Du hast eine Wohnung angemietet, die dich 400,00 EUR Kaltmiete im Monat kostet. Im Februar informiert dich dein Vermieter, dass er die Miete auf 450,00 EUR anheben möchte, so hast du ein gesetzlich verankertes Sonderkündigungsrecht. Du musst die angehobene Miete also nicht tragen, sondern kannst bis 30. April beispielsweise zum 30. Juni kündigen. Auf diese Weise bist du vor einseitigen Vertragsänderungen geschützt.