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23.11.2024 Rentenversicherung GmbH Musterstraße 123 12345 Musterstadt hiermit kündige ich meinen Vertrag fristgerecht, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung der Kündigung unter Angabe des Beendigungszeitpunktes zu. Sofern Ihnen für den betreffenden Vertrag eine Einzugsermächtigung vorliegt, widerrufe ich diese zum Ablauf des Vertrages. Jegliche Form der Kontaktaufnahme Ihrerseits zum Zweck der Rückwerbung ist nicht erwünscht und ich bitte freundlich darum, davon abzusehen. Sehr geehrte Damen und Herren, Kündigung Max Musterman
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So kündigst du deine Rentenversicherung

Der Blick auf deinen monatlichen Gehaltszettel lässt dich jedes Mal erschrecken: So viel Geld geht für die Rentenversicherung drauf? In Zeiten, in denen absolut unklar ist, wie viel Rente tatsächlich am Ende deines Berufslebens für dich übrigbleibt (Stichwort: anhaltende Niedrigzinspolitik), darf man sich schon mal fragen: Kann ich die Rentenversicherung eigentlich kündigen und mich auf anderen Wegen absichern?

Diese Arten der Rentenversicherung gibt es

Grundsätzlich gibt es zwei Arten der Rentenversicherung (RV): die private und die gesetzliche Rentenversicherung. 

Gesetzliche Rentenversicherung

Im Falle einer Festanstellung werden automatisch monatlich die sogenannten Sozialabgaben gesetzlich verpflichtend vom Lohn abgezogen. Dazu gehören neben der Arbeitslosenversicherung sowie der Kranken- und Pflegeversicherung auch die Rentenversicherung. Ein Arbeitnehmer kann eine gesetzliche Rentenversicherung also nicht kündigen.

Um aus der gesetzlichen Versicherung austreten zu können, musst du dich selbständig machen oder als Freiberufler tätig sein. Dann bist du nämlich nicht mehr pflichtversichert. Allerdings gibt es ein paar Ausnahmen, wie auch der Webseite der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zu entnehmen ist: 

 Der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen:

  • Handwerker und Hausgewerbetreibende
  • Lehrer, Hebammen, Erzieher und in der Pflege Beschäftigte
  • Künstler und Publizisten
  • Selbstständige mit einem Auftraggeber
  • Seelotsen sowie Küstenschiffer und -fischer
  • bestimmte weitere Selbstständige

Alle anderen Selbstständigen sind nicht gesetzlich pflichtversichert, können sich aber privat absichern und auch freiwillig gesetzlich versichern, wenn sie das möchten.

Private Rentenversicherung

Bei den privaten Rentenversicherungen gibt es eine weitere Unterteilung: einerseits die fondsgebundene und andererseits die klassische Rentenversicherung. Grundsätzlich sind die Unterschiede gering. Beide sind freiwillig und du zahlst jeweils monatlich deine Beiträge in einen Sparplan. Nach mehreren Jahren der Einzahlung bekommst du sie als Rente (meist ab dem 60. oder 65. Geburtstag) ausbezahlt. 

Die Hauptunterschiede liegen in der Anlage und in der Kündigung: Bei der fondsgebundenen Rentenversicherung geht das einbezahlte Geld in Investmentfonds – da lockt eine höhere Rendite, aber sie birgt auch ein größeres Risiko. Wer die fondsgebundene Rentenversicherung kündigen will, bekommt nicht den Rückkaufswert erstattet, sondern den sogenannten Zeitwert: Der Wert des Fonds ist abhängig vom Zeitpunkt des Verkaufs. Dieser richtet sich nach dem aktuellen Kurswert der Fonds. Das Geld bei der klassischen Rentenversicherung wird sicher angelegt und eine Mindestrente garantiert.

Immer häufiger ist auch von der „Neuen Klassik“ die Rede. Bei diesem Modell für sicherheitsorientierte Kunden versuchen Versicherer klassiknahe Produktalternativen mit reduzierten Garantieverpflichtungen zu bieten.

In aktuellen Zeiten, in denen der Garantiezins im Dauersinkflug ist, erscheint es allerdings nicht unbedingt ratsam, eine private Rentenversicherung egal welcher Art für die Altersvorsorge zu wählen. Die Kosten sind hoch, die Renditen gering. Etwas besser stehst du mit geförderten Möglichkeiten wie Riester- oder Basisrente (auch: Rürup-Rente genannt) oder betrieblicher Altersvorsorge da. 

Welche Gründe gibt es, zu kündigen?

Immer wieder wird einem nahegelegt, sich gerade als Arbeitnehmer zusätzlich zur gesetzlichen RV noch privat rentenversichern zu lassen. So kann dem Ruhestand aus finanzieller Sicht entspannter entgegengeblickt werden. Denn man weiß ja nie, wie sich die gesetzlichen Durchschnittsrenten tatsächlich entwickeln. Warum also denken manche trotzdem darüber nach, ihre private Rentenversicherung zu kündigen?

Finanzielle Schieflage

Wie bei jeder Versicherung gehen auch die Beiträge für die Rentenversicherung regelmäßig vom Konto ab – und das in der Regel über jahrzehntelange Vertragslaufzeiten. Geld, dass aber vielleicht aktuell dringend gebraucht wird, weil du in der Coronakrise zum Beispiel in die Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit gerutscht bist oder weil du gerade ein Haus baust und deine Fixkosten so gering wie möglich halten willst. Kein Wunder also, wenn da der Gedanke kommt, die private RV vorzeitig zu beenden.

Unrentabel

Ein weiterer Grund für eine Kündigung kann der andauernde Niedrigzins sein, durch den auch die Renditen besonders für die klassische private Rentenversicherung immer geringer ausfallen. Andere Anlagemöglichkeiten versprechen da eventuell bessere Konditionen.

Mangelndes Vertrauen

Vielleicht kommst du aber auch mit dem Versicherer selbst nicht mehr zurecht, du vertraust ihm nicht, haderst mit dem Service und den Kosten.

Ganz egal, warum du darüber nachdenkst, deine Rentenversicherung zu kündigen: Das sollte sehr gut überlegt sein, da eine Kündigung meist eine teure Angelegenheit ist. Du bekommst nämlich nur den Rückkaufswert und nicht die bisher eingezahlte Summe zurück. Abzüglich hoher Abschluss- und Verwaltungskosten der Versicherung kann der Betrag erschreckend klein ausfallen – und am Ende hast du vielleicht sogar draufgezahlt. Unser Rat: Denke zunächst über Alternativen zur Kündigung nach!

Alternativen zur Kündigung

Rückabwicklung

Eine Möglichkeit, die teure Kündigung der privaten Rentenversicherung zu umgehen, ist der Versuch einer Rückabwicklung durch einen Rücktritt oder Widerruf. Der ist in manchen Fällen sogar nach der Kündigung noch möglich. Falls du damit erfolgreich bist – also in den Verträgen bzw. den Widerrufsbelehrungen etwas findest, das nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht –, bekommst du nicht nur den Rückkaufswert, sondern alle eingezahlten Beiträge zurückbezahlt und somit auch Nutzungszinsen sowie Abschluss- und Verwaltungskosten. 

Betragsfreistellung bzw. Ruhendstellung

Eine weitere Möglichkeit ist, die Versicherung beitragsfrei zu stellen. Der Versicherungsschutz bleibt bestehen, aber die Zahlung von Prämien wird eingestellt. Sinnvoll ist das in der Regel erst am Ende der Laufzeit. Du kannst deine private Rentenversicherung auch eine Zeitlang ruhend stellen – sofern die Möglichkeit besteht. Für einen vereinbarten Zeitraum fallen keine Beiträge an, die RV wird unterbrochen. Der Vertrag selbst bleibt bestehen und läuft nach Ablauf der Vereinbarung weiter.

Verkauf

Auch kann eine private Rentenversicherung – vergleichbar mit einer Lebensversicherung – auf dem sogenannten Zweitmarkt verkauft werden. Wichtig zu wissen ist aber, dass Händler meist nur Rentenversicherungen kaufen, die einen hohen Rückkaufswert vorweisen. Du solltest zudem sehr genau die Konditionen prüfen, bevor du dich für den Verkauf entscheidest.

Wechsel

Willst du weiterhin privat rentenversichert bleiben, aber nicht bei deinem bisherigen Anbieter, kann auch ein Wechsel des Versicherers eine Alternative sein. Es können allerdings Kosten anfallen, die einen Wechsel wiederum weniger attraktiv machen. Informiere dich am besten ausführlich im Vorfeld.

Du willst trotz allem kündigen?

Die Alternativen kommen für dich allesamt nicht in Frage? Du willst deine Rentenversicherung auf jeden Fall kündigen? Wir zeigen dir, wie du hierbei vorgehen solltest und was zu beachten ist.

  • Die Kündigung muss schriftlich erfolgen – am besten per Einschreiben.
  • Gib neben deinen Kontaktdaten auch deine aktuelle Bankverbindung, deine Versicherungsnummer und den gewünschten Kündigungstermin an.
  • Gründe für die Kündigung musst du nicht nennen.
  • Bedenke die Kündigungsfrist, die in der Regel zwischen ein und drei Monaten beträgt. Bist du unsicher, frage am besten direkt bei der Rentenversicherung nach.
  • Lass dir den Eingang der Kündigung schriftlich bestätigen.
  • In dem Antwortschreiben wird dir der Versicherer den Rückkaufwert bzw. den Zeitwert nennen.
  • Überprüfe nach deiner Kündigung, ob der Versicherer auch tatsächlich keine Beiträge mehr von deinem Konto abbucht.

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