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3.12.2024 Krankenversicherung GmbH Musterstraße 123 12345 Musterstadt hiermit kündige ich meinen Vertrag fristgerecht, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung der Kündigung unter Angabe des Beendigungszeitpunktes zu. Sofern Ihnen für den betreffenden Vertrag eine Einzugsermächtigung vorliegt, widerrufe ich diese zum Ablauf des Vertrages. Jegliche Form der Kontaktaufnahme Ihrerseits zum Zweck der Rückwerbung ist nicht erwünscht und ich bitte freundlich darum, davon abzusehen. Sehr geehrte Damen und Herren, Kündigung Max Musterman
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Krankenversicherung kündigen? So geht’s!

Du willst deine aktuelle Krankenversicherung verlassen und dich stattdessen woanders versichern? Wir erläutern dir hier, was es zu beachten gilt und geben dir jede Menge Auskünfte – unter anderem was es mit gesetzlicher und privater Krankenversicherung auf sich hat.

Die aktuelle Lage

Das deutsche Krankenversicherungssystem gilt als eines der besten und ist in seiner Art das älteste weltweit: Bereits Ende des 19. Jahrhunderts wurde es von Otto von Bismarck gegründet. Anders als in vielen anderen Ländern müssen hierzulande alle Personen mit Wohnsitz in Deutschland krankenversichert sein: Seit dem 1. Januar 2009 gilt die Allgemeine Krankenversicherungspflicht. Frei hingegen ist die Wahl der Krankenkasse – auch wenn du für einen Wechsel zum Teil einige Hürden nehmen musst.

Seit dem 1. Januar 2021 wurde der Wechsel in eine neue gesetzliche Krankenversicherung vereinfacht. Die zukünftige Krankenkasse teilt deiner aktuellen Kasse mit, dass die Mitgliedschaft gekündigt ist. Die bisherige Krankenversicherung bestätigt dies ebenfalls. Trotzdem sind wir dir gerne bei deiner Kündigung behilflich, sofern du es noch selbst in die Hand nehmen möchtest.

Arten der Krankenversicherung

In Deutschland bist du grundsätzlich gesetzlich versichert, wenn dein Jahreseinkommen die aktuelle Versicherungspflichtgrenze nicht überschreitet. Kommst du darüber, so hast du die Möglichkeit, dich privat krankenversichern zu lassen. In den letzten Jahren stieg die Versicherungspflichtgrenze stetig deutlich an – ein Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) wird für Arbeitnehmer also immer schwieriger. War es im 2019 ein Jahreseinkommen von 60.750 Euro, liegt die Grenze 2020 bei 62.550 Euro. Zum Vergleich: 2011 reichte ein Bruttoeinkommen von 49.500 Euro im Jahr, um sich privat absichern lassen zu können.

Bist du verbeamtet, selbständig, freiberuflich oder Student, so existiert keine Grenze. Auch Praktikanten und Personen auf dem zweiten Bildungsweg können sich von der Versicherungspflichtgrenze befreien lassen und in die PKV eintreten, ohne ein bestimmtes Einkommen vorweisen zu müssen.

Als gesetzlich Versicherter hast du die Möglichkeit, freiwillig private Zusatzversicherungen abzuschließen, denn manche Leistungen sind von den gesetzlichen Krankenversicherungen nicht abgedeckt – so wie etwa Zahnzusatz- oder Pflegezusatzversicherungen. 

Die Qual der Wahl

Die vermeintlich bessere medizinische Versorgung bei einer privaten Krankenversicherung klingt für viele Deutsche verlockend, zumal die Beiträge der PKV gerade zu Beginn günstig sind. Mit Familienzuwachs und steigendem Alter kann die private Absicherung jedoch zu einer echten finanziellen Belastung werden. 

73 Millionen Menschen waren 2019 in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert – davon rund 56,8 Millionen beitragszahlende Mitglieder und 16,3 Millionen beitragsfreie Versicherte wie Familienangehörige. Bei den privaten Krankenversicherungen wurden 2019 8,74 Millionen Vollversicherte gezählt. In den letzten acht Jahren ist der Bestand an privat Krankenvollversicherten nach Angaben des Verbands der Privaten Krankenversicherung e.V. stets leicht zurückgegangen. Ein Grund könnten die relativ starken Beitragserhöhungen vor allem für Neukunden sein.

Auch zu lesen ist allerdings, dass sowohl Kassenpatienten als auch privat Krankenversicherte aktuell recht zufrieden sind mit der Wahl ihres Vertragspartners.

Die Top-Gründe für die Wahl einer GKV waren 2019 unter anderem:

  1. Ruf der Krankenkasse
  2. Leistungsumfang
  3. Empfehlung
  4. Beitragskosten
  5. Kundenbetreuung
Die Top-Gründe für die Wahl einer PKV waren 2019 unter anderem:

  1. Leistungsumfang
  2. Ruf der Krankenkasse
  3. Kundenbetreuung
  4. Beitragskosten
  5. Beratung/ Anmeldung durch den Arbeitgeber
Immer wieder gibt es aber auch den Wunsch nach einem Wechsel – sowohl in die eine, als auch in die andere Richtung.

Wechsel von der GKV in die PKV

Du willst von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung übertreten? Was dafür nötig ist, zeigt dir unsere Checkliste:

  • Bist du angestellt?
    Wenn ja, dann ist die Höhe deines Jahreseinkommens relevant. Liegt es über der aktuellen Versicherungspflichtgrenze von derzeit 62.550 Euro, kannst du in die PKV wechseln. Die Grenze muss mindestens einmal überschritten worden sein.
  • Wie ist deine aktuelle Lebenssituation?
    Für Singles und Doppelverdiener ist die PKV interessant, bei Familien mit vielen Kindern eher nicht. Als Student kannst du dich von der Versicherungs­pflicht befreien lassen und dich stattdessen bei privaten Studententarifen umsehen. Auch als Beamter lohnt sich die PKV, da der Dienstherr Beihilfe zahlt. Beihilfe ist eine Kostenerstattung für Beamte und Beamtenanwärter sowie deren Kinder und Ehepartner. Mindestens 50 Prozent der Kosten werden dabei übernommen! Wenn sich Beamte hingegen freiwillig gesetzlich versichern, entfällt der Anspruch auf Beihilfe (Ausnahme: Hamburg).
  • Wie gesund bist du?
    Bevor die PKV einem Wechsel zustimmt, checkt sie in der Regel deine Gesundheit. Durch die Risikoprüfung kann der Versicherer einschätzen, ob du Risikozuschläge wegen Vorerkrankungen zu zahlen hast und dadurch höhere Beträge anfallen. Er kann dich sogar ablehnen.
  • Wie alt bist du?
    Grundsätzlich lässt sich sagen, dass ein Wechsel in die private Krankenversicherung empfehlenswerter in jüngeren Jahren ist. Denn: Je älter du beim Einstieg bist, desto höher liegen die Beitragssätze, da die Zeitspanne für den Aufbau von Altersrückstellungen proportional kürzer wird.

Wechsel von der PKV in die GKV

Du bist privat versichert und willst nun (zurück) in die gesetzliche Krankenversicherung? Auch hier musst du einiges beachten, denn der Gesetzgeber hat dafür strenge Voraussetzungen festgelegt, um zu verhindern, dass sich Versicherte das Beste aus beiden Modellen herauspicken: Erst als junger Mensch kostengünstig bei der PKV unterkommen und im Alter, wenn es im Privatversicherungsbereich teuer wird, in die GKV wechseln – das ist lediglich in Ausnahmefällen möglich. 

Was muss erfüllt sein?

Grundsätzlich gilt: Ein Wechsel kann nur dann erfolgen, wenn du entweder in der GKV versicherungspflichtig wirst oder die Bedingungen einer Familienversicherung erfüllst. 

Konkret bedeutet das: 

  • Du bist angestellt und unter 55?
    Du kannst nur dann in die GVK wechseln, wenn dein Bruttojahreseinkommen dauerhaft unter die Versicherungspflichtgrenze fällt. Auch wenn du Arbeitslosengeld beziehst, kannst du Kassenpatient werden.
  • Du bist angestellt und über 55?
    Dann ist ein Wechsel außerordentlich schwer und du musst nachweisen, dass du in den letzten fünf Jahren an mindestens einem Tag pflichtversichert warst. Dich über die Familienversicherung des gesetzlich versicherten Partners mit versichern zu lassen, geht nur dann, wenn dein Monatseinkommen unter 450 Euro liegt.
  • Du bist selbständig?
    Du kannst lediglich in die GKV übertreten, wenn du eine nichtselbständige Arbeit, also ein sozialversicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis beginnst und dabei die Versicherungspflichtgrenze nicht überschritten wird. Wer kein Einkommen (mehr) hat, kann sich über die Familie mitversichern lassen. Und wer als Künstler oder Publizist arbeitet, kann über die Künstlersozialkasse gesetzlich abgesichert werden.
  • Für Schwerbehinderte gelten wiederum Ausnahmeregeln:
    Sie können von der GKV aufgenommen werden, wenn sie selbst, ein Elternteil, der Ehe-  oder Lebenspartner innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Beitritt mindestens drei Jahre gesetzlich versichert war.

Statt eines schwierigen oder gar unmöglichen Wechsels von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung, lohnt sich ein Blick auf konkurrierende PKVs. Vielleicht findest du dort eine günstigere Versicherung?

So klappen Kündigung und Wechsel

Bist du mit deiner aktuellen Krankenkasse nicht mehr zufrieden – sei es, weil die Zusatzbeiträge zu hoch sind oder die Zusatzleistungen bei einem anderen Anbieter besser zu deinen Wünschen passen? Dann ist eine ordentliche Kündigung relativ schnell erledigt. Du kündigst die alte und meldest dich bei der neuen an, indem du einen Aufnahme-Antrag ausfüllst.

Beachte aber, dass in Deutschland die Versicherpflicht gilt und du trotz Wechsel ununterbrochen versichert bleiben musst. Du als Versicherter musst einen lückenlosen Übergang gewährleisten und solltest dir von deiner neuen KV einen Nachweis über die Anschlussversicherung einholen. Deiner Noch-KV muss diese Bescheinigung innerhalb der Kündigungsfrist vorliegen, sonst ist der Wechsel unwirksam. Die neue ist wiederum berechtigt die offizielle Kündigungsbestätigung der alten einzufordern.

… bei gesetzlichen Kassen

Innerhalb der gesetzlichen Kassen besteht eine Bindungsfrist (Mindestvertragslaufzeit) von 18 Monaten. Er nach Ablauf dieses Zeitraums kannst du die Kasse verlassen und wechseln. Ein Sonderkündigungsrecht besteht, wenn die Kasse während der 18 Monate einen Zusatzbeitrag erhebt oder beim Umzug in nicht-europäisches Ausland.

Abgeschlossen ist die Kündigung, wenn dem alten Versicherer oder dem Arbeitgeber die Mitgliedsbescheinigung der neuen Kasse innerhalb der Kündigungsfrist vorliegt. Die Frist beträgt zwei volle Monate zum Monatsende. Wenn du also deine bisherige Kasse im Januar kündigst, kannst du dich ab dem 1. April bei der neuen Kasse versichern. Achtung: Manche Kassen bieten Wahltarife, für die gesonderte Fristen gelten.

So muss die Kündigung der GKV aussehen

Kündige am besten schriftlich per Einschreiben mit Rückschein, so dass du sicher sein kannst, dass der Brief tatsächlich ankommt. Natürlich kannst du auch persönlich in einem Servicezentrum der Kasse kündigen.

Diese Infos braucht der Versicherer:

  • dein Name und deine Anschrift
  • deine Versicherungsnummer (diese findest du u.a. auf deiner Versichertenkarte)
  • den Wunschtermin deiner Kündigung
  • ggf. den Nachweis der neuen Versicherung mitschicken (kann aber bis spätestens zum Ende des Versicherungsvertrages auch nachgereicht werden)

… bei privaten Kassen

Der Wechsel von einer privaten Krankenversicherung in eine neue ist verbunden mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Versicherungsjahres. Wenn du also im September kündigst, kannst du zum 1. Januar des Folgejahres in eine neue übertreten. Schaue außerdem im Vertrag nach, wie die Mindestlaufzeit lautet – meist liegt sie bei ein bis zwei Jahren. Erst danach darfst du kündigen. 

Wie bei der GKV gibt es aber Sonderkündigungsrechte – etwa, wenn der Versicherer die Beiträge während der Mindestlaufzeit erhöht oder wenn du in ein Land außerhalb Europas ziehst. Auch wenn du in dieser Zeit wieder versicherungspflichtig wirst, kannst du außerordentlich kündigen – und zwar rückwirkend innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht. Du musst der aktuellen PKV allerdings einen Nachweis darüber vorlegen.

So muss die Kündigung der PKV aussehen

Kündige auch hier am besten schriftlich per Einschreiben mit Rückschein.

Diese Infos braucht der Versicherer:

  • dein Name und deine Anschrift
  • deine Versicherungsnummer oder Mitgliedsnummer
  • den Wunschtermin deiner Kündigung
  • ggf. den Nachweis der neuen Versicherung mitschicken (kann aber bis spätestens zum Ende des Versicherungsvertrages auch nachgereicht werden)

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