So klappt die Kündigung deines Abos für Bus & Bahn
Tipps & Tricks, wie du aus deinem Vertrag herauskommst!
- Das Abo für den Bus oder die Bahn kündigen
- Das Abonnement für Bus oder Bahn im öffentlichen Personennahverkehr kündigen
- Das Abonnement für die Monats- oder Jahreskarte der Deutschen Bahn kündigen
- Die Bahncard der Deutschen Bahn kündigen
- Fazit
Das Abo für den Bus oder die Bahn kündigen
Das Abonnement für Bus oder Bahn im öffentlichen Personennahverkehr kündigen
- Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) – für die Bundesländer Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Hessen
- Hamburger Verkehrsverbund (HVV) - für Hamburg und umliegende Gemeinden in Niedersachsen und Schleswig-Holstein
- Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) – für Berlin und das Land Brandenburg mit seinen Landkreisen und Städten
- Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen GmbH (VBN) – für den Großraum Bremen und Niedersachsen
- Nordhessischer VerkehrsVerbund (NVV) – für Nordhessen
- Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (VMV) – für Mecklenburg-Vorpommern inklusive Schwerin
Den Verkehrsverbünden gehören jeweils verschiedene Verkehrsunternehmen an, die die Fahrgäste unter anderem mit Bussen, Straßenbahnen und Fähren befördern. Diese alle aufzuzählen, würde den Rahmen dieses Ratgebers sprengen. Große Unternehmen sind zum Beispiel die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), die Busverkehr Rhein-Neckar GmbH (BRN), die S-Bahn Berlin GmbH und die Hamburger Hochbahn AG. Wenn du also das Abonnement für Bus oder Bahn kündigen möchtest, musst du daher zuvor eingrenzen, mit welchem Unternehmen du den Vertrag abgeschlossen hast. In den meisten Fällen werden die Kündigungsbedingungen ähnlich denen des VBB sein. Willst du hier dein Abonnement für Bus und Bahn kündigen, gelten nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen derzeit folgende Bedingungen:
- die Abonnementverträge müssen in Textform gekündigt werden, zum Beispiel per E-Mail, Fax oder Brief
- die ordentliche Kündigung ist mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende der meistens zwölfmonatigen Vertragslaufzeit möglich
- die außerordentliche Kündigung eines Abonnementvertrags ist jeweils zum Ende eines Monats vor Ablauf einer zwölfmonatigen Laufzeit möglich, wenn die Wertabschnitte beziehungsweise gegebenenfalls die ausgehändigte Chipkarte an das Verkehrsunternehmen zurückgesandt werden; die Abrechnung erfolgt in diesem Fall anteilig unter Berücksichtigung von 1/365 des zwölffachen Preises der entsprechenden Monatskarte
Das Abonnement für die Monats- oder Jahreskarte der Deutschen Bahn kündigen
Beispiel: Der erste Gültigkeitstag deines Jahresabos war der 1. Januar eines Jahres. Du möchtest das Abo zum 1. Juli des gleichen Jahres kündigen. Das Kündigungsschreiben muss bei der Deutschen Bahn spätestens bis zum 15. Mai eingegangen sein.
Wenn du deine DB Jahreskarte kündigst, musst du nur für die Monate bis zum Kündigungsdatum zahlen. Allerdings legt die Bahn hierfür den Preis für die DB Monatskarte zugrunde und nicht den günstigeren Tarif, der bei Zahlung der Jahresgebühr monatlich anfallen würde. Das bedeutet, dass du die Differenz nachzahlen musst. Die Kündigung der DB Jahreskarte sollte schriftlich erfolgen. Das Kündigungsschreiben richtest du an das Abo-Center der Deutschen Bahn. Die Adresse entnimmst du am besten der Firmenwebsite, um sicherzugehen, dass diese noch aktuell ist.
Tipp: Wenn du dich für unseren Kündigungsservice anmeldest, stehen dir in deinem Account Musterschreiben für eine Kündigung zur Verfügung. Diese sind bereits mit der korrekten Anschrift des jeweiligen Anbieters versehen.
Die Kündigung für eine einzelne DB Monatskarte oder eine Wochenkarte sieht die Deutsche Bahn nicht vor. Allerdings enden diese nach der vereinbarten Laufzeit sowieso automatisch.