Eine Rechnung wird zum 25. des Monats fällig, dein Gehalt kommt aber erst zum 01. des folgenden Monats. Nun bittest du deinen Vertragspartner, von einer Mahnung abzusehen und eine Stundung bis zum 01. zu gewähren. Wenn er darauf eingeht, kann man von einer Stundung des Betrags sprechen.