Hausratversicherung kündigen

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21.11.2024 Hausratversicherung GmbH Musterstraße 123 12345 Musterstadt hiermit kündige ich meinen Vertrag fristgerecht, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung der Kündigung unter Angabe des Beendigungszeitpunktes zu. Sofern Ihnen für den betreffenden Vertrag eine Einzugsermächtigung vorliegt, widerrufe ich diese zum Ablauf des Vertrages. Jegliche Form der Kontaktaufnahme Ihrerseits zum Zweck der Rückwerbung ist nicht erwünscht und ich bitte freundlich darum, davon abzusehen. Sehr geehrte Damen und Herren, Kündigung Max Musterman
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Hausratversicherung kündigen – so geht‘s

Du ziehst in eine größere Wohnung oder ins Ausland? Oder hat deine Versicherung deine Beiträge erhöht? Egal aus welchem Grund du deine Hausratversicherung kündigen möchtest, wir zeigen dir, was dabei wichtig ist.

Muss ich Kündigungsfristen beachten?

Wenn du deine Hausratversicherung kündigen möchtest, ist dies immer zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit möglich. Die meisten Verträge halten eine Kündigungsfrist von drei Monaten fest. Wann genau du kündigen musst, hängt also davon ab, wann du deine Versicherung abgeschlossen hast und welche Laufzeit vereinbart wurde. Meistens liegt die Versicherungslaufzeit zwischen ein und drei Jahren. Den Termin und die Frist für eine ordentliche Kündigung entnimmst du am besten deinem Versicherungsvertrag. Ansonsten lohnt sich manchmal auch ein Anruf bei der Hotline deines Versicherers. So bist du auf der sicheren Seite. Versäumst du die Kündigungsfrist, verlängert sich dein Vertrag in der Regel automatisch um ein Jahr.
 
Beispiel: Hast du deine einjährige Versicherung zum 15. Januar abgeschlossen, muss dein Kündigungsschreiben bis spätestens 15. Oktober des Vorjahres eingegangen sein. Hast du eine dreijährige Police, liegt der Kündigungstermin entsprechend zwei Jahre später. 
 
Unser Tipp: Kündige rechtzeitig. Du musst deine Kündigung nicht bis zum Stichtag hinausschieben. Du kannst deine Kündigung auch vor der dreimonatigen Frist abschicken. Dadurch verändert sich das Ende deines Versicherungsschutzes nicht, sondern es bleibt weiterhin am Ende der Vertragslaufzeit. So stellst du aber sicher, dass du die Kündigungsfrist nicht verpasst und musst dir keine Gedanken mehr darum machen. 

Wohin richte ich die Kündigung?

Du musst deine Hausratsversicherung in jedem Fall schriftlich kündigen. Das kannst du per Post, per Fax oder manchmal auch per E-Mail machen. Versendest du deine Kündigung per Post hast du den Vorteil, dass du sie per Einschreiben mit Rückschein verschicken kannst. So hast du eine Bestätigung in der Hand, dass du fristgerecht gekündigt hast.
 
Die Adresse deines Versicherers findest du in deinen Vertragsunterlagen, in anderen Schreiben oder auf der Webseite des Unternehmens.

Was muss das Kündigungsschreiben enthalten?

Um die Hausratversicherung zu kündigen, reicht ein formloses Schreiben aus. Das Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
 
  • deinen Namen und deine Anschrift
  • Versicherungs- beziehungsweise Vertragsnummer
  • Zeitpunkt, ab dem die Kündigung wirksam werden soll bzw. die Angabe „Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt“
  • im Fall der außerordentlichen Kündigung: Grund für die Kündigung
  • Bitte um schriftliche Bestätigung der Kündigung

Wie erfolgt die außerordentliche Kündigung meiner Hausratversicherung?

Wie bei allen anderen Versicherungen besteht unter bestimmten Voraussetzungen auch bei der Hausratversicherung ein Sonderkündigungsrecht. In diesen Fällen kannst du deine Hausratversicherung außerordentlich kündigen:
 
Beitragserhöhung
Wenn dein Versicherer deine Beiträge erhöht, ohne seine Leistungen anzupassen, kannst du das Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen. Deine Kündigung musst du innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme der Beitragserhöhung einreichen.
 
Nach einem Schadenfall
Egal ob dein Versicherer die Schadensbegleichung übernommen oder abgelehnt hat, hast du nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles die Möglichkeit, außerordentlich zu kündigen. Auch hier hast du eine Frist von einem Monat nach Auszahlung oder Ablehnung der Entschädigung. Übrigens kann auch die Versicherung den Vertrag nach einem Schadenfall kündigen. Vor allem, wenn sich die Fälle häufen und daher der Vertrag für die Versicherung nicht mehr rentabel ist, wird die Versicherung von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. 
 
Zusammenziehen von Paaren
Wenn ein Paar in eine gemeinsame Wohnung zieht und beide bereits eine Hausratversicherung haben, wird ein Vertrag überflüssig. In einem solchen Fall kann der zuletzt abgeschlossene Vertrag gekündigt werden, während der zweite Vertrag bestehen bleibt.
 
Doppelte Versicherung
Hast du eine Hausratversicherung abgeschlossen, obwohl du beispielsweise bereits über deine Eltern oder den Partner mitversichert bist, kannst du die später abgeschlossene Versicherung außerordentlich kündigen. 
 
Umzug
Wenn du umziehst, musst du deinem Versicherer deine neue Adresse und Wohnfläche mitteilen. Nur wenn sich daraufhin dein Beitragssatz erhöht, kannst du dein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen. 
 
Umzug ins Ausland
Wenn du aber ins Ausland ziehst, verhält es sich anders und der Versicherungsschutz geht nicht auf deine neue Wohnung über. Innerhalb eines Monats musst du deine Hausratversicherung kündigen.
 
Todesfall
Die Hausratversicherung endet automatisch zwei Monate nach dem Tod des Versicherungsnehmers. Die Erben müssen den Vertrag also nicht kündigen, sondern den Tod lediglich bei der Versicherung melden. Der Tag, an dem die Versicherung Kenntnis über den Tod bekommen hat, ist der Berechnungstag für etwaige Rückzahlungen aus dem Jahresbeitrag. 

Was ist sonst noch wichtig?

Eine Hausratversicherung ist wichtig, um die Sachen abzusichern, die dir am Herzen liegen. Liebgewonnene Erinnerungsstücke, aber auch tägliche Gebrauchsgegenstände solltest du schützen. Entsteht ein Schaden beispielsweise durch einen Einbruch, einen Wasserrohrbruch oder Vandalismus, können dein Hausrat und deine Wertsachen ersetzt werden. Deswegen ist es wichtig für dich eine Hausratversicherung zu haben. Möchtest du also deinen alten Vertrag kündigen, mach dich am besten auf die Suche nach einer neuen Versicherung. 
 
Worauf sollte ich bei einer Hausratversicherung achten?
Die meisten Versicherer decken eine ähnliche Bandbreite an Schäden ab. Ein Versicherungsvergleich lohnt sich aber, da manche Fälle nicht zum üblichen Leistungsumfang gehören. Prüfe für dich ganz persönlich, welche möglichen Schäden du absichern möchtest. Meist ist eine Grundsicherung ausreichend. Zusätzliche Leistungen darüber hinaus können etwa sein: 
 
  • Fahrraddiebstahl
  • Glasbruch
  • Schäden durch Hochwasser, Erdbeben oder Lawinen
  • Mitversicherung der groben Fahrlässigkeit
 
Hier musst du abwägen, welche Zusatzleistungen für dich und deine Wohnsituation individuell wichtig sind. Empfehlenswert ist außerdem, dass du deinen Schutz alle zwei bis drei Jahre überprüfst. Ist deine Versicherungssumme nämlich zu niedrig angesetzt, erstattet dein Versicherer im Schadenfall nur einen Teil des verlorenen Wertes zurück. Passe also deine Versicherungssumme ziemlich genau dem Betrag an, den du nach einem Totalschaden aufbringen müsstest, um alles zu ersetzen.

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