die Preise.
  • Der Provider hat deinen Anschluss unberechtigt gesperrt.
  • Die Abrechnungen sind häufig fehlerhaft.
 
Auch in diesen Fällen musst du dem Provider zunächst eine Frist einräumen. Selbstredend musst du das alles natürlich auch hieb- und stichfest nachweisen können, also Störungen protokollieren und dokumentieren. 
Den Handyvertrag bei einem Umzug ins Ausland zu kündigen, ist in der Regel übrigens nicht außerordentlich möglich. Du kannst hier nur auf die Kulanz deines Anbieters hoffen. Wenn du zeitlich begrenzt im Ausland bist, kann er dir auch anbieten, deinen Vertrag vorübergehend stillzulegen. 
 
Und dann gibt es noch einen Grund, außerordentlich kündigen zu können: die Privatinsolvenz. Rein rechtlich gesehen gibt es in diesem Fall zwar kein Sonderkündigungsrecht. Allerdings hat dein Anbieter natürlich großes Interesse daran, den Vertrag vorzeitig aufzulösen, wenn du nicht mehr zahlen kannst. Wir wünschen dir aber, dass es dazu nie kommen wird. Wir wollten es nur erwähnt haben. 

Welche Alternativen gibt es zur Kündigung?

Tarifwechsel 
Falls du deinen Vertrag nicht vorzeitig beenden kannst, gibt es weitere Möglichkeiten für dich. Zum Beispiel könntest du den Tarif wechseln – manchmal verlangt der Provider dafür allerdings eine Gebühr. Dabei musst du dann einfach ausrechnen, was vorteilhafter ist. Das übernehmen aber auch gerne deine Vertragsmanager von Volders für dich!
 
Vertrag vorzeitig beenden durch Abschlusszahlung
Manche Anbieter erlauben dir auch, dich aus dem Vertrag herauszukaufen. Du kannst dann die noch ausstehenden Gebühren vorzeitig bezahlen, um den Vertrag zu beenden. Diese Option ist allerdings nicht günstiger als die fristgerechte Kündigung, sofern du dich daran hältst, den Vertrag einfach nicht mehr zu nutzen. 
 
Vertrag an andere Person übertragen
Noch eine Möglichkeit: Deinen Vertrag von jemandem aus deinem Bekanntenkreis übernehmen zu lassen. Dadurch sparst du dir die restlichen Gebühren. Dabei solltet ihr jedoch prüfen, ob nur die restliche Laufzeit deines Vertrages übernommen werden kann, oder ob eine neue Mindestlaufzeit von 12 oder 24 Monaten vereinbart werden muss. Eventuell kannst du sogar im Internet Käufer für deinen Vertrag finden. 

Was musst du nach der Kündigung des Handyvertrags beachten?

Nicht viel. Wenn dein Handy Teil des Vertrags war, kannst du es nach der Laufzeit behalten oder auch verkaufen. Das SIM-Lock wird entsperrt. Falls du vorzeitig aus dem Vertrag willst, verlangen die meisten Anbieter dafür eine Gebühr. 

Fazit

Deinen Handyvertrag zu kündigen, ist ziemlich unproblematisch – wenn du deine Laufzeit und Kündigungsfrist kennst oder vielleicht sogar Gründe für ein Sonderkündigungsrecht hast. Und am einfachsten geht es natürlich mit deinen Vertragsmanagern von Volders! 

Lass uns deinen Handyvertrag kündigen!

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