UNICEF kündigen

Kündige deinen Vertrag mit UNICEF in nur wenigen Schritten. Rechtswirksam & sofortige Versandbestätigung!


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21.11.2024 UNICEF GmbH Musterstraße 123 12345 Musterstadt hiermit kündige ich meinen Vertrag fristgerecht, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung der Kündigung unter Angabe des Beendigungszeitpunktes zu. Sofern Ihnen für den betreffenden Vertrag eine Einzugsermächtigung vorliegt, widerrufe ich diese zum Ablauf des Vertrages. Jegliche Form der Kontaktaufnahme Ihrerseits zum Zweck der Rückwerbung ist nicht erwünscht und ich bitte freundlich darum, davon abzusehen. Sehr geehrte Damen und Herren, Kündigung Max Musterman
Signatur Unterschrift ist rechtswirksam Sicherheit aus 3 Millionen Kündigungen
Briefkasten 100% geprüfte Adressen durch wöchentliche Aktualisierung
Papierflieger Sofortiger Versand Kostenpflichtig¹ per Einschreiben, Fax oder E-Mail verschicken
Geschützter Ordner Maximaler Datenschutz durch verschlüsselte Verbindung

Lass uns deinen UNICEF Vertrag kündigen

Alles Wissenswerte zur UNICEF Kündigung

Wie kann ich UNICEF kündigen?

Mit Volders kündigst du deinen UNICEF Vertrag einfach, schnell und sicher - per Klick und in nur 2 Minuten!

Wir erklären dir, wie es geht und worauf du bei der Nutzung unserer Vorlage achten musst. Lass uns hier und jetzt jeden Schritt zusammen durchgehen, der nach deinem Klick auf den Button “Zur Kündigungsvorlage” folgt:

  1. Erscheint gegebenenfalls oben in der Kündigungsvorlage das Feld “Welchen Vertrag möchtest du kündigen?”, wähle den Vertrag aus, den du kündigen möchtest. 
  2. Jetzt wird es spannend! Je nach Vertragsart musst du nun eine Referenznummer angeben, die UNICEF und dich einander als Vertragspartner zuordnet. Unsere Vorlage generiert die jeweilige Referenznummer, die für die Kündigung deines Vertrags gebraucht wird. Also nicht von unterschiedlichen Bezeichnungen beirren lassen und Daten eintippen. 
  3. Gib dein Geburtsdatum ein. Du wirst es kaum glauben, aber es kommt oft vor, dass sich Namen doppeln und durch dein Geburtsdatum kannst du dich zusätzlich ausweisen. 
  4. Gib deine Kontaktdaten, Name, Adresse und Telefonnummer, ein.
  5. Um deine Kündigung zu unterschreiben, kannst du eine Unterschrift von dir als Bild hochladen oder du nutzt die elektronische Unterschrift bzw. unterschreibst manuell. Ach und keine Sorge, in den meisten Fällen bedarf es einer Kündigung in Textform. Das bedeutet, dass sie mit einer elektronischen Unterschrift gültig ist.
  6. Wähle aus den Versandmethoden, die von UNICEF akzeptiert werden, eine aus und entscheide dich für deine bevorzugte Zahlungsart.
  7. Glückwunsch! Deine Kündigung wurde verschickt. Das ist ganz wichtig: Es ist deine, nicht unsere. Deswegen stehen in der Kündigung auch deine Kontaktdaten, nicht unsere. Wir übernehmen nur den Versand für dich und bieten dir den Service einer rechtssicheren Kündigung.

Welche Wege gibt es, um meinen Vertrag mit UNICEF zu beenden?

Per E-Mail kündigen:
Sende eine E-Mail an spenden@unicef.de.

Per Post kündigen:
Schicke dein ausreichend frankiertes Kündigungsschreiben an Deutsches Komitee für UNICEF e.V., Kundenbetreuung, Höninger Weg 104, 50969 Köln.

Muss ich eine Kündigungsfrist beachten?

Ganz klares Jein! Warum? Weil du einen Vertrag ordentlich und in einigen Fällen auch außerordentlich kündigen kannst. Wir erklären dir kurz, worin der Unterschied zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen Kündigung liegt. Und was du beachten musst! 

Bei einer ordentlichen Kündigung hältst du dich tatsächlich an eine, in deinem Vertrag festgesetzte, Kündigungsfrist. Verpasst du diese, bist du für eine weitere Vertragslaufzeit an deinen Vertragspartner gebunden - automatische Vertragsverlängerung nennt sich das. Bei einer außerordentlichen Kündigung darfst du deinen Vertrag vorzeitig beenden. Wichtig hierbei, es muss ein besonderer Grund vorliegen, damit eine Sonderkündigung rechtswirksam ist. Laut Gesetz liegt ein wichtiger Grund dann vor, wenn dir unter Berücksichtigung aller Umstände das Fortbestehen des laufenden Vertragsverhältnisses nicht mehr zumutbar ist. Wir haben dir hier mal die wichtigsten Fälle zusammengetragen, bei denen du ein Sonderkündigungsrecht hast:

  • Todesfall
  • Nicht erbrachte Leistungen
  • Preiserhöhung
  • Umzug/Auslandsaufenthalt 
Wie genau diese im Zusammenhang mit einer außerordentlichen Kündigung stehen und was du dabei beachten musst, findest du einen Klick entfernt in unserem dazugehörigen Ratgeber

Ach und noch etwas: Grundsätzlich solltest du so wenig wie möglich im unteren Textbereich der Kündigungsvorlage ändern, da dieser von einem Anwalt rechtssicher formuliert worden ist und bei Fehlern möglicherweise eine unwirksame Kündigung zur Folge haben könnte.

Allgemeine Informationen zu UNICEF

UNICEF ist das Kinderhilfswerk der UN (Vereinten Nationen). In mehr als 150 Ländern unterstützt UNICEF Kinder in den Bereichen Gesundheit, Ernährung und Bildung. Diese Unterstützung und Hilfe wird durch Spendengelder aus einmaligen Spenden sowie den UNICEF Patenschaften finanziert. Das Deutsche Komitee für UNICEF wurde 1953 als Verein gegründet und informiert seitdem über die UNICEF-Arbeit für Kinderrechte. Seinen deutschen Sitz hat UNICEF in Köln. 

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