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Die außerordentliche Kündigung eines DSL- und Festnetzvertrags

Das musst du darüber wissen

DSL- und Festnetz außerordentlich kündigen

Die außerordentliche Kündigung eines DSL- und Festnetzvertrags wird dann in Erwägung gezogen, wenn der Vertrag noch eine lange Laufzeit hat, aber aus verschiedenen Gründen aufgelöst werden soll. Leider ist das nicht ganz einfach, denn in der Regel muss ein abgeschlossener Vertrag erfüllt werden. Es gibt nur wenige Gründe, die dich dazu berechtigen, ihn ohne die Einhaltung einer Kündigungsfrist sowie vor Laufzeitende zu kündigen. Erfahre in unserem Ratgeber, welche das sind und welche Form die außerordentliche Kündigung haben sollte.

Der Unterschied zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen Kündigung

Durch eine Kündigung kann ein Vertrag nach deutschem Recht einseitig aufgelöst werden. Sie ist allerdings nicht immer ohne weiteres möglich. Speziell bei Telefon- und Internetverträgen müssen Laufzeiten und Kündigungsfristen eingehalten werden. In der Regel kann so ein Vertrag ordentlich zum Ende der Laufzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten gekündigt werden. Ausnahme: Anbieter und Kunde haben vertraglich eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart. Die Vereinbarung einer längeren ist jedoch nicht möglich. Neben der ordentlichen Kündigung sieht das Bürgerliche Gesetzbuch in § 314 allerdings auch die außerordentliche Kündigung aus einem wichtigen Grund vor, die auch unter dem Begriff fristlose Kündigung bekannt ist. Bei der außerordentlichen Kündigung müssen zwar keine Laufzeit und keine Kündigungsfrist eingehalten werden, aber gänzlich fristlos ist sie dennoch meistens nicht. 

Grundlage der außerordentlichen Kündigung

Die außerordentliche Kündigung im Allgemeinen wird in § 314 BGB geregelt. In diesem Paragraphen wird festgelegt, dass ein Vertrag ohne die Einhaltung einer Kündigungsfrist einseitig aufgelöst werden kann, wenn ein wichtiger Grund die Fortsetzung unmöglich macht. Sofern dieser aus einer Vertragsverletzung resultiert, muss dem Vertragspartner allerdings die Gelegenheit zur Abhilfe innerhalb einer angemessenen Frist gegeben werden. Auch für das Einreichen einer außerordentlichen Kündigung muss eine verhältnismäßige Frist eingehalten werden, die in der Regel zwei Wochen nach Bekanntwerden des Grundes beträgt, der zu der außerordentlichen Kündigung berechtigt.

Tipp: Wenn du mehr über die außerordentliche Kündigung von Verträgen erfahren möchtest, lies auch unsere anderen Ratgeber zu diesem Thema. Erfahre zum Beispiel was du bei der außerordentlichen Kündigung eines Fitnessstudios, einer Versicherung oder deines Arbeitsvertrags beachten solltest.

In diesen Fällen ist die außerordentliche Kündigung eines DSL- und Festnetzvertrags möglich

Da die meisten Anbieter Festnetz und DSL nur noch im Paket anbieten, ist die außerordentliche Kündigung nur des DSL-Anschlusses jedoch nicht möglich. Du kannst also nur den gesamten Vertrag kündigen. Ein häufiger Grund ist es beispielsweise, dass eine andauernde Störung die Nutzung unmöglich macht, das heißt, der Anbieter somit den Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nachkommt. Weitere Gründe können folgende sein:

  • nach einem Umzug stellst du fest, dass der Anbieter seine Leistungen am neuen Wohnort nicht anbietet
  • nach Abschluss des Vertrags versäumt der Provider, den Anschluss zur vereinbarten Zeit zu schalten
  • der Inhaber des DSL- und Festnetzanschlusses ist verstorben

In folgenden Fällen wirst du deinem Vertragspartner eine Frist zur Abhilfe einräumen müssen, bevor die außerordentliche Kündigung des DSL- und Festnetzanschlusses möglich ist:

  • der Anbieter erhöht einseitig den Tarif
  • die Hardware, die der Anbieter für den Internetzugang zur Verfügung gestellt hat, ist defekt
  • die Rechnung weist Fehler auf
  • es kommt häufig oder über einen längeren Zeitraum zu Störungen der Internet- oder Telefonverbindung

Wenn die DSL-Geschwindigkeit viel zu langsam ist, berechtigt dich das nur in Ausnahmefällen zur außerordentlichen Kündigung des DSL- und Festnetzanschlusses. Viele Provider versprechen zwar in der Werbung eine bestimmte Internetgeschwindigkeit, diese ist allerdings meistens nur theoretisch und unter den optimalsten Bedingungen erreichbar. In ihren AGB legen die Anbieter daher üblicherweise eine Spannbreite fest, innerhalb der die tatsächlich erreichte Geschwindigkeit noch vertragsgemäß ist.

Beispiel: Du hast einen DSL mit 50 MBit/s bestellt, kannst aber ständig nur mit 30 MBit/s im Internet surfen und möchtest daher außerordentlich kündigen. In den AGB oder einer Leistungsbeschreibung hat der Anbieter jedoch angeben, dass beim gewählten Tarif Geschwindigkeiten ab minimal 25 MBit/s bis maximal 50 MBit/s erreicht werden können. Die außerordentliche Kündigung des DSL-Pakets ist deshalb nur dann möglich, wenn die Surfgeschwindigkeit ständig unter 25 MBit/s liegt.

Diese Formalitäten musst du bei der außerordentlichen Kündigung eines DSL- und Festnetzvertrags beachten

Die außerordentliche Kündigung eines DSL- und Festnetzvertrags erfordert zwar kein bestimmtes Muster, sollte aber auf jeden Fall schriftlich erfolgen. Neben deinem Namen, deiner Adresse und der Kundennummer sollte das Kündigungsschreiben den gewünschten Kündigungstermin und unter Umständen die Frist zur Abhilfe enthalten. Außerdem ist es sinnvoll, eine erteilte Bankeinzugsermächtigung zu widerrufen und um eine Kündigungsbestätigung zu bitten.

Tipp: Wenn du dich für unseren kostenlosen Kündigungsservice anmeldest, kannst du für die ordentliche und die außerordentliche Kündigung Vorlagen und Muster verwenden. Diese stehen dir nach der Anmeldung für alle deine Verträge in deinem persönlichen Account zur Verfügung.

Fazit

Die außerordentliche Kündigung eines DSL- und Festnetzvertrags ist nur bei Vorliegen gewichtiger Gründe möglich. In vielen Fällen musst du dem Vertragspartner eine Frist zur Abhilfe gewähren.



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