Fitnessstudio kündigen

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21.12.2024 Fitnessstudio GmbH Musterstraße 123 12345 Musterstadt hiermit kündige ich meinen Vertrag fristgerecht, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung der Kündigung unter Angabe des Beendigungszeitpunktes zu. Sofern Ihnen für den betreffenden Vertrag eine Einzugsermächtigung vorliegt, widerrufe ich diese zum Ablauf des Vertrages. Jegliche Form der Kontaktaufnahme Ihrerseits zum Zweck der Rückwerbung ist nicht erwünscht und ich bitte freundlich darum, davon abzusehen. Sehr geehrte Damen und Herren, Kündigung Max Musterman
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Weitere Kündigungsvorlagen

Fitnessstudio kündigen!

So kommst du endlich aus deinem Fitnessstudio-Vertrag raus.

Fitnessstudio: Einmal hin – für immer drin?

Es stimmt schon: Fitnessstudios scheinen besonders lange Laufzeiten zu lieben. 12 oder sogar 24 Monate bist du in der Regel gebunden, nachdem du dich endlich dazu aufgerafft hast, etwas gegen Hüftgold und schlechte Angewohnheiten zu unternehmen. 
 
Und wenn du wieder raus willst – natürlich nur, weil du deinen Körper endgültig perfektioniert hast und du die anderen Gäste nicht in Verlegenheit bringen willst –, bist du eventuell erst mal von der langen Rest-Laufzeit schockiert.
 
Deshalb: Sowie du sicher bist, dass du kündigen willst – kündige! Natürlich mit uns, damit es auch wirklich klappt. Die Kündigungsfrist beträgt meistens 4 Wochen. Die Kündigung muss allerdings zum Ende des Vormonats eingegangen sein. 

Ordentlich kündigen: So geht’s!

Wenn du weißt, zu wann du kündigen kannst und wie lange die Kündigungsfrist ist, kannst du loslegen. Das kannst du natürlich auch, ohne das alles zu wissen – dann wirst du aber vielleicht böse überrascht.
 
Am besten kündigst du per Einschreiben mit Rückschein, dann hast du buchstäblich einen Nachweis in der Hand. Zusätzlich kannst du auch noch per Fax kündigen. Den Nachweis kannst du dir dann anschließend in deinem Volders-Account herunterladen. Fertig! Na dann: Hier klicken – wir erledigen das für dich!

Probleme mit der Kündigung? Lösen wir!

Dein Fitnessstudio bestätigt deine Kündigung – aber zu einem späteren Termin, als du berechnet hast? Wenn du definitiv mit deinem Termin im Recht bist, solltest du der Kündigungsbestätigung widersprechen, also Widerspruch einlegen. 
 
Schicke deinem Fitnessstudio eine Kopie deines Vertrags und der AGB, zu denen dein Vertrag abgeschlossen wurde. So weist du nach, dass dein Kündigungstermin der richtige ist. Natürlich auch wieder per Einschreiben mit Rückschein! 
 
Auch ein Fitnessstudio kann mal einen Fehler machen. Wenn es dabei jedoch nicht bleibt, solltest du dir rechtliche Hilfe besorgen!

Außerordentliche Kündigung – der Sonderfall!

Gerade bei Fitnessstudios kommt es häufig vor, dass ein Vertrag vorzeitig beendet werden soll – was Sinn macht, wenn du plötzlich nicht mehr trainieren kannst. Der vereinbarte Yogakurs wurde gestrichen? Alle Hanteln wurden einkassiert? Dann solltest du eine außerordentliche Kündigung in Betracht ziehen. Gemein: Wenn du umziehst, hast du laut dem Bundesgerichtshof trotzdem kein Recht auf eine außerordentliche Kündigung. Ansonsten kannst du meistens aus folgenden Gründen außerordentlich kündigen:  
 
  • Unbenutzbarkeit des Studios, beispielsweise nach einem Brand oder einem Wasserschaden
  • dauerhafte Baumaßnahmen in den Sanitärräumen oder unhygienische Zustände
  • Erhöhung des Mitgliedsbeitrags
  • ungenügende Wartung der Sportgeräte
  • ungenügender Service der Mitarbeiter
  • Umwandlung eines Studios, das bisher nur für Frauen war, in ein gemischtes Studio
  • falsche Abbuchungen des Mitgliedsbeitrages durch das Fitnessstudio
  • langfristig geänderte Öffnungszeiten 
  • Wegfall eines Kurses, wenn Vertrag nur dafür abgeschlossen wurde
Außerdem gilt natürlich immer: Hast du Zeugen? Hast du Vorteil! 
 
Was genau du ins Kündigungsschreiben schreibst? Dass du fristlos kündigst. Natürlich musst du auch den Grund angeben. Oft sieht es danach aus, dass das Studio das Problem beheben kann. Wenn das so ist, gib dem Studio eine Frist von 21 Tagen. Innerhalb dieser muss es die im Vertrag vereinbarten Leistungen wieder anbieten können – sonst wird er Vertrag außerordentlich gekündigt.  
 
In jedem Fall solltest du dir die bei Vertragsabschluss gültigen AGB ganz genau ansehen. Dort findest du oft schon Hinweise auf das große „Was-wäre-wenn“. 
 
Apropos „Was-wäre-wenn“: Was wäre eigentlich, wenn du nie wieder eine Kündigungsfrist verpassen würdest? Probier es aus: Mit deinem Service von Volders. Wir sorgen dafür, dass du immer ein gutes Gefühl bei Verträgen hast!

Kündigen ganz ohne Frist – geht das auch?

Ja, auch das ist möglich. Wenn die Gesundheit nicht mehr mitmacht oder das Studio geschlossen wird, kannst du komplett ohne Frist kündigen. Deine Sonderkündigung wird dann wirksam, wenn es deinem Gym-Betreiber zugegangen ist.  
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) spricht in § 314 von der „Kündigung von sogenannten Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund“ – benennt dabei aber keine konkreten Gründe. Im Kern geht es immer um die Frage, ob dem Vertragspartner die Fortführung des Vertragsverhältnisses weiter zugemutet werden kann. Daher wird in der Regel im Einzelfall entschieden, welche Gründe zur Kündigung berechtigen. Unproblematisch ist die Sonderkündigung jedoch meistens in diesen Fällen:
 
  • Vorlage eines Attests für eine schwere oder chronische Erkrankung, die den Sport im Fitnessstudio nicht mehr möglich macht
  • Schwangerschaft
  • Schließung oder Umzug des Studios
  • Störung des Vertrauensverhältnisses, beispielsweise nach einem Diebstahl oder Beleidigung sowie Bedrohung durch Mitarbeiter oder den Betreiber des Studios

Wann die außerordentliche Kündigung nicht möglich ist!

Natürlich gibt es auch Gründe, die dir für eine Kündigung reichen würden – nur sonst leider keinem. Dein Umzug ist so ein Fall. Der Bundesgerichtshof hat nämlich im Mai 2016 ein Urteil gefällt, das die Sonderkündigung einer Fitnessclub-Mitgliedschaft wegen eines Umzugs ablehnt. 
 
Nach diesem Urteil trägst du als Kunde bei Abschluss von langfristigen Verträgen das Risiko, dass du vereinbarte Leistungen nicht mehr nutzen kannst, wenn du deine Lebensverhältnisse änderst. Pech gehabt! Manchmal zeigen sich die Fitnessclubs bei einem begründeten Umzug jedoch kulant und willigen der Kündigung ein. Also sei ruhig nett zu den Leuten, vielleicht sind sie es dann auch zu dir! 
 
Bisher sind jedenfalls folgende Gründe von einer außerordentlichen Kündigung ausgenommen:
 
  • Wechsel des Inhabers des Fitnessstudios
  • Austausch oder Wegfall einzelner Sportgeräte
  • Umzug des Mitglieds
Achtung: Werbeunterbrechung! Hast du eigentlich immer ein gutes Gefühl bei deinen Verträgen? Das dachten wir uns! Also: Nutze unseren kostenlosen Service und profitiere vom geballten Know-how unseres Teams! Ende der Werbeunterbrechung. 

Widerruf: Wann ist er möglich?

Vertrag widerrufen? Ja, nach § 312b und § 312c BGB steht dir dieses Recht zu. Aber: Wenn es um einen Vertrag mit einem Fitnessstudio geht, sind diese Paragraphen nur in folgenden Fällen anwendbar:
 
  • Der Vertrag mit dem Fitnessstudio wurde auf offener Straße oder an einem Ort abgeschlossen, der kein Geschäftsraum des Fitnessstudiobetreibers ist, beispielsweise auf einer Messe oder einer Sportveranstaltung.
  • Der Vertrag wurde im Fernabsatz, das heißt über das Internet, per E-Mail, telefonisch oder postalisch abgeschlossen.
Ein Fernabsatzvertrag mit einem Fitnessstudio ist allerdings selten. Meistens will man, dass du alles vor Ort ausfüllst. Meldest du dich zu einem Probetraining an und unterzeichnest hinterher den Vertrag im Studio, liegt jedoch kein Fernabsatzvertrag vor – und du kannst daher auch nichts widerrufen. 

Lass uns deinen Fitnessstudio-Vertrag kündigen!

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