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Mindestvertragslaufzeit

Definition

Als Mindestvertragslaufzeit wird die Dauer bezeichnet, die ein Vertrag mindestens gültig ist, bevor er gekündigt werden kann. Dabei ist eine frühere Kündigung durchaus möglich, aber sie wird dann erst mit dem Ablauf der Mindestvertragslaufzeit wirksam. Wenn du einen Vertrag mit einer solchen Laufzeit abschließen möchtest, solltest du dir also vorher gut überlegen, ob du das Angebot wirklich über diesen Zeitraum nutzen möchtest. Wenn du dir nicht sicher bist, solltest du dich besser für einen Vertrag entscheiden, der jederzeit kündbar ist.

Beispiel

Bei einem Handyvertrag ist eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten üblich. Wenn du einen solchen Vertrag mit einer Grundgebühr von beispielsweise 30 Euro monatlich abschließt, musst du diesen Betrag mindestens 2 Jahren lang zahlen, was insgesamt 720 Euro entspricht. Auch wenn du direkt nach dem Abschluss dieses Vertrags kündigst, bleibt der Handyvertrag also bis zum Ablauf dieser 24 Monate bestehen.