So klappt die Ruppiner Anzeiger-Kündigung
Tipps & Tricks, wie du aus deinem Ruppiner Anzeiger-Vertrag herauskommst!
- Wissenswertes zu Ruppiner Anzeiger
- Das ist beim Kündigen von Ruppiner Anzeiger wichtig
- Wobei unterstützt mich Volders?
Wissenswertes zu Ruppiner Anzeiger
Kunden von Ruppiner Anzeiger können Leistungen aus dem Bereich Zeitungen & Magazine beziehen. Ruppiner Anzeiger ist eine Marke von dem Unternehmen Märkisches Medienhaus GmbH & Co. KG. In Frankfurt (Oder) ist das Unternehmen ansässig. Die Hotline von Märkisches Medienhaus GmbH & Co. KG ist bei Fragen unter der Telefonnummer 0335 665 99 557 erreichbar.
Das ist beim Kündigen von Ruppiner Anzeiger wichtig
Im ersten Schritt solltest du deine Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist in deinen Vertragsbedingungen prüfen. Denn diese sind ausschlaggebend dafür, wann du spätestens kündigen kannst. Die Kundennummer oder die Vertragsnummer müssen unbedingt als Identifikation im Kündigungsschreiben angegeben werden, damit für Ruppiner Anzeiger eine eindeutige Zuordnung möglich ist. Das Kündigungsschreiben sollte dem Vertragspartner, Ruppiner Anzeiger, immer in schriftlicher Form zugehen. Am besten sendest du es also per Brief, Fax oder Einschreiben an Märkisches Medienhaus GmbH & Co. KG, Kellenspring 6 in 15230 Frankfurt (Oder). Für eine zügige Abarbeitung der Kündigung solltest du die Zusatzangabe Ruppiner Anzeiger in der Anbieteradresse notieren.
Wobei unterstützt mich Volders?
Versende nicht nur dein Kündigungsschreiben schnell und einfach über Volders - nutze auch unseren digitalen Vertragsassistenten. Damit du keine Kündigungsfristen mehr vergisst, erinnern wir dich per E-Mail, Push-Benachrichtigung oder SMS und unterstützen dich, einen neuen Vertrag zu finden.