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21.11.2024 Zahnzusatzversicherung GmbH Musterstraße 123 12345 Musterstadt hiermit kündige ich meinen Vertrag fristgerecht, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung der Kündigung unter Angabe des Beendigungszeitpunktes zu. Sofern Ihnen für den betreffenden Vertrag eine Einzugsermächtigung vorliegt, widerrufe ich diese zum Ablauf des Vertrages. Jegliche Form der Kontaktaufnahme Ihrerseits zum Zweck der Rückwerbung ist nicht erwünscht und ich bitte freundlich darum, davon abzusehen. Sehr geehrte Damen und Herren, Kündigung Max Musterman
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So klappt die Kündigung deiner Zahnzusatzversicherung

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Der Markt für Zahnzusatzversicherungen

Die Behandlung beim Zahnarzt oder Kiefernorthopäden sowie Prophylaxe und Zahnersatz können ganz schön ins Geld gehen. Die gesetzlichen und die privaten Krankenkassen übernehmen leider nicht für jede Behandlung den gesamten Betrag, sodass ein Teil davon oftmals selbst bezahlt werden muss. Wer nicht auf den hohen Kosten sitzenbleiben möchte, schließt daher eine Zahnzusatzversicherung ab, die Risiken abdeckt, die über die Regelversorgung hinausgehen. Bist du mit den Leistungen deines Versicherers nicht zufrieden oder sind die Beiträge zu hoch, kannst du die Zahnzusatzversicherung kündigen. Erfahre in diesem Ratgeber, was du dabei beachten solltest.

Aus diesen Gründen möchten Versicherte die Zahnzusatzversicherung meistens kündigen

In Deutschland gibt es eine große Anzahl an Versicherungsunternehmen und eine noch größere Zahl an Zahnzusatzversicherungen. Als Laie kann es daher schnell passieren, dass man einen falschen oder zu hohen Tarif gewählt hat. Stellt man dies erst nach dem Ablauf der Widerrufsfrist fest, bleibt am Ende nur übrig, die Zahnzusatzversicherung zu kündigen. Manche Versicherte sind allerdings auch nicht mit dem Leistungspaket ihres Versicherers zufrieden und möchten daher zu einem anderen Unternehmen wechseln. Nur selten kommt es vor, dass jemand die Zahnzusatzversicherung nicht mehr benötigt. Dafür können aber finanzielle Engpässe dazu führen, dass über die Kündigung der Zahnzusatzversicherung nachgedacht wird.

Wann lohnt es sich, die Zahnzusatzversicherung zu kündigen und wann nicht?

Wann kann ich die Zahnzusatzversicherung kündigen, ist eine Frage, die sich pauschal kaum beantworten lässt. Neben der individuellen Zahngesundheit und den genetischen Anlagen, die es eventuell zulassen auf die zusätzliche Absicherung zu verzichten, spielen auch die Art der Police und die Vereinbarungen im Vertrag eine nicht unbedeutende Rolle. Viele Versicherte erwägen die Kündigung der Zahnzusatzversicherung nach einer Beitragserhöhung. Je nach Art der Versicherung sollte hier zuvor jedoch sorgfältig gerechnet werden, denn unter Umständen muss man nach dem Kündigen mit finanziellen Verlusten rechnen, weil beispielsweise Altersrückstellungen verfallen. Außerdem können die Beiträge bei einer Folgeversicherung sogar höher liegen, weil das Gebiss inzwischen in einem schlechteren Zustand ist, als bei Abschluss der vorherigen Versicherung. In der Regel bieten die Versicherer zwei Zahnzusatzversicherungsarten an: 

  • Zahnzusatzversicherung mit Altersrückstellung
  • Zahnzusatzversicherung ohne Altersrückstellung


Zahnzusatzversicherung mit Altersrückstellung

Die Zahnzusatzversicherung mit Altersrückstellung wird meistens im jüngeren Lebensalter abgeschlossen und ist anfangs mit höheren Beiträgen verbunden. Damit stellen die Versicherungsunternehmen sicher, dass sich die Beiträge in späteren Jahren nicht zu stark erhöhen. Es wird sozusagen ein finanzielles Polster geschaffen. Willst du diese Art der Zahnzusatzversicherung kündigen, erhältst du deine bereits gezahlten Beiträge nicht zurück und musst mit finanziellen Einbußen rechnen.


Zahnzusatzversicherung ohne Altersrückstellung

Bei einer Zahnzusatzversicherung ohne Altersrückstellung berechnen sich die Beiträge anhand des Lebensalters des Versicherten bei Vertragsabschluss und steigen proportional zum höheren Alter. Diese Art der Zahnzusatzversicherung kannst du verlustfrei kündigen und in einen anderen Tarif oder zu einem anderen Versicherer wechseln.

Tipp: Verbraucherschützer haben die Policen der Versicherer zur Zahnzusatzversicherung in den letzten Jahren immer wieder genauer unter die Lupe genommen und dabei in den letzten Jahren einen besseren Leistungsumfang verzeichnen können. Es ist daher empfehlenswert, Verträge ohne Altersrückstellung, die vor dem Jahr 2010 abgeschlossen worden sind, genauer zu prüfen und eventuell zu einem besseren Angebot zu wechseln.

Die Zahnzusatzversicherung kündigen – Diese Form musst du einhalten

Willst du als Versicherungsnehmer die Zahnzusatzversicherung kündigen, solltest du dir die Vertragsbedingungen deines Versicherers ansehen, die du zu Beginn der Versicherung erhalten hast. Unter Umständen musst du nämlich eine bestimmte Laufzeit einhalten, bevor du den Vertrag kündigen kannst. Bei vielen Versicherungsunternehmen beträgt die Mindestlaufzeit zwei Jahre. Die Kündigung der Zahnzusatzversicherung ist ordentlich oder außerordentlich möglich.


Ordentliche Kündigung der Zahnzusatzversicherung

In der Regel ist die ordentliche Kündigung einer Zahnzusatzversicherung laut § 205, Absatz 1 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Mindestlaufzeit möglich. Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert er sich automatisch um ein weiteres Versicherungsjahr und ist dann jeweils zu dessen Ende mit einer Dreimonatsfrist kündbar. Das Versicherungsjahr ist übrigens nicht immer mit dem Kalenderjahr gleichzusetzen, sondern es beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses.


Außerordentliche Kündigung der Zahnzusatzversicherung

Erhöht der Versicherer die Beiträge oder vermindert die Leistungen, kannst du den Vertrag außerordentlich kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt in diesem Fall gemäß § 205 VVG, Absatz 4 zwei Monate nach Zugang der Änderungsmitteilung des Versicherers. Die Zahnzusatzversicherung zu kündigen nach einem Schadensfall sehen die Versicherungsbedingungen von Vorsorgeversicherungen im Unterschied zu Sachversicherungen nicht vor – weder durch den Versicherer, noch durch den Versicherungsnehmer.


Die Form der Kündigung

Wenn du die Zahnzusatzversicherung kündigen möchtest, solltest du das schriftlich tun. Das Kündigungsschreiben muss mindestens deinen kompletten Namen, deine Anschrift, die Vertragsnummer und das gewünschte Kündigungsdatum enthalten. Außerdem ist es ratsam, um eine schriftliche Kündigungsbestätigung zu bitten.

Fazit

Du kannst eine Zahnzusatzversicherung ordentlich oder außerordentlich unter Berücksichtigung der Mindestlaufzeit und der Kündigungsfristen kündigen. Die Kündigung sollte schriftlich erfolgen, damit du im Streitfall den rechtzeitigen Eingang beim Versicherer nachweisen kannst. Die Kündigung von Zahnzusatzversicherungen mit Altersrückstellung solltest du jedoch genau überdenken, um keine Beitragsverluste hinnehmen zu müssen. 

Lass uns deine Zahnzusatzversicherung kündigen!

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