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Anmelden oder Ummelden – So sicherst du die Versorgung mit Gas in deiner neuen Wohnung

Diese Möglichkeiten hast du bei der Gasanmeldung 

Die Anmeldung für die Gasversorgung in einer neuen Wohnung

Wenn du in eine Wohnung mit einem Anschluss an die Gasversorgung ziehst und diese auch nutzen möchtest, musst du einen Vertrag mit einem Gasversorgungsunternehmen abschließen, das in dem zum Wohnort gehörenden Netzgebiet tätig ist. Das kann der Grundversorger sein oder du suchst dir einen alternativen Anbieter, um eventuell von günstigeren Tarifen und besseren Konditionen zu profitieren. Den Gasversorgungsvertrag vom Vormieter kannst du übrigens nicht übernehmen, da die Energieversorgungsunternehmen mit jedem Kunden einen neuen Vertrag abschließen. In den meisten Fällen wäre das auch gar nicht sinnvoll, da du bei einem neuen Vertrag selbst eine Auswahl zwischen den vielen verschiedenen Anbietern treffen kannst und unter Umständen sogar durch den Neukundenbonus Geld sparst. Interessant könnte es jedoch sein, sich mit dem Vormieter darüber zu verständigen, wie hoch der Gasverbrauch im Durchschnitt war, insbesondere wenn die Heizung mit Gas betrieben wird. Da jedoch verschiedene Menschen ein unterschiedliches Wärme- und Kältegefühl haben und deshalb mehr oder weniger heizen, kann der genannte Wert nur ein knapper Anhaltspunkt sein.

Hinweis: Wenn du mit Gas kochen und dafür Propangasflaschen verwenden möchtest, musst du dich nicht bei einem Gasversorgungsunternehmen anmelden. Du solltest dies jedoch in einer Mietwohnung nicht ohne die Zustimmung des Vermieters tun und dir zudem über die Gefahren bewusst sein. In vielen Hausordnungen ist geregelt, dass feuergefährliche und leicht entzündliche Stoffe weder in der Wohnung noch in den Nebenräumen wie Dachboden oder Keller gelagert werden dürfen. In Gerichtsurteilen wurde Vermietern in der Vergangenheit diesbezüglich Recht gegeben und dem Mieter die Nutzung von Propangas untersagt.


Die Versorgung mit Gas durch den Grundversorger

In Deutschland ist es gesetzlich geregelt, dass jeder Haushaltskunde im Rahmen der Grundversorgung mit Energie, das heißt sowohl mit Gas als auch mit Strom, versorgt werden muss. Als Grundlage dient hier das Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) und hierbei insbesondere § 36, der die Grundversorgungspflicht regelt. Der Grundversorger wird alle drei Jahre durch die regionalen Betreiber der Energieversorgungsnetze festgelegt und ist in der Regel der Anbieter, der die meisten Haushalte am jeweiligen Ort mit Gas versorgt. Wenn du in eine neue Wohnung ziehst, laufen daher Strom und Gas meistens schon durch die Leitungen, ohne dass du sie angemeldet hast. Meistens geben der Vermieter oder die Verwaltung die Zählerstände bei Wohnungsübergabe an den Netzbetreiber weiter. Hast du bis jetzt gedacht, du kannst die Energie nutzen ohne dass du dafür zahlen musst, bist du leider einem Irrtum aufgesessen, denn es wird nicht lange dauern, bis du Post vom Grundversorger mit seinen Konditionen erhältst.

Hinweis: Wenn du vergessen hast, dich bei einem Gasversorgungsunternehmen anzumelden, wirst du automatisch durch den Grundversorger mit Gas beliefert. In dem Moment, wenn du das erste Mal in der neuen Wohnung Gas nutzt, gehst du einen Vertrag mit dem Grundversorger ein. Das ist nicht immer ratsam, da dessen Tarife höher liegen können, als bei einem Konkurrenzunternehmen. Ein wirkliches Problem ist es jedoch auch nicht, da du den Vertrag mit dem Grundversorger gemäß § 20 Abs. 1 Satz 1 der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende eines Kalendermonats kündigen und dir einen günstigeren Anbieter suchen kannst.


Die Versorgung durch einen alternativen Gasanbieter

Es gibt neben den Grundversorgungsunternehmen in Deutschland eine ganze Reihe von Energieversorgern, die Haushalts- und Industriekunden mit Gas versorgen. Einige davon sind: 


  • Vattenfall 
  • E.ON Energie Deutschland GmbH
  • E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH
  • envia Mitteldeutsche Energie AG
  • Nexus Energie GmbH
  • Rhein Energie AG

Eine Liste aller gasversorgenden Unternehmen in Deutschland gibt die Bundesnetzagentur regelmäßig heraus, bei der sich diese registrieren müssen. Einige Gasversorgungsunternehmen agieren überregional, manche hingegen beliefern nur ein sehr kleines Netzgebiet. Die große Anzahl von Unternehmen sorgt für einen Konkurrenzdruck. Das bedeutet meistens einen Vorteil für den Kunden, der die Wahl zwischen verschiedenen Angeboten hat. Die Tarife der alternativen Gasanbieter liegen häufig unter denen der Grundversorger. Es lohnt sich daher vor dem Abschluss eines Neuvertrags, einen Tarif- und Konditionenvergleich durchzuführen. Dabei solltest du besonders auf die folgenden Punkte achten:

  • Höhe des Grundpreises
  • Höhe des Arbeitspreises
  • Laufzeit des Vertrags und Kündigungsfristen
  • Boni und Rabatte
  • Preisgarantie für die Dauer des Vertrags

Bei Abschluss eines neuen Vertrags gewähren die meisten Anbieter einen Neukundenbonus. Dieser macht sich jedoch nicht bezahlt, wenn Grund- und Arbeitspreis wesentlich höher liegen, als bei anderen Anbietern. Die Laufzeit solltest du möglichst nicht länger als ein Jahr wählen. Da sich die Preise und Konditionen schnell ändern, kann es sinnvoller sein, nach dieser Zeit den Anbieter zu wechseln. Wenn du den Gasverbrauch in einer neuen Wohnung noch nicht abschätzen kannst, solltest du außerdem darauf verzichten, einen Paketpreis zu wählen. Auch Verträge mit Vorkasse sind nicht zu empfehlen. Falls das Unternehmen nämlich innerhalb der Laufzeit insolvent wird, ist das vorausgezahlte Geld meistens verloren.

Tipp: Wenn du den Vertrag für die Gasversorgung im Internet abschließt, gilt das Widerrufsrecht. Nach § 355 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) können Verbraucher innerhalb einer Frist Verträge widerrufen, die außerhalb der üblichen Geschäftsräume von Unternehmen oder im Fernabsatzgeschäft geschlossen wurden. Unter Fernabsatz wird beispielsweise über eine Internetplattform, per E-Mail, per Fax oder per Telefon verstanden. Die Frist beträgt vierzehn Tage nach Zugang einer wirksamen Widerrufsbelehrung und verlängert sich auf bis zu ein Jahr und vierzehn Tage nach Vertragsabschluss, wenn die Widerrufsbelehrung nicht ausgehändigt wurde oder fehlerhaft ist.

Das Ummelden eines bestehenden Vertrags mit einem Gasversorgungsunternehmen

Wenn du umziehst und bereits in der bisherigen Wohnung einen Gasversorgungsvertrag abgeschlossen hattest, kannst du diesen unter Umständen mitnehmen. Nimm dazu rechtzeitig vor dem Umzug Kontakt mit deinem Vertragspartner auf, um die Details zu klären. Es kann in diesem Fall übrigens sein, dass dir neue Konditionen und ein anderer Tarif angeboten werden. Viele Energieversorgungsunternehmen haben in ihren Verträgen eine Umzugsklausel. Ist diese vorhanden, kannst du den Vertrag meistens mit einer vierzehntägigen Frist zu einem Monatsende kündigen.

Hinweis: Eine Sonderkündigung ist bei einem Umzug leider nicht vorgesehen, sondern gemäß § 314 BGB nur bei triftigen Gründen. Lies zu diesem Thema mehr in unserem Ratgeber „Die außerordentliche Kündigung – Unter diesen Bedingungen ist sie möglich“.

Fazit

Beim Bezug einer neuen Wohnung oder nach einem Umzug solltest du dich für die Gasversorgung anmelden, wenn du dort Gas nutzen möchtest. Ohne Anmeldung erhältst du den Tarif des Grundversorgers, der nicht immer der günstigste ist. Vergleiche dessen Konditionen am besten mit denen alternativer Anbieter. Falls du bereits einen Gasversorger hast und mit dessen Angebot zufrieden bist, solltest du klären, ob du dieses auch nach dem Umzug noch nutzen kannst.

Tipp: Nutze unseren Vergleichsrechner, um den idealen Gastarif für dich zu finden. Vergleiche alle Angebote der Gasanbieter miteinander und such dir das passende heraus.



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