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21.11.2024 Zeitungen & Magazine-Abo GmbH Musterstraße 123 12345 Musterstadt hiermit kündige ich meinen Vertrag fristgerecht, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung der Kündigung unter Angabe des Beendigungszeitpunktes zu. Sofern Ihnen für den betreffenden Vertrag eine Einzugsermächtigung vorliegt, widerrufe ich diese zum Ablauf des Vertrages. Jegliche Form der Kontaktaufnahme Ihrerseits zum Zweck der Rückwerbung ist nicht erwünscht und ich bitte freundlich darum, davon abzusehen. Sehr geehrte Damen und Herren, Kündigung Max Musterman
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Weitere Kündigungsvorlagen

Die Kündigung eines Magazin- oder Zeitungs-Abos

Wichtige Hinweise & Tipps zur Kündigung deines Abonnements

Der Markt für Zeitschriften und Zeitungen

In Deutschland gibt es über 1.500 Publikumszeitschriften. In dieser Flut an interessanten Beiträgen und bunten Bildchen die richtige für sich zu entdecken, ist keine leichte Sache. Sobald du erstmal eine Lieblingszeitschrift gefunden hast, kann ein Abo eine durchaus praktische Sache sein. Die Zeitschrift, die du ohnehin regelmäßig liest, wird dir direkt nach Hause geliefert. Du verpasst keine Ausgabe mehr, sparst häufig Geld dabei und den Weg zum nächsten Kiosk. Außerdem locken viele Anbieter, insbesondere Verlage, Leser mit Prämien oder Rabatten, um das Abonnement noch lukrativer zu machen.

Doch fast jeder gelangt irgendwann an den Punkt, an dem die Zeitschrift oder Zeitung nicht mehr erwünscht ist oder sie nahezu ungelesen im Papiersammler landet. Sei es, weil das Geld knapper wird, die persönlichen Interessen sich gewandelt haben oder die Qualität der Zeitschrift nachgelassen hat. Egal aus welchen Gründen du dein Abo kündigen willst, die Rechte sind stets die gleichen.

Bedingungen und Vertragslaufzeiten eines Zeitungs- oder Zeitschriften-Abonnements

Bei Abonnements von Zeitungen und Zeitschriften handelt es sich um sogenannte Verbraucherverträge, die für einen festgelegten Zeitraum oder bis auf Widerruf abgeschlossen werden können. Nach deutschem Recht können Abonnementverträge für eine Höchstdauer von 24 Monaten geschlossen werden. Anschließend ist eine stillschweigende Verlängerung von weiteren 12 Monaten möglich, wenn der Vertrag nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von maximal drei Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Innerhalb dieser Rahmenbedingungen steht es Zeitungsverlagen jedoch frei, die Bedingungen für ein Abonnement festzulegen, sodass sich diese je nach Verlag und sogar je nach Abo unterscheiden können. Folgende Optionen sind dabei üblich:

  • das Abo läuft über einen festgelegten Zeitraum, beispielsweise ein Jahr, und endet dann automatisch
  • das Abo läuft über einen festgelegten Zeitraum, verlängert sich aber stillschweigend, wenn es nicht gekündigt wird

Eine Ausnahme bieten hier auch günstige oder kostenlose Probeabos nicht, die nur über einen kurzen Zeitraum oder den Bezug einer festgelegten Anzahl von Publikationen laufen. Da die Kündigungsfrist in diesen Fällen oft sehr kurz ist, musst du hier besonders aufpassen, damit das Probeabo nicht zu einem regulären Abo wird. Wichtig ist es generell, dass du dich bereits bei Abschluss eines Zeitungsvertrages mit den Vertragsbedingungen vertraut machst und diese sorgfältig aufbewahrst. Nur dann weißt du, welche Kündigungsfrist für dein Abo gilt.

Die Kündigungsfristen sind variabel

Solange ein Verlag die maximal höchste Kündigungsfrist von drei Monaten nicht überschreitet, steht es ihm frei, diese Frist flexibel festzulegen. Diese kann daher auch nur vier oder sechs Wochen betragen. Neben der ordentlichen Kündigung können Verträge auch außerordentlich gekündigt werden, das bedeutet ohne Einhaltung einer Frist. 

Die außerordentliche Kündigung

Die außerordentliche Kündigung ist allerdings nur dann möglich, wenn dafür ein wichtiger Grund vorliegt. Ein anerkannter Grund ist in der Regel eine Preiserhöhung während der Vertragslaufzeit. Persönliche Umstände, wie ein Umzug oder der Tod des Abonnenten rechtfertigen leider die außerordentliche Kündigung eines Zeitungsabos nicht, sodass der Vertrag nur ordentlich mit Einhaltung der in den jeweiligen AGB vereinbarten Kündigungsfrist beendet werden kann. Allerdings zeigen sich viele Verlage zumindest bei einem Todesfall oder bei einem nachweisbaren Umzug ins Ausland kulant, wenn man sich mit ihnen in Verbindung setzt.

Formerfordernisse an die Kündigung eines Zeitungs- oder Zeitschriften-Abos

Bei der Kündigung eines Zeitungs- oder Zeitschriften-Abonnements muss nach dem Gesetz keine bestimmte Form eingehalten werden. Sie sollte aber schriftlich erfolgen, um im Zweifelsfall einen Beweis für den Kündigungswillen zu haben. In den AGB mancher Zeitungsverlage wird die schriftliche Kündigung sogar gefordert.

Diese Angaben sollte das Kündigungsschreiben enthalten

Auch wenn der Gesetzgeber bei Verbraucherverträgen in der Regel nicht die Schriftform für die Kündigung eines Zeitungs- oder Zeitschriften-Abos verlangt, solltest du bestimmte Angaben in deinem Schreiben machen, damit der Vertragspartner dieses zuordnen kann. Wichtig sind hierbei:

  • die Adresse des Vertragspartners wie im Vertrag oder in den AGB angegeben
  • dein vollständiger Name
  • deine vollständige Anschrift
  • deine Vertrags- oder Kundennummer
  • der Name der Zeitschrift/Zeitung
  • der gewünschte Kündigungstermin
Sofern du dem Verlag eine Einzugsermächtigung für die Abobeträge erteilt hast, ist es ratsam, diese im Kündigungsschreiben zu widerrufen. Außerdem empfiehlt es sich, um eine schriftliche Bestätigung zu bitten. Eine anwaltlich geprüfte Vorlage für ein Kündigungsschreiben kannst du bei uns für verschiedene Zeitungen und Zeitschriften direkt online per Fax, Brief oder Einschreiben verschicken.


Tipps für den Versand des Kündigungsschreibens

Das Kündigungsschreiben muss dem Verlag vor Ablauf der Kündigungsfrist vorliegen. Beträgt diese beispielsweise drei Monate zum 31.12. eines Jahres, muss das Schreiben dem Verlag spätestens am 30.09. nachweislich zugegangen sein. Die sicherste Variante ist daher der Versand per Einschreiben mit Rückschein. Die Kündigung eines Zeitungs- oder Zeitschriften-Abos ist allerdings auch per E-Mail oder per Fax möglich. Diese Versandarten sind aber nur dann ratsam, wenn du noch genügend Zeit hast und dir eine Kündigungsbestätigung durch den Verlag vor Ablauf der Kündigungsfrist zugegangen ist. Bleibt diese aus, solltest du die Kündigung sicherheitshalber noch einmal per Einschreiben versenden.

Der Widerruf oder die Kündigung eines unerwünschten Zeitungs- oder Zeitschriften-Abos

Aus verschiedenen Gründen passiert es immer wieder, dass Verbraucher ungewollt eine Abonnementverpflichtung eingehen. Die häufigsten Ursachen hierfür sind:

  • Abschluss eines Abonnements im Rahmen einer Straßenumfrage
  • Abschluss eines Abonnements als Zusatz zu anderen Verträgen
  • Verkauf von Abos vor dem angeblichen Hintergrund sozialer Projekte
  • angebliche kostenlose Angebote, die sich hinterher als kostenpflichtig herausstellen
Da es sich bei solchen Verträgen in der Regel um sogenannte Haustürgeschäfte handelt, steht dir nach § 312 c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ein Widerrufsrecht zu. Die Widerrufserklärung muss allerdings schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Vertrags erfolgen. Ist der Vertrag aufgrund einer Täuschung zustande gekommen, zum Beispiel weil suggeriert wurde, dass mit dem Abo soziale Projekte unterstützt werden, kann er schriftlich angefochten werden. Die Frist hierfür beträgt ein Jahr nach Entdeckung der Täuschung. Ist der Widerruf nicht mehr möglich oder kann der Vertrag nicht angefochten werden, bleibt nur die ordentliche Kündigung.

Was ist nach Beendigung des Abonnementvertrags zu beachten?

Hast du dein Abo ordnungsgemäß beendet, solltest du nach dessen Ende deine Kontoauszüge sorgfältig prüfen, um eventuelle Fehlabbuchungen zu bemerken. Gehen dir nach Vertragsende noch Zeitungen oder Zeitschriften zu, musst du diese nicht bezahlen, denn es handelt sich in diesem Fall um eine sogenannte unbestellte Leistung, die nach § 241a BGB keinen Anspruch gegen dich als Verbraucher begründet. Zwar bist du auch nicht verpflichtet, die erhaltenen Zeitungen in diesem Fall zurückzusenden, aber Rechtsanwälte empfehlen, diese zumindest für einen gewissen Zeitraum aufzubewahren, falls eine Rückforderung geltend gemacht wird. In vielen Fällen lassen Verlage hier allerdings Kulanz walten, da der bürokratische Aufwand zu hoch wäre.

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