So klappt die Kündigung deiner Reiseversicherung
Tipps & Tricks, wie du aus deinem Vertrag herauskommst!
- Ist die Kündigung der Reiseversicherung wirklich notwendig?
- Reiseversicherung ist nicht gleich Reiseversicherung – Diese verschiedenen Arten gibt es
- Gründe, die zum Kündigungswunsch führen können
- Die Alternative zur Kündigung: Der Widerruf der Reiseversicherung
- So kannst du eine Reiseversicherung ordentlich kündigen
- Die außerordentliche Kündigung einer Reiseversicherung
- Zusammenfassung: Alle Infos zum Kündigen einer Reiseversicherung auf einen Blick
Ist die Kündigung der Reiseversicherung wirklich notwendig?
Reiseversicherung ist nicht gleich Reiseversicherung – Diese verschiedenen Arten gibt es
- Die Reiserücktrittsversicherung, auch Reiserücktrittskostenversicherung, gewährt Leistungen bei Nichtantreten der Reise aus versicherten Gründen, zum Beispiel Tod, Unfall oder schwerwiegende Krankheit.
- Die Reiseabbruchversicherung übernimmt zum Beispiel Rückreisekosten oder Stornogebühren, wenn die Reise bereits angetreten wurde, aber aus versicherten Gründen abgebrochen werden muss.
- Die Reiseumbuchungsversicherung springt ein, wenn durch das Umbuchen einer Reise Kosten entstehen.
- Die Reisegepäckversicherung erstattet Kosten für während der Reise gestohlenes, verlorengegangenes oder beschädigtes Gepäck beziehungsweise Kosten, die durch nicht pünktlich am Reiseziel eingetroffenes Gepäck entstehen.
- Mit der Reiseunfallversicherung werden im Fall von Unfällen während einer Reise Bergungs- und Rückholkosten sowie Kosten übernommen, die durch einen Todesfall oder dauerhafte Invalidität entstehen.
- Die Reisekrankenversicherung, auch Auslandskrankenversicherung genannt, tritt für Behandlungskosten im Ausland ein, die durch die gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet werden.
Gründe, die zum Kündigungswunsch führen können
Die Alternative zur Kündigung: Der Widerruf der Reiseversicherung
So kannst du eine Reiseversicherung ordentlich kündigen
Hinweis: Das Versicherungsjahr ist nicht mit dem Kalenderjahr gleichzusetzen. Während dieses immer am 1. Januar beginnt, fängt ein Versicherungsjahr üblicherweise mit dem Beginn einer Versicherung an. Nach § 10 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) tritt der Versicherungsbeginn in Deutschland mit Beginn des Tages ein, an dem die Versicherung geschlossen wurde, also um 0:00 Uhr und endet mit dem Ablauf des letzten Tages der vereinbarten Vertragslaufzeit. Hast du die Jahresreiseversicherung zum Beispiel zum 1. Juli eines Jahres abgeschlossen, endet das Versicherungsjahr am 30. Juni des nächsten Jahres. Bei manchen Versicherern beginnt das Versicherungsjahr gemäß ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) allerdings um 12:00 Uhr mittags. Liegt der Versicherungsbeginn in so einem Fall am 1. Juli um 12:00 Uhr mittags, endet die Laufzeit am 1. Juli des nächsten Jahres ebenfalls um 12 Uhr mittags. Die Versicherungslaufzeit deiner Verträge findest du auf dem jeweiligen Versicherungsschein.
Die Kündigung der Jahresreiseversicherung muss im Rahmen der vereinbarten Kündigungsfrist zum Ende der Laufzeit erfolgen, um die automatische Verlängerung zu vermeiden. Bei den meisten Versicherern endet die Kündigungsfrist einen Monat vor Laufzeitende. Das bedeutet, dass du eine Versicherung, die bis zum 30.06. eines Jahres läuft, spätestens bis zum 31.05. des gleichen Jahres kündigen musst. Legen der Versicherungsvertrag oder die AGB des Versicherungsunternehmens eine Kündigungsfrist von drei Monaten fest, muss die Kündigung sogar bis zum 31.03. beim Vertragspartner eingegangen sein.
Die außerordentliche Kündigung einer Reiseversicherung
- Kündigung aus wichtigem Grund nach § 314 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), wenn einer der beiden Vertragsparteien die Fortsetzung des Vertrags bis zum Ende der Laufzeit nicht zuzumuten oder möglich ist, beispielsweise weil der Versicherungsnehmer verstirbt
- Kündigung nach dem Eintritt eines Versicherungsfalls gemäß § 92 VVG
- Kündigung nach einer Prämienerhöhung beziehungsweise der Reduzierung des Versicherungsschutzes gemäß § 40 VVG
Auch die außerordentliche Kündigung erfordert die Textform. Das heißt, du musst deine Entscheidung dem Vertragspartner schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail mitteilen. Die außerordentliche ist keine fristlose Kündigung, sondern ebenfalls nur unter Einhaltung einer bestimmten Frist möglich:
- Kündigung aus wichtigem Grund nach § 314 BGB: Der Gesetzgeber spricht von einer angemessenen Frist nach Kenntnisnahme des zur Sonderkündigung berechtigenden Grundes, legt aber keinen genauen Zeitraum fest. Im Streitfall muss die Angemessenheit daher durch ein Gericht abgewogen werden.
- Kündigung nach § 92 VVG: Die Frist beträgt einen Monat nach Verhandlungsende über die Leistungen für den Versicherungsfall.
- Kündigung nach § 40 VVG: Die Kündigung ist innerhalb eines Monats nach dem Zugang der Änderungsmitteilung des Versicherers möglich.
Zusammenfassung: Alle Infos zum Kündigen einer Reiseversicherung auf einen Blick
- Es gibt verschiedenen Arten von Reiseversicherungen, die entweder einzeln oder in einem Versicherungspaket abgeschlossen werden.
- Bei kurzfristigen Reiseversicherungen, die in der Regel nur für eine Reise abgeschlossen werden, ist eine Kündigung nicht notwendig, da diese nach der Reise automatisch beendet sind.
- Langfristige Reiseversicherungen, die meistens für ein Versicherungsjahr abgeschlossen werden, verlängern sich ohne Kündigung üblicherweise um weitere zwölf Monate.
- Die Kündigung von langfristigen Reiseversicherungen erfordert die Einhaltung einer Kündigungsfrist, die je nach Vertrag zwischen einem bis zu drei Monaten zum Laufzeitende beträgt.
- Neben der ordentlichen Kündigung zum Ende der Laufzeit besteht unter bestimmten Umständen das Recht zur außerordentlichen Kündigung.
- Die ordentliche und die außerordentliche Kündigung müssen beim Vertragspartner schriftlich per Briefpost, E-Mail oder Fax eingehen.