Für einen
Vertragsabschluss gibt es in der Regel keine speziellen rechtlichen Vorgaben. Lediglich bei bestimmten Verträgen sind gewisse Vorgaben zwingend vorgeschrieben. Etwa dann, wenn der Vertragsabschluss den Kauf eines Hauses oder einer Wohnung betrifft. In solchen Fällen muss der Vertrag durch einen Notar aufgesetzt werden. Mietverträge für Wohnungen aber müssen nicht einmal schriftlich verfasst werden: der Vertragsabschluss kann auch per Handschlag erfolgen. Allerdings hat es Vorteile,
Verträge schriftlich abzuschließen. Wenn es später zum Streit wegen der Miethöhe, Kündigungsfristen oder anderer Fragen kommt, ist es für beide Seiten gut, auf eine schriftliche Grundlage als Beweis zurückgreifen zu können.