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Wenn du in Deutschland eine neue Wohnung beziehst, wirst du meistens feststellen, dass durch die Leitungen bereits Strom fließt. Diesen kannst du allerdings nicht kostenlos nutzen, sondern er wird in der Regel durch den Grundversorger zur Verfügung gestellt. Grundlage hierfür ist die Stromgrundversorgungsordnung (StromGVV), die die Bedingungen regelt, unter denen Stromversorgungsunternehmen Haushaltskunden mit Elektrizität versorgen. Insbesondere besteht im Sinne dieser Verordnung für deutsche Bürger ein Anspruch auf die Versorgung mit Strom im Rahmen der Grundversorgung. Diese erfolgt durch den Grundversorger, sofern kein Vertrag mit einem anderen Anbieter besteht. Der Grundversorger ist üblicherweise das Energieversorgungsunternehmen, das innerhalb eines Netzgebietes die meisten Haushalte mit Energie versorgt. Meistens ist das das örtliche Energieversorgungsunternehmen.
Hinweis: Häufig meldet die Wohnungsverwaltung den Einzug eines neuen Mieters an den Grundversorger und teilt diesem den bisherigen Zählerstand mit. Du solltest dich daher bei der Wohnungsübergabe mit dem Verwalter oder dem Vermieter absprechen, wer das Anmelden des Stroms übernimmt. Unter Umständen erhältst du kurz nach dem Einzug ein Schreiben des Netzbetreibers, der auch um die Übermittlung des aktuellen Zählerstands bittet.
Sofern die Anmeldung des Stroms beim Grundversorger vergessen wurde und trotzdem Strom geliefert wird, ist der nicht kostenlos, sondern es kommt stillschweigend ein Vertrag zustande. Der Strom wird also nicht abgestellt, sondern es wird irgendwann eine Rechnung ins Haus kommen. Die Preise für den Strom liegen bei einem Grundversorger meistens höher als bei anderen Anbietern. Deshalb empfiehlt es sich, möglichst umgehend einen Vertrag mit einem alternativen Stromversorgungsunternehmen abzuschließen, wenn dieser nicht bereits aus der vorherigen Wohnung übernommen wurde. Du bist an den Vertrag mit dem Grundversorger nicht gebunden, sondern kannst mit einer Frist von zwei Wochen kündigen, wenn du ein besseres Angebot gefunden hast. Wird die Kündigung innerhalb von sechs Wochen nach dem Einzug ausgesprochen und ein Vertrag mit einem anderen Stromanbieter geschlossen, gelten dessen Bedingungen rückwirkend. Falls dir das Angebot des Grundversorgers zusagt, musst du gar nichts tun. Möglich ist es allerdings auch, in einen anderen Tarif des Grundversorgers zu wechseln.
Tipp: Für die Anmeldung der Gasversorgung gilt grundsätzlich das Gleiche wie beim Strom. Auch hier gibt es einen Grundversorger, der zunächst die Belieferung mit Gas übernimmt. Alternativ kannst du dir einen anderen Anbieter suchen, dessen Leistungen und Tarife dir mehr zusagen.
Kosten und benötigte Daten für das Anmelden des Stroms
Nur für das Anmelden des Stroms entstehen übrigens keine Kosten und es ist bei den meisten Anbietern auch online möglich. Unabhängig davon, ob du diese Möglichkeit nutzt oder die Anmeldung per Fax oder postalisch vornimmst, musst du die neue Adresse, die Zählernummer und den Zählerstand sowie das Datum der Wohnungsübernahme angeben. Ein spezielles Formular ist hierfür nicht notwendig.
Das Anmelden des Stroms in einer Wohngemeinschaft
Falls du in eine Wohngemeinschaft ziehst, wird der Vertrag mit dem Grundversorger oder einem anderen Unternehmen vermutlich bereits durch einen anderen Bewohner abgeschlossen worden sein. Eine separate Anmeldung durch dich ist in diesem Fall nicht notwendig, sondern du musst dich mit deinen Mitbewohnern über die Aufteilung der Kosten einig werden. Es ist nicht möglich, einen weiteren Stromvertrag abzuschließen. Die meisten Wohnungen haben nur einen Netzanschluss und einen Stromzähler, sodass eine doppelte Belieferung mit Strom nicht möglich ist.
Wie bereits geschildert, bist du nicht an die Belieferung durch den Grundversorger gebunden, sondern kannst dir einen anderen Anbieter suchen. Am einfachsten findest du ein passendes Angebot durch einen Tarifvergleich, den du zum Beispiel hier auf volders.de durchführen kannst. Du kannst durch einen Wechsel nicht nur von einem besseren Tarif, sondern auch von den damit verbundenen niedrigeren Abschlägen und gegebenenfalls einem Neukundenbonus profitieren. Achte beim Vergleich insbesondere auf den Grundpreis und den Arbeitspreis. Viele Anbieter locken mit lukrativen Boni und Rabatten, die durch zu hohe Strompreise aber am Ende nichts bringen. Vorsicht solltest du auch bei Tarifen mit Vorauskasse oder bei Paketpreisen walten lassen. Hast du das Geld für die Stromlieferung bereits vorgestreckt und das Unternehmen wird insolvent, erhältst du im schlimmsten Fall keine Rückerstattung. Paketpreise sind nur zu empfehlen, wenn du den jährlichen Stromverbrauch genau einschätzen kannst. Wird das im Vertrag vereinbarte Volumen überschritten, kann es nämlich durch hohe Arbeitspreise teuer werden.
Hinweis: Wenn du arbeitssuchend bist und Arbeitslosengeld oder Hartz IV beziehst, musst du den Wechsel des Anbieters für den Strom beim Jobcenter oder beim Arbeitsamt nicht anmelden. Diese übernehmen die Kosten für den Strom ja nicht, sondern die Beträge hierfür müssen außer in bestimmten Ausnahmefällen aus dem Regelsatz gezahlt werden.
Nach einem Umzug muss in der neuen Wohnung meistens der Strom angemeldet werden. In manchen Fällen übernimmt die Hausverwaltung die Anmeldung beim örtlichen Grundversorger nach der Wohnungsübernahme. Um das Anmelden nicht zu versäumen, solltest du dies mit ihr abklären. Da die Preise bei einem Grundversorger oftmals teurer sind, ist es ratsam, die Tarife unterschiedlicher Anbieter zu vergleichen und gegebenenfalls zu wechseln. Wird das innerhalb von sechs Wochen nach dem Einzug getan, gelten die Preise des neuen Anbieters rückwirkend.
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