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Aufhebungsvertrag

Definition

Mit einem Aufhebungsvertrag kannst du ein Schuldverhältnis auflösen. Deshalb nennt man einen solchen Vertrag häufig auch Auflösungsvertrag. Allerdings muss, wie bei einem Vertrag üblich, auch der Vertragspartner mit der Auflösung des Schuldverhältnisses einverstanden sein. Der Aufhebungsvertrag kann nur mit übereinstimmenden Willenserklärungen aller Vertragspartner abgeschlossen werden. Das unterscheidet den Aufhebungsvertrag von einer Kündigung. Die Kündigung wird nur von einem Partner ausgesprochen. Den Aufhebungsvertrag findest du häufig bei der Auflösung von Arbeitsverhältnissen. Willst du dein Arbeitsverhältnis beenden, hast du zwar auch die Möglichkeit der Kündigung. Diese ist jedoch an Fristen gebunden. Schneller ist ein Aufhebungsvertrag, in dem eine kurzfristige Beendigung des Arbeitsverhältnisses vereinbart werden kann.

Beispiel

Du arbeitest seit drei Monaten in einer Firma. Vor zwei Tagen hast du das Angebot erhalten, bei einem Unternehmen anzufangen, bei dem du schon immer arbeiten wolltest. Das Angebot gilt jedoch nur zum nächsten Monatsbeginn. Deine Kündigungsfrist bei dem jetzigen Arbeitsverhältnis beträgt jedoch zwei Monate - zu spät, um das Angebot annehmen zu können. Du bittest deinen Arbeitgeber um die Auflösung des Arbeitsverhältnisses; er ist einverstanden und schließt mit dir einen Aufhebungsvertrag über die Beendigung deines Arbeitsverhältnisses zum gewünschten Termin ab.