RheinEnergie kündigen

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30.10.2024 RheinEnergie GmbH Musterstraße 123 12345 Musterstadt hiermit kündige ich meinen Vertrag fristgerecht, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung der Kündigung unter Angabe des Beendigungszeitpunktes zu. Sofern Ihnen für den betreffenden Vertrag eine Einzugsermächtigung vorliegt, widerrufe ich diese zum Ablauf des Vertrages. Jegliche Form der Kontaktaufnahme Ihrerseits zum Zweck der Rückwerbung ist nicht erwünscht und ich bitte freundlich darum, davon abzusehen. Sehr geehrte Damen und Herren, Kündigung Max Musterman
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RheinEnergie kündigen

Bisher hast du in Köln gelebt und Strom, Gas, Wasser oder Wärme über den regionalen Energieversorger RheinEnergie AG bezogen und nun steht ein Umzug an? Sind dir die Kosten zu hoch oder du bist unzufrieden mit dem Service des Unternehmens, das seit 2004 sogar als Sponsor dem Kölner Fußballstadion seinen Namen leiht? Die Gründe für eine Kündigung können unterschiedlich sein. Wir helfen dir dabei, die richtigen Schalter für eine Vertragsbeendigung zu drücken.

So klappt’s mit der Kündigung

Wichtig ist, dass du den Vertrag schriftlich kündigst. Dies kann bei RheinEnergie entweder per Post oder per E-Mail erfolgen. 

Die postalische Anschrift lautet:

RheinEnergie AG
Parkgürtel 24
50823 Köln


Per Mail ist das Unternehmen unter service@rheinenergie.com kontaktierbar.

Bei Fragen zur Kündigung kannst du zudem den Kundenservice unter der Nummer 0221 / 34645 408 immer montags bis freitags von 7.00 bis 20.00 Uhr und samstags von 9.00 bis 20.00 Uhr erreichen. 

Folgende Informationen musst du ins Kündigungsschreiben aufnehmen:

  • deinen Namen und deine Adresse
  • deine Kunden- und Vertragsnummer
  • gewünschten Kündigungstermin (z.B. „zum 31.12.2020“ oder „zum nächstmöglichen Termin“)
  • Bitte um Kündigungsbestätigung
Notiere am Umzugstag selbst bzw. am Tag des Vertragsendes den Zählerstand und teile ihn zusammen mit der Zählernummer dem Unternehmen mit. Das ist wichtig für die Endabrechnung. Das geht auch online unter https://www.rheinenergie.com/onlineservice-beta/zaehlerstand/erfassen.

Wissenswertes zu Kündigungsfristen und Laufzeiten

Bei RheinEnergie gibt es verschiedene Vertragsarten und somit auch unterschiedliche Kündigungsfristen und Laufzeiten. Sieh stets in deinem Vertrag nach, welche Details tatsächlich für dich gelten.

a)      Strom
 
  • Tarif für Sicherheitsorientierte

Hier bekommst du eine Festpreisgarantie bis zu einem bestimmten Datum. Nach Ablauf dieser Garantie läuft dein Vertrag „FairRegio Strom plus Konstant“ mit den dann gültigen Preisen weiter. Du kannst monatlich kündigen. 

  • Tarif für Freiheitsliebende

Wählst du den Tarif „FairRegio Strom basis“ umfasst dieser die Grundversorgung. Es wird kein Sondervertrag abgeschlossen. Die Kündigungsfrist beträgt nur zwei Wochen.

  • Tarif für Heimatliebende

Wenn du den Tarif „FairRegio Strom plus mit der Rheinland-Option“ bezahlst, kannst du monatlich kündigen. Die Mindestlaufzeit beträgt zwei Monate.

Außerdem bietet RheinEnergie seinen Privatkunden Zusatz-Optionen. Bei der sogenannten „Stichtags-Option“ etwa hast du die Möglichkeit, das Datum (Stichtag) deiner Jahresverbrauchsabrechnung selbst festzulegen. Dann gilt allerdings eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten. 

b)      Erdgas
 
  • Tarif für Sicherheitsorientierte

Wie bei den Stromtarifen kannst du auch beim Erdgas die Option „FairRegio Erdgas plus Konstant“ mit Festpreisgarantie buchen, die mit Erreichen des festgelegten Datums monatlich kündbar ist.

  • Tarif für Umweltbewusste

Mit dem „FairRegio Erdgas plus Konstant und Öko-Option“ kannst du zusätzlich klimaschonende Projekte weltweit unterstützen. Auch hier gilt eine Festpreisgarantie bis zu einem fixen Datum. Danach kannst du monatlich kündigen.

  • Tarif für Freiheitsliebende

Der Tarifvertrag „FairRegio Erdgas“ umfasst die Grundversorgung und kann alle zwei Wochen beendet werden. All jene, die nur sehr wenig Erdgas benötigen (zum Beispiel nur zum Kochen), können einen Kleinverbrauchtarif abschließen.

Was passiert bei einem Umzug?

Sollest du innerhalb des Versorgungsnetzes der RheinEnergie AG umziehen, so kannst du deinen Vertrag mitnehmen.

Ziehst du weiter weg bzw. kann RheinEnergie dich an deinem neuen Wohnort nicht mehr versorgen, ist eine (meist fristlose außerordentliche) Kündigung und der Wechsel zu einem anderen Energieanbieter fällig. Melde RheinEnergie am besten zwei Wochen vor dem Umzug den geplanten Termin. 

Egal, ob an-, ab- oder ummelden – das geht alles bequem online unter https://www.rheinenergie.com/onlineservice/de/mein_vertrag/an_ab_ummeldung. Du benötigst hierzu deine Kundennummer sowie die Zählernummer.

Sonstige Sonderkündigungsrechte

Weitere fristlose außerordentliche Kündigungen sind unter anderem möglich, wenn …

  • du enorme Preisänderungen feststellst, die über die marktüblichen Tarife hinausgehen bzw. trotz Festpreisgarantie die Tarife erhöht werden.
  • du Mängel wie eine unterbrochene Versorgung feststellst und trotz schriftlicher Mahnung und Fristsetzung keine Besserung eintritt.
  • der Kunde verstirbt. Dann können Erben gegen Vorlage des Erbscheins den Vertrag beenden.

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