So kündigst du die Mitgliedschaft in einem Club oder Verein
Tipps & Tricks, wie du aus deinem Vertrag herauskommst!
- Kündigung der Mitgliedschaft in einem Club
- So wird die Mitgliedschaft in einem Verein gekündigt
- So wird die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio gekündigt
- Tipps für das Kündigungsschreiben
Kündigung der Mitgliedschaft in einem Club
Verschiedene Arten von Fitnessclubs
Fitnessclubs oder Fitnessstudios können privatwirtschaftlich, beispielsweise als GmbHs, oder gemeinnützig als Vereine betrieben werden. Während privatwirtschaftlich geführte Fitnessstudios den eigentlichen Sinn haben, einen Profit zu erwirtschaften, darf der eingetragene Sportverein nicht gewerblich tätig sein. Dabei ist es gleich, ob es sich um einen örtlichen Club oder einen bundesweit bekannten Verein handelt. Das hat Auswirkungen auf die Vertragsgestaltung mit den Mitgliedern und damit auch auf die Möglichkeit der Kündigung.
So wird die Mitgliedschaft in einem Verein gekündigt
Die Willenserklärung für den Austritt
Nach § 130 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) wird die Austrittserklärung dann wirksam, wenn sie dem Vereinsvorstand oder einem in der Satzung festgelegten Vereinsorgan zugegangen ist und nicht vorher oder zeitgleich widerrufen wurde. In welcher Form die Erklärung verfasst werden muss, hängt von den Vereinbarungen in der Vereinssatzung ab, die dir als Vereinsmitglied zugänglich sein muss und idealerweise in deinem Vertrag steht. In vielen Fällen wird in dieser die Schriftform mit einer eigenhändigen Unterschrift verlangt. Möglich ist es aber, dass die Textform ausreicht und das Schreiben daher per E-Mail oder Fax versandt werden kann.
Die Kündigungsfrist
Auch die Kündigungsfrist wird in der Satzung des Vereins geregelt. Das Gesetz sieht in § 39 BGB vor, dass die Kündigungsfrist maximal bis zu zwei Jahre betragen darf. Üblich ist allerdings eine Frist von drei Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres. Daher ist es wichtig, dass du dir das entsprechende Vereinsstatut bei einem Kündigungswunsch genau durchliest, um die Kündigung zum passenden Datum einzureichen.
Der Zeitpunkt des Austritts
Bei Vereinen ist der Austritt häufig erst zum Ende eines Geschäftsjahres möglich, sofern es keine Gründe für eine außerordentliche Kündigung gibt. Bei Clubs sieht es anders aus, denn eine fristgemäß eingereichte Kündigung wird stets zum Ende der Vertragslaufzeit oder des Verlängerungsjahres wirksam. Dieser Zeitpunkt muss nicht mit dem Ende des Geschäftsjahres deckungsgleich sein, sondern kann auch mitten im Jahr liegen.
Die außerordentliche oder fristlose Kündigung
Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kannst du den Vertrag mit dem Verein außerordentlich und fristlos kündigen. Das ist üblicherweise dann der Fall, wenn ein Verbleiben im Verein bis zum Ende der satzungsgemäßen Kündigungsfrist eine unzumutbare Härte für das Vereinsmitglied bedeuten würde. Anerkannte Gründe sind zum Beispiel:
- der Verein oder der Club erbringen die vereinbarten Leistungen nicht mehr, wie beispielsweise ausbleibende Lieferungen bei einem Buchclub oder eine nicht mehr nutzbare Sportanlage bei einem Sportverein
- das Mitglied wird durch andere Clubmitglieder oder den Vorstand bedroht, sodass ein Verbleiben im Club eine unbillige Härte bedeuten würde
- eine schwerwiegende Krankheit oder eine Schwangerschaft verhindern die weitere Teilnahme an den Aktivitäten des Clubs (wobei dies keine Gründe für die Sonderkündigung bei einem Buchclub sind)
Ein Umzug berechtigt ebenfalls in der Regel nicht zu einer Sonderkündigung. In der Realität lassen die meisten Vereine in diesem Fall jedoch Kulanz walten und genehmigen die Beendigung des Vertrags, sofern die Leistungen am neuen Wohnort nicht mehr nutzbar sind.
In einigen Fällen ist die Sonderkündigung nur dann möglich, wenn du dem Club eine Möglichkeit zur Abhilfe gegeben und hierfür eine realistische Frist gesetzt hast. Erst wenn diese erfolglos verstrichen ist, wird die Kündigung wirksam.
Beispiel: Die Sanitärräume eines Fitnessclubs sind nicht nutzbar. Du hast dem Club in deinem Sonderkündigungsschreiben eine Frist von zwei Wochen eingeräumt, um die Anlagen in einen ordnungsgemäßen und nutzbaren Zustand zu versetzen. Innerhalb dieser Zeit wurde nichts unternommen, sodass die Kündigung damit wirksam wird.
So wird die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio gekündigt
Die Vertragslaufzeit
Bei Vereinen wird die Mitgliedschaft meistens über eine unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann gemäß der Statuten gekündigt werden. Als Mitglied in einem Fitness- oder Buchclub bist du meistens an eine feste Vertragslaufzeit gebunden, die in der Regel zwölf oder vierundzwanzig Monate beträgt. Nach Ablauf dieser Zeit verlängert sich die Mitgliedschaft meistens um weitere zwölf Monate, wenn der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt wurde.
Die ordentliche Kündigung
Der Vertrag mit dem Fitnessstudio kann entweder zum Ende der Vertragslaufzeit oder zum Ende eines Verlängerungsjahres ordentlich gekündigt werden. Hierbei ist eine Kündigungsfrist einzuhalten, die den AGB des Studiobetreibers entnommen werden kann und üblicherweise drei Monate zum Ende des Vertragsjahres beträgt. Einige Anbieter haben aber auch wesentlich kürzere Kündigungsfristen, beispielsweise einen Monat. Wurde eine feste Laufzeit ohne Verlängerung vereinbart, endet der Vertrag mit dem Sportclub automatisch und ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Die außerordentliche Kündigung
In bestimmten Fällen ist die außerordentliche beziehungsweise fristlose Kündigung möglich . Hierfür müssen triftige Gründe vorliegen, die einen Verbleib im Studio unmöglich machen. In der Regel sind das:
- schwere Krankheiten oder eine Schwangerschaft
- Konkurs und Schließung des Sportstudios
- Störungen im Vertrauensverhältnis zwischen Mitglied, Studiobetreibern oder Mitarbeiten, zum Beispiel nach schwerwiegenden Beleidigungen oder Bedrohungen
Ein Umzug rechtfertigt die Sonderkündigung nicht, wie der Bundesgerichtshof unter dem Aktenzeichen XII ZR 62/15 im Mai 2016 feststellte. Meist zeigt sich der Studiobetreiber allerdings kulant und stimmt bei einem Wegzug einer außerordentlichen Kündigung zu. In einigen Fällen ist die außerordentliche Kündigung erst nach einer Fristsetzung möglich, die dem Vertragspartner die Gelegenheit zur Beseitigung von Mängeln gibt. Eine gesetzliche Vorgabe für die Länge der Frist gibt es nicht, sie sollte aber realistisch bemessen sein. Bauarbeiten beispielsweise sind nicht in einigen Tagen erledigt. Gründe für die Sonderkündigung mit Fristsetzung können folgende sein:
- lang andauernde Baumaßnahmen, die die Nutzung des Studios oder der Sanitär- und Umkleideräume unmöglich machen
- keine Wartung der Sportgeräte
- das Studio kann nach einem Feuer oder einem Wasserschaden nicht mehr genutzt werden
- der Mitgliedsbeitrag wurde ohne Veränderung des Angebots erhöht
- der Service durch die Mitarbeiter ist unbefriedigend
- die Öffnungszeiten des Studios haben sich verändert, sodass du nicht mehr zu den gewohnten Zeiten trainieren kannst
Das Kündigungsschreiben für die Kündigung einer Club-Mitgliedschaft erfordert keine bestimmte Form, sollte aber das aktuelle Datum, deinen vollständigen Namen, gegebenenfalls deine Mitgliedsnummer und den Kündigungstermin tragen. Auf volders.de findest du für viele Fitness-Studios eine Vorlage für die Kündigung, die du direkt von der Website aus als Fax, E-Mail oder Einschreiben verschicken kannst.
Tipps für das Kündigungsschreiben
- dein Name
- deine Anschrift
- der Name des Clubs beziehungsweise des Ansprechpartners, in der Regel Vorstand oder Clubbetreiber
- Anschrift des Clubs
- deine Mitgliedsnummer
- gewünschter Austrittszeitpunkt
- Bitte um eine Kündigungsbestätigung
Kündigst du die Mitgliedschaft außerordentlich, sollte das Schreiben zusätzlich den Kündigungsgrund und gegebenenfalls eine Fristsetzung zur Behebung enthalten. Das Kündigungsschreiben kannst du per E-Mail, per Fax oder mit der Post verschicken beziehungsweise persönlich abgeben. Achte jedoch darauf, dass du noch innerhalb der Kündigungsfrist eine Bestätigung erhalten hast. Bleibt diese aus, ist es wegen der besseren Beweisbarkeit der fristgerechten Kündigung ratsam, das Schreiben noch einmal per Einschreiben zu senden oder zu faxen. Der Faxnachweis wurde in der Vergangenheit von den meisten Gerichten als ausreichender Beweis anerkannt. Suchst du eine Vorlage für das Kündigungsschreiben? Auf volders.de findest du für viele Clubs durch einen Rechtsanwalt geprüfte Kündigungsvorlagen.