So klappt die Rhein-Neckar-Zeitung-Kündigung
Tipps & Tricks, wie du aus deinem Rhein-Neckar-Zeitung-Vertrag herauskommst!
So kündigst du Rhein-Neckar-Zeitung richtig
Durch die Informationen zu deiner Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist, welche du aus deinen Vetragsbedingungen von Rhein-Neckar-Zeitung GmbH entnehmen kannst, weißt du genau, zu welchem Zeitpunkt du spätestens kündigen musst. Kundennummer oder Vertragsnummer müssen unbedingt als Identifikation im Kündigungsschreiben notiert werden, damit für Rhein-Neckar-Zeitung eine eindeutige Zuordnung möglich ist. Das Kündigungsschreiben sollte dem Vertragspartner, Rhein-Neckar-Zeitung, immer in schriftlicher Form übermittelt werden. Hierfür versendest du es per Einschreiben, Brief oder Fax an Rhein-Neckar-Zeitung GmbH, Neugasse 2 in 69117 Heidelberg. Mit der Angabe Kundenservice in der Adresse von Rhein-Neckar-Zeitung kannst du sicherstellen, dass dein Kündigungsschreiben auch die richtige Abteilung erreicht.
Neben dem schnellen Versand eines Kündigungsschreibens ermöglicht dir Volders auch, alle persönlichen Laufzeitverträge übersichtlich von einem zentralen Ort aus zu managen. Du verpasst durch unseren Erinnerungs-Service per SMS, Push-Benachrichtigung oder E-Mail keine Frist mehr und entscheidest immer selbst, ob du deinen Vertrag kündigen, wechseln ode verlängern willst. Mit nur einem Klick kannst du auch direkt einen neuen abschließen.