Lass uns deinen Süwag Vertrag kündigen
Alles Wissenswerte zur Süwag Kündigung
- Wie kann ich Süwag kündigen?
- Welche Produkte kann ich bei Süwag kündigen?
- Welche Wege gibt es, um meinen Vertrag mit Süwag zu beenden?
- Muss ich eine Kündigungsfrist beachten?
- Allgemeine Informationen zu Süwag
Wie kann ich Süwag kündigen?
Mit Volders kündigst du deinen Süwag Vertrag einfach, schnell und sicher - per Klick und in nur 2 Minuten!
Wir erklären dir, wie es geht und worauf du bei der Nutzung unserer Vorlage achten musst. Lass uns hier und jetzt jeden Schritt zusammen durchgehen, der nach deinem Klick auf den Button “Zur Kündigungsvorlage” folgt:
- Wähle aus, ob du deinen Strom- oder Gasvertrag bei Süwag kündigen möchtest.
- Tippe als erstes deine Zählernummer ein, die Süwag und dich einander als Vertragspartner zuordnet.
- Gib dein Geburtsdatum ein. Du wirst es kaum glauben, aber es kommt oft vor, dass sich Namen doppeln und durch dein Geburtsdatum kannst du dich zusätzlich ausweisen.
- Gib deine Kontaktdaten, Name, Adresse und Telefonnummer, ein.
- Um deine Kündigung zu unterschreiben, kannst du eine Unterschrift von dir als Bild hochladen oder du nutzt die elektronische Unterschrift bzw. unterschreibst manuell. Ach und keine Sorge, in den meisten Fällen bedarf es einer Kündigung in Textform. Das bedeutet, dass sie mit einer elektronischen Unterschrift gültig ist.
- Wähle aus den Versandmethoden, die von Süwag akzeptiert werden, eine aus.
- Glückwunsch! Deine Kündigung wurde verschickt.
Welche Produkte kann ich bei Süwag kündigen?
Strom
- Naturstrom Relax
- Naturstrom Garant 100
- Strom pur
- Strom Smart
- Studentenstrom
Gas
- Ökogas pur
- Gas Garant 100
- Gas Smart
Welche Wege gibt es, um meinen Vertrag mit Süwag zu beenden?
Per E-Mail kündigen:
Sende eine E-Mail an kundeninfo@suewag.de.
Per Post kündigen:
Schicke dein ausreichend frankiertes Kündigungsschreiben an Süwag Vertrieb AG & Co. KG, Kundenbetreuung, Schützenbleiche 9-11, 65929 Frankfurt am Main.
Muss ich eine Kündigungsfrist beachten?
Ganz klares Jein! Warum? Weil du einen Vertrag ordentlich und in einigen Fällen auch außerordentlich kündigen kannst. Wir erklären dir kurz, worin der Unterschied zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen Kündigung liegt. Und was du beachten musst!
Bei einer ordentlichen Kündigung hältst du dich tatsächlich an eine, in deinem Vertrag festgesetzte, Kündigungsfrist. Verpasst du diese, bist du für eine weitere Vertragslaufzeit an deinen Vertragspartner gebunden - automatische Vertragsverlängerung nennt sich das. Bei einer außerordentlichen Kündigung darfst du deinen Vertrag vorzeitig beenden. Wichtig hierbei, es muss ein besonderer Grund vorliegen, damit eine Sonderkündigung rechtswirksam ist. Laut Gesetz liegt ein wichtiger Grund dann vor, wenn dir unter Berücksichtigung aller Umstände das Fortbestehen des laufenden Vertragsverhältnisses nicht mehr zumutbar ist. Wir haben dir hier mal die wichtigsten Fälle zusammengetragen, bei denen du ein Sonderkündigungsrecht hast:
- Todesfall
- Nicht erbrachte Leistungen
- Preiserhöhung
- Umzug/Auslandsaufenthalt
Ach und noch etwas: Grundsätzlich solltest du so wenig wie möglich im unteren Textbereich der Kündigungsvorlage ändern, da dieser von einem Anwalt rechtssicher formuliert worden ist und bei Fehlern möglicherweise eine unwirksame Kündigung zur Folge haben könnte.
Allgemeine Informationen zu Süwag
Als Energieversorgungs- und Energiedienstleistungsunternehmen beliefert die Süwag Energie AG rund zwei Millionen Privatkunden in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz mit Strom und Gas. Die Süwag Energie AG entstand 2001 durch den Zusammenschluss mehrerer regionaler Energieversorgungsunternehmen. Seinen Sitz hat das Unternehmen in Frankfurt am Main.