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23.11.2024 Reiseversicherung GmbH Musterstraße 123 12345 Musterstadt hiermit kündige ich meinen Vertrag fristgerecht, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung der Kündigung unter Angabe des Beendigungszeitpunktes zu. Sofern Ihnen für den betreffenden Vertrag eine Einzugsermächtigung vorliegt, widerrufe ich diese zum Ablauf des Vertrages. Jegliche Form der Kontaktaufnahme Ihrerseits zum Zweck der Rückwerbung ist nicht erwünscht und ich bitte freundlich darum, davon abzusehen. Sehr geehrte Damen und Herren, Kündigung Max Musterman
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So klappt die Kündigung deiner Reiseversicherung

Tipps & Tricks, wie du aus deinem Vertrag herauskommst!

Ist die Kündigung der Reiseversicherung wirklich notwendig?

Wer eine Geschäfts-, Erholungs- oder Urlaubsreise bucht, geht das Risiko ein, dass die Reise nicht angetreten werden kann oder abgebrochen werden muss. Abhängig von der Buchung bleibt der Kunde dann auf den Kosten sitzen, es sei denn, es besteht eine Reiseversicherung, die hierfür einspringt. Wie sieht es aber aus, wenn man die Reiseversicherung nicht mehr benötigt? Ist diese einfach kündbar oder kann man hier über einige Fallstricke stolpern? Dieser und anderen Fragen gehen wir in unserem Ratgeber nach. Außerdem klären wir auf, welche Reiseversicherungen es überhaupt gibt und wer diese anbietet.

Reiseversicherung ist nicht gleich Reiseversicherung – Diese verschiedenen Arten gibt es

Reiseversicherungen können zum Beispiel bei Anbietern von Reisen, bei Versicherungsunternehmen, bei Verkehrsclubs und bei Kreditunternehmen abgeschlossen werden. Wenn du zum Beispiel eine Reise über einen der großen Online-Anbieter buchst, wird dir in der Regel auch eine Reiseversicherung angeboten, die zum Beispiel die Kosten für die Stornierung, den Reiseabbruch oder den Verlust des Gepäcks übernimmt. Alternativ kannst du auch einen Reiseversicherungsvergleich durchführen und die Versicherung online abschließen. Beide Varianten lohnen sich übrigens bei sehr günstigen Reisen oftmals nicht, da meistens Gebühren einbehalten werden, die im schlimmsten Fall in Höhe der Reisekosten liegen. Generell kann sich eine Reiseversicherung für Vielreisende lohnen, die eine Jahresreiseversicherung abschließen. Daneben gibt es Tarife für Kurz- und für Langreisen. Zu den Reiseversicherungen, die entweder einzeln oder in Kombination angeboten werden, gehören:

  • Die Reiserücktrittsversicherung, auch Reiserücktrittskostenversicherung, gewährt Leistungen bei Nichtantreten der Reise aus versicherten Gründen, zum Beispiel Tod, Unfall oder schwerwiegende Krankheit.
  • Die Reiseabbruchversicherung übernimmt zum Beispiel Rückreisekosten oder Stornogebühren, wenn die Reise bereits angetreten wurde, aber aus versicherten Gründen abgebrochen werden muss.
  • Die Reiseumbuchungsversicherung springt ein, wenn durch das Umbuchen einer Reise Kosten entstehen.
  • Die Reisegepäckversicherung erstattet Kosten für während der Reise gestohlenes, verlorengegangenes oder beschädigtes Gepäck beziehungsweise Kosten, die durch nicht pünktlich am Reiseziel eingetroffenes Gepäck entstehen.
  • Mit der Reiseunfallversicherung werden im Fall von Unfällen während einer Reise Bergungs- und Rückholkosten sowie Kosten übernommen, die durch einen Todesfall oder dauerhafte Invalidität entstehen.
  • Die Reisekrankenversicherung, auch Auslandskrankenversicherung genannt, tritt für Behandlungskosten im Ausland ein, die durch die gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet werden.

Gründe, die zum Kündigungswunsch führen können

Der Wunsch, eine Reiseversicherung zu kündigen, kann ganz verschiedene Ursachen haben. Vielleicht haben sich die Reise- oder sogar die Lebenspläne geändert. Bei Versicherungen mit längerer Laufzeit kann es auch sein, dass ein anderer Versicherer bessere Konditionen hat oder es Probleme mit dem bisherigen Versicherer gibt. Je nach Grund sind entweder die ordentliche oder die außerordentliche Kündigung möglich. Beachte hierbei jedoch die individuellen Vertragsbedingungen deines Vertragspartners.

Die Alternative zur Kündigung: Der Widerruf der Reiseversicherung

Hast du eine Reiseversicherung erst kürzlich abgeschlossen, gilt für Verträge mit einer Laufzeit von mindestens einem Monat das gesetzliche Widerrufsrecht. Das heißt, dass du den Vertrag innerhalb der Widerrufsfrist von vierzehn Tagen ohne die Angabe von Gründen widerrufen kannst. Die Widerrufsfrist beginnt mit der Aushändigung der Vertragsunterlagen und einer gültigen Widerrufsbelehrung. Wenn diese fehlerhaft ist oder fehlt, kann sich die Frist auf bis zu zwölf Monate und vierzehn Tage verlängern. Du musst deine Widerrufserklärung in Textform an den Vertragspartner schicken, also per Brief, per Fax oder per E-Mail.

So kannst du eine Reiseversicherung ordentlich kündigen

Bei der Kündigung einer Reiseversicherung kommt es darauf an, ob es sich bei dieser um eine kurzfristige Versicherung für eine Einzelreise oder um eine Jahresversicherung handelt. Die Einzelreiseversicherung muss nicht gekündigt werden, da sie nach der Reise automatisch erlischt. Sofern du von der Reise zurücktrittst, ist eine Kündigung der Reiseversicherung weder möglich, noch notwendig, da diese mit dem Rücktritt in der Regel in die Leistungsphase eintritt. Anders sieht es bei einer Jahresreiseversicherung aus. Diese ist nicht an eine einzelne Reise gebunden, sondern hat zunächst eine Laufzeit von mindestens einem Versicherungsjahr. Nach dessen Ende verlängern sich die meisten Jahresreiseversicherungen automatisch um weitere zwölf Monate.

Hinweis: Das Versicherungsjahr ist nicht mit dem Kalenderjahr gleichzusetzen. Während dieses immer am 1. Januar beginnt, fängt ein Versicherungsjahr üblicherweise mit dem Beginn einer Versicherung an. Nach § 10 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) tritt der Versicherungsbeginn in Deutschland mit Beginn des Tages ein, an dem die Versicherung geschlossen wurde, also um 0:00 Uhr und endet mit dem Ablauf des letzten Tages der vereinbarten Vertragslaufzeit. Hast du die Jahresreiseversicherung zum Beispiel zum 1. Juli eines Jahres abgeschlossen, endet das Versicherungsjahr am 30. Juni des nächsten Jahres. Bei manchen Versicherern beginnt das Versicherungsjahr gemäß ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) allerdings um 12:00 Uhr mittags. Liegt der Versicherungsbeginn in so einem Fall am 1. Juli um 12:00 Uhr mittags, endet die Laufzeit am 1. Juli des nächsten Jahres ebenfalls um 12 Uhr mittags. Die Versicherungslaufzeit deiner Verträge findest du auf dem jeweiligen Versicherungsschein.

Die Kündigung der Jahresreiseversicherung muss im Rahmen der vereinbarten Kündigungsfrist zum Ende der Laufzeit erfolgen, um die automatische Verlängerung zu vermeiden. Bei den meisten Versicherern endet die Kündigungsfrist einen Monat vor Laufzeitende. Das bedeutet, dass du eine Versicherung, die bis zum 30.06. eines Jahres läuft, spätestens bis zum 31.05. des gleichen Jahres kündigen musst. Legen der Versicherungsvertrag oder die AGB des Versicherungsunternehmens eine Kündigungsfrist von drei Monaten fest, muss die Kündigung sogar bis zum 31.03. beim Vertragspartner eingegangen sein.

Die außerordentliche Kündigung einer Reiseversicherung

Wie andere Versicherungen kann auch eine Reiseversicherung außerordentlich gekündigt werden, wobei auch die Sonderkündigung nur bei längerfristig laufenden Versicherungen Sinn machen dürfte, nicht aber bei solchen, die nur auf kurze Zeit oder nur für eine Reise abgeschlossen worden sind. Die außerordentliche Kündigung unterliegt gesetzlichen Regelungen und ist durch den Versicherungsnehmer insbesondere in den folgenden Fällen möglich:

  • Kündigung aus wichtigem Grund nach § 314 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), wenn einer der beiden Vertragsparteien die Fortsetzung des Vertrags bis zum Ende der Laufzeit nicht zuzumuten oder möglich ist, beispielsweise weil der Versicherungsnehmer verstirbt
  • Kündigung nach dem Eintritt eines Versicherungsfalls gemäß § 92 VVG
  • Kündigung nach einer Prämienerhöhung beziehungsweise der Reduzierung des Versicherungsschutzes gemäß § 40 VVG

Auch die außerordentliche Kündigung erfordert die Textform. Das heißt, du musst deine Entscheidung dem Vertragspartner schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail mitteilen. Die außerordentliche ist keine fristlose Kündigung, sondern ebenfalls nur unter Einhaltung einer bestimmten Frist möglich:

  • Kündigung aus wichtigem Grund nach § 314 BGB: Der Gesetzgeber spricht von einer angemessenen Frist nach Kenntnisnahme des zur Sonderkündigung berechtigenden Grundes, legt aber keinen genauen Zeitraum fest. Im Streitfall muss die Angemessenheit daher durch ein Gericht abgewogen werden.
  • Kündigung nach § 92 VVG: Die Frist beträgt einen Monat nach Verhandlungsende über die Leistungen für den Versicherungsfall.
  • Kündigung nach § 40 VVG: Die Kündigung ist innerhalb eines Monats nach dem Zugang der Änderungsmitteilung des Versicherers möglich.

Zusammenfassung: Alle Infos zum Kündigen einer Reiseversicherung auf einen Blick

  • Es gibt verschiedenen Arten von Reiseversicherungen, die entweder einzeln oder in einem Versicherungspaket abgeschlossen werden.
  • Bei kurzfristigen Reiseversicherungen, die in der Regel nur für eine Reise abgeschlossen werden, ist eine Kündigung nicht notwendig, da diese nach der Reise automatisch beendet sind.
  • Langfristige Reiseversicherungen, die meistens für ein Versicherungsjahr abgeschlossen werden, verlängern sich ohne Kündigung üblicherweise um weitere zwölf Monate.
  • Die Kündigung von langfristigen Reiseversicherungen erfordert die Einhaltung einer Kündigungsfrist, die je nach Vertrag zwischen einem bis zu drei Monaten zum Laufzeitende beträgt.
  • Neben der ordentlichen Kündigung zum Ende der Laufzeit besteht unter bestimmten Umständen das Recht zur außerordentlichen Kündigung.
  • Die ordentliche und die außerordentliche Kündigung müssen beim Vertragspartner schriftlich per Briefpost, E-Mail oder Fax eingehen.

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