Betriebliche Altersvorsorge kündigen – Ist das möglich?
Du möchtest deine betriebliche Altersvorsorge (kurz bAV) kündigen? Die Gründe dafür können vielfältig sein: Vielleicht hat sich deine persönliche Lebenssituation verändert, du wechselst den Arbeitgeber, gehst in Elternzeit oder brauchst das Geld aus der bAV plötzlich für etwas anderes. Aber lässt sich die betriebliche Altersvorsorge einfach so kündigen? Und was passiert mit der angesparten Summe? Wir haben das Wichtigste für dich zusammengefasst.
- Wann ist eine Kündigung meiner bAV möglich?
- Alternative: Die betriebliche Altersvorsorge beitragsfrei stellen
- Kann ich die bAV bei einem Jobwechsel kündigen?
- Das Wichtigste in Kürze
Wann ist eine Kündigung meiner bAV möglich?
Alternative: Die betriebliche Altersvorsorge beitragsfrei stellen
Kann ich die bAV bei einem Jobwechsel kündigen?
- der Vertrag nach 2005 abgeschlossen wurde. Liegt der Abschluss davor, ist dies nur möglich, wenn alle beteiligten Parteien dem Procedere zustimmen.
- die bAV über einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung läuft
- du innerhalb eines Jahres nach dem Jobwechsel die Übertragung der betrieblichen Altersvorsorge auf den neuen Arbeitgeber beantragst
- der zu übertragende Wert nicht die Beitragsbemessungsgrenze von 82.800 Euro (Stand 2020) übersteigt
- Verträge abgeschlossen ab dem 1. Januar 2018: Du bist mindestens 21 Jahre alt und warst drei Jahre lang im Betrieb
- Verträge abgeschlossen ab dem 1. Januar 2009: Du bist mindestens 25 Jahre alt und warst fünf Jahre lang im Betrieb
- Verträge abgeschlossen ab dem 1. Januar 2001: Du bist mindestens 30 Jahre alt und warst fünf Jahre lang im Betrieb
- Verträge abgeschlossen bis zum 31. Dezember 2000: Du bist mindestens 35 Jahre alt und warst zehn Jahre lang im Betrieb oder es gelten drei Jahre Zusagedauer bei zwölf Jahren Betriebszugehörigkeit