So kündigst du deine Union Krankenversicherung
Du möchtest dich in einer anderen gesetzlichen oder in einer privaten Krankenkasse versichern? Um Mitglied in einer neuen Krankenkasse werden zu können, solltest du deine aktuelle Kranken- und Pflegeversicherung zunächst kündigen. Wir verraten dir, was du beim Kündigen deiner Union Krankenversicherung beachten musst.
- Kündigungsform und -wege bei der Union Krankenversicherung
- Kündigungsfristen bei der Union Krankenversicherung
- Deine Sonderkündigungsrechte
- Allgemeine Informationen zur Union Krankenversicherung
Kündigungsform und -wege bei der Union Krankenversicherung
Du kannst deine Kranken- und Pflegeversicherungen bei der Union Krankenversicherung in Textform kündigen. Was das bedeutet? Ganz einfach: Deine Willenserklärung, den Vertrag mit der Union Krankenversicherung zu kündigen, muss lediglich auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben werden. Doch genug aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch erzählt, dich interessiert ja, auf welchen Wegen deine Kündigung eingehen kann.
Deine Mitgliedschaft bei der Union Krankenversicherung kannst du
- per E-Mail kündigen:
Sende eine E-Mail an service@ukv.de. - per Fax kündigen:
Sende ein Fax an +49 681 8 44 25 09. - per Post kündigen:
Sende einen Brief (wahlweise ein Einschreiben) an UKV - Union Krankenversicherung AG, Kundenservice, Peter-Zimmer-Str. 2, 66123 Saarbrücken.
Mit uns kündigst du deine Union Krankenversicherung Mitgliedschaft einfach, schnell und sicher - per Klick und in nur 2 Minuten!
- Klick auf den Button „Zur Kündigungsvorlage“.
- Gib alle relevanten Daten ein.
- Nutze die elektronische Unterschrift oder unterschreibe manuell.
- Wähle eine Versandmethode: Fax, E-Mail, Brief oder Einschreiben.
- Du erhältst eine Versandbestätigung per Mail und
- kannst dir in deinem kostenlosen Account direkt eine Versandbestätigung herunterladen.
- Die Kündigungsbestätigung erhältst du ausschließlich von der Union Krankenversicherung - erfahrungsgemäß kann das bis zu 28 Tage dauern.
Kündigungsfristen bei der Union Krankenversicherung
Deine Mitgliedschaft bei der UKV - Union Krankenversicherung kannst du erst nach einer Mindestlaufzeit von 18 Monaten kündigen, solange bist du an die UKV gebunden. Ist diese Hürde geschafft, beträgt die Kündigungsfrist zwei Monate zum Monatsende. Beachte jedoch, dass du nahtlos versichert sein musst, da es sich bei der Krankenversicherung um eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung handelt.
Deine Sonderkündigungsrechte
Erhebung eines Zusatzbeitrags
Erhebt die UKV - Union Krankenversicherung während deiner Mitgliedschaft einen Zusatzbeitrag, kommst du vorzeitig aus eurem Vertragsverhältnis. Du musst jedoch schnell nach der Erhebung des Zusatzbeitrags reagieren und kündigen, damit dein außerordentliches Kündigungsrecht rechtswirksam ist.
Umzug ins Ausland
Ändert sich dein Wohnsitz, so unterscheidet man zwischen dem Wohnsitz inner- und außerhalb der europäischen Union (EU) bzw. des europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Innerhalb dessen bleiben die Versicherung und der damit verbundene Schutz bestehen. Verlegst du deinen Wohnsitz jedoch außerhalb Europas oder in einen Staat, der weder der EU noch dem EWR angehört, endet die Versicherung in den meisten Fällen und du kannst deine Versicherung bei der UKV - Union Krankenversicherung vorzeitig beenden.
Allgemeine Informationen zur Union Krankenversicherung
Die UKV - Union Krankenversicherung AG ist Teil des Konzerns Bayerische Versicherungskammer. Die UKV ist Kranken- und Pflegeversicherer der Sparkassen-Finanzgruppe. Mit ihren Versicherten ist sie die drittgrößte Krankenversicherungsgruppe Deutschlands. Die UKV - Union Krankenversicherung AG hat ihren Sitz in Saarbrücken.