So klappt die Kündigung bei deinem Webhosting-Anbieter
Tipps & Tricks, wie du aus deinem Vertrag herauskommst!
- Der Markt für Webhosting
- Was ist ein Webhosting-Vertrag?
- Das Webhosting kündigen – Rechtliche Besonderheiten
- Das Webhosting bei den wichtigsten Anbietern kündigen
- Diese Form musst du beim Webhosting Kündigen einhalten
- Fazit
Der Markt für Webhosting
Was ist ein Webhosting-Vertrag?
- einfacher Webspace mit Skriptsprachenunterstützung und Datenbank-Backend zum eigenständigen Erstellen einer Website
- Webspace mit Content-Management-System, beispielsweise Wordpress oder Joomla
- unterschiedliche Pakete, die zum Beispiel auch die statistische Auswertung der Website-Besucher beinhalten
Bei einem Webhosting-Vertrag musst du eine Besonderheit berücksichtigen. Diese Vertragsart gehört nämlich zu dem noch sehr neuen Bereich der Informationstechnologie, der in den bestehenden Gesetzen in Deutschland bisher kaum geregelt ist. Das führt dazu, dass die Gerichte im Falle von Streitigkeiten häufig auf ältere und bekannte Vertragsarten zurückgreifen müssen und beispielsweise das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) für ein Urteil zugrunde legen.
Das Webhosting kündigen – Rechtliche Besonderheiten
Da der Provider in der Regel nicht nur den Speicherplatz bereitstellt, sondern auch weitere Services leistet, gilt ein Webhosting-Vertrag zudem laut dem Bundesgerichtshofs (BGH) als Internet-Systemvertrag, der von deutschen Gerichten in der Regel als Werkvertrag eingestuft wird.
Durch diese unterschiedlichen Einstufungen kann es passieren, dass die Kündigungsbedingungen letztendlich nicht für den kompletten Vertrag einheitlich bestimmt werden, sondern für den einen Vertragsbestandteil die Kündigungsmöglichkeiten des Gewerbemietvertrags und für andere die für den Werkvertrag gelten.
Das Webhosting bei den wichtigsten Anbietern kündigen
Das Webhosting ordentlich kündigen
Um dir die Kündigung etwas zu erleichtern, findest du hier eine Übersicht der Bedingungen für die ordentliche Kündigung von Verträgen mit einigen wichtigen Webhostern:
- 1&1 – der Vertrag kann laut AGB mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der Laufzeit gekündigt werden, die üblicherweise ein Jahr beträgt; wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert er sich automatisch um die vereinbarte Laufzeit
- Alfahosting – Verträge verlängern sich nach Erreichen der vereinbarten Laufzeit automatisch; die Kündigung ist mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Laufzeitende möglich; bei Laufzeiten kürzer als drei Monate beträgt die Frist einen Monat; bei einmonatiger Laufzeit kann der Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden
- Contabo – die Kündigung ist mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der gewählten Laufzeit, aber nur zum Monatsende möglich
- dogado – die Vertragslaufzeit und die Kündigungsfrist werden für jedes Angebot separat festgelegt
- domain Factory – Vertragslaufzeit beträgt ein Jahr; der Vertrag kann mit einer Frist von vier Wochen zum Laufzeitende gekündigt werden, ansonsten verlängert er sich automatisch um die vereinbarte Laufzeit
- goneo – die Kündigung ist mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit möglich; der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn er nicht gekündigt wird
- HostEurope – die ordentliche Kündigung ist mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende der vertraglich vereinbarten Laufzeit möglich; ohne Kündigung verlängert sich der Vertrag automatisch um die vereinbarte Laufzeit, diese beträgt mindestens zwölf Monate
- one.com – die Mindestlaufzeit beträgt zwölf Monate; die Kündigung ist mit einer Frist von einem Monat zum Laufzeitende möglich, andernfalls verlängert sich der Vertrag um weitere zwölf Monate
- Strato – der Vertrag verlängert sich automatisch um die erste vereinbarte Laufzeit, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Laufzeitende gekündigt wurde
Das Webhosting außerordentlich kündigen
Liegt ein wichtiger Grund vor, beispielsweise wenn der Anbieter die vereinbarten Leistungen nicht erbringt oder erbringen kann, berechtigt dich das gemäß § 649 BGB normalerweise zu einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Auf der anderen Seite kann aber auch der Anbieter das Webhosting kündigen, zum Beispiel wenn du dich mit dem für die Leistung vereinbarten Entgelt im Verzug befindest oder andere vertragliche Pflichten verletzt.