So klappt die Kündigung deiner Zahnzusatzversicherung
Tipps & Tricks, wie du aus deinem Vertrag herauskommst!
- Der Markt für Zahnzusatzversicherungen
- Aus diesen Gründen möchten Versicherte die Zahnzusatzversicherung meistens kündigen
- Wann lohnt es sich, die Zahnzusatzversicherung zu kündigen und wann nicht?
- Die Zahnzusatzversicherung kündigen – Diese Form musst du einhalten
- Fazit
Der Markt für Zahnzusatzversicherungen
Aus diesen Gründen möchten Versicherte die Zahnzusatzversicherung meistens kündigen
Wann lohnt es sich, die Zahnzusatzversicherung zu kündigen und wann nicht?
- Zahnzusatzversicherung mit Altersrückstellung
- Zahnzusatzversicherung ohne Altersrückstellung
Zahnzusatzversicherung mit Altersrückstellung
Die Zahnzusatzversicherung mit Altersrückstellung wird meistens im jüngeren Lebensalter abgeschlossen und ist anfangs mit höheren Beiträgen verbunden. Damit stellen die Versicherungsunternehmen sicher, dass sich die Beiträge in späteren Jahren nicht zu stark erhöhen. Es wird sozusagen ein finanzielles Polster geschaffen. Willst du diese Art der Zahnzusatzversicherung kündigen, erhältst du deine bereits gezahlten Beiträge nicht zurück und musst mit finanziellen Einbußen rechnen.
Zahnzusatzversicherung ohne Altersrückstellung
Bei einer Zahnzusatzversicherung ohne Altersrückstellung berechnen sich die Beiträge anhand des Lebensalters des Versicherten bei Vertragsabschluss und steigen proportional zum höheren Alter. Diese Art der Zahnzusatzversicherung kannst du verlustfrei kündigen und in einen anderen Tarif oder zu einem anderen Versicherer wechseln.
Tipp: Verbraucherschützer haben die Policen der Versicherer zur Zahnzusatzversicherung in den letzten Jahren immer wieder genauer unter die Lupe genommen und dabei in den letzten Jahren einen besseren Leistungsumfang verzeichnen können. Es ist daher empfehlenswert, Verträge ohne Altersrückstellung, die vor dem Jahr 2010 abgeschlossen worden sind, genauer zu prüfen und eventuell zu einem besseren Angebot zu wechseln.
Die Zahnzusatzversicherung kündigen – Diese Form musst du einhalten
Ordentliche Kündigung der Zahnzusatzversicherung
In der Regel ist die ordentliche Kündigung einer Zahnzusatzversicherung laut § 205, Absatz 1 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Mindestlaufzeit möglich. Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert er sich automatisch um ein weiteres Versicherungsjahr und ist dann jeweils zu dessen Ende mit einer Dreimonatsfrist kündbar. Das Versicherungsjahr ist übrigens nicht immer mit dem Kalenderjahr gleichzusetzen, sondern es beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses.
Außerordentliche Kündigung der Zahnzusatzversicherung
Erhöht der Versicherer die Beiträge oder vermindert die Leistungen, kannst du den Vertrag außerordentlich kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt in diesem Fall gemäß § 205 VVG, Absatz 4 zwei Monate nach Zugang der Änderungsmitteilung des Versicherers. Die Zahnzusatzversicherung zu kündigen nach einem Schadensfall sehen die Versicherungsbedingungen von Vorsorgeversicherungen im Unterschied zu Sachversicherungen nicht vor – weder durch den Versicherer, noch durch den Versicherungsnehmer.
Die Form der Kündigung
Wenn du die Zahnzusatzversicherung kündigen möchtest, solltest du das schriftlich tun. Das Kündigungsschreiben muss mindestens deinen kompletten Namen, deine Anschrift, die Vertragsnummer und das gewünschte Kündigungsdatum enthalten. Außerdem ist es ratsam, um eine schriftliche Kündigungsbestätigung zu bitten.