Die Kündigung des Stromanbieters
Tipps & Tricks, wie du aus deinem Stromvertrag herauskommst!
- Der Markt für Strom
- Zusammenfassung: Wie kann ich meinen Stromanbieter kündigen?
- Was sind die üblichen Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen?
- Habe ich ein Sonderkündigungsrecht?
- Wie muss mein Kündigungsschreiben aussehen?
- Was ist bei dem Abschluss eines neuen Anbieters zu beachten?
Der Markt für Strom
Zusammenfassung: Wie kann ich meinen Stromanbieter kündigen?
- Die Kündigungsfrist in der Grundversorgung beträgt 14 Tage.
- Bei einer Preiserhöhung gibt es ein Sonderkündigungsrecht.
- Du kannst ganz einfach eine unserer Vorlagen nutzen und diese per Fax oder Einschreiben online bei uns abschicken.
Was sind die üblichen Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen?
Ein wenig komplizierter ist es, wenn du den Stromanbieter in letzter Zeit schon mal gewechselt hast. Damit wurde ein Sondertarif abgeschlossen und du bist an eine Vertragslaufzeit gebunden, die in der Regel zwischen einem und zwei Jahren besteht. Dazu solltest du den Vertrag mit deinem Stromanbieter prüfen.
Habe ich ein Sonderkündigungsrecht?
Dennoch steht dir ein Sonderkündigungsrecht zu, das aber nur bei einer bereits avisierten Strompreiserhöhung greift. Du hast dann 14 Tage Zeit, entsprechend zu reagieren, oft aber auch weniger, sodass du möglichst schnell aktiv werden solltest. Gehe einfach davon aus, dass eine Kündigung des Stromanbieters besser per Einschreiben mit Rückschein erledigt werden sollte und dass du als Termin den Zeitpunkt wählst, an dem die Energiepreiserhöhung wirksam werden soll.
Wichtig: Dies gilt nicht, wenn die Strompreiserhöhung durch den Staat erhoben wurde.
Wie muss mein Kündigungsschreiben aussehen?
Was ist bei dem Abschluss eines neuen Anbieters zu beachten?
- Empfehlung: Keine Vorkasse leisten, auch wenn die damit verbundenen Tarifoptionen noch so günstig erscheinen. Wer die Insolvenzmeldungen von Teldafax und Flexstrom noch im Kopf hat, weiß, wie schwer es ist, nach solchen plötzlichen Firmenpleiten an sein bereits gezahltes Geld zu kommen und viele Stromkunden sind auf ihren berechtigten Forderungen bis zum heutigen Tag sprichwörtlich sitzen geblieben.
- Wichtig ist weiterhin eine Preisgarantie, die mindestens so lange währen sollte, wie die Vertragslaufzeit gilt. Schließlich beruht dein Wechsel darauf, dass die Kosten für die Abschlagzahlungen aus dem Ruder gelaufen waren. Du willst jetzt Geld sparen und nicht etwa mehr ausgeben. Einige Stromanbieter schließen allerdings Preiserhöhungen, die durch den Anstieg von Steuern und Abgaben seitens des Gesetzgebers entstehen, nicht generell aus.
- Nach der Kündigung des Stromanbieters werden Neukunden bei der Suche nach einem günstigeren Energielieferanten oft mit einem Bonusversprechen von bis zu 25 Prozent auf den Gesamtjahresverbrauch umworben. Auch dieser, nur scheinbare Vorteil sollte ganz genau unter die Lupe genommen werden. Der Rabatt wird oft nur dann als Gutschrift gewährt, wenn die Kunden auch im zweiten Vertragsjahr bei der Stange bleiben, oder gleich von vornherein einer 24-monatigen Gesamtlaufzeit zustimmen. Dein Sonderkündigungsrecht nach einer Preiserhöhung zum zweiten Vertragsjahr wird damit von vornherein ausgeschlossen. Um also nicht im nächsten Jahr wieder vor dem Problem zu stehen, einen passenden Stromanbieter finden zu müssen, klickst du in der Suchmaske des Preisvergleichsportals diesen Bonus einfach weg.
- Einige Energieversorger bieten ihren Kunden sogenannte Paketpreise an, bei denen der vereinbarte Stromverbrauch bereits vorab festgelegt ist. Wer diesen Wert im Laufe des ersten Vertragsjahres überschreitet, wird für jede zusätzlich verbrauchte Kilowattstunde kräftig zur Kasse gebeten. Wenn du dagegen die vertraglich fixierte Energiemenge unterschreitest, gehst du in der Regel leer aus, was eine Gutschrift für die Einsparung anbelangt.