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Die außerordentliche Kündigung eines Fitnessstudios

In diesen Fällen ist sie möglich

Die Vertragslaufzeiten bei Fitnessstudios

Da sich Fitnessstudios weitestgehend durch die Beiträge ihrer Mitglieder finanzieren, sind die Betreiber auf einen regelmäßigen Geldeingang angewiesen. Nur so können die laufenden Mieten, die Gehälter für das Personal sowie notwendige Reparaturen und die Anschaffung neuer Sportgeräte sicher finanziert werden. Aus diesem Grund werden meistens längere Mitgliedschaften angeboten. Schließt du einen Mitgliedsvertrag ab, bist du während der Laufzeit an diesen gebunden, es sei denn, es gibt triftige Gründe für die außerordentliche Kündigung des Fitnessstudios. Auf volders.de erklären wir dir, welche das sind und was du bei der außerordentlichen Kündigung beachten musst.

Die außerordentliche Kündigung des Fitnessstudios – Diese Gründe machen sie möglich

Die meistens Fitnessstudios bieten für die Mitgliedschaften eine Laufzeit von zwölf oder vierundzwanzig Monaten an und der Vertrag kann jeweils drei Monate vor Ablauf der Laufzeit ohne die Angabe von Gründen ordentlich gekündigt werden. Es kann vertraglich auch eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart werden, nicht jedoch eine längere. Erfolgt keine rechtzeitige Kündigung verlängert sich die Vertragslaufzeit abhängig vom Vertrag um weitere sechs oder zwölf Monate. Daneben ist unter gewissen Umständen die außerordentliche Kündigung des Fitnessstudios möglich. Diese wird, wie auch für andere Verbraucherverträge im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere in § 314 geregelt. Der Gesetzgeber räumt die außerordentliche Kündigung eines Vertrags jedoch nur dann ein, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der die Fortsetzung für einen der Vertragspartner unmöglich macht. Außerdem ist sie nicht immer fristlos möglich, sondern in vielen Fällen musst du dem Studiobetreiber eine angemessene Frist zur Abhilfe einräumen.


Gründe für eine außerordentliche Kündigung des Fitnessstudios ohne die Setzung einer Frist


Der Gesetzgeber hält sich mit möglichen Gründen für die außerordentliche Kündigung eines Vertrags zurück, sodass dazu berechtigende Gründe im Streitfall durch ein Gericht geprüft werden müssen. In der Vergangenheit wurden allerdings folgende Gründe für die außerordentliche Kündigung eines Fitnessstudios ohne vorherige Fristsetzung anerkannt:

  • wegen einer Krankheit; es muss jedoch ein Attest über eine chronische oder schwerwiegende Erkrankung vorgelegt werden, die das Training im Fitnessstudio nicht mehr zulässt
  • wegen einer Schwangerschaft
  • wegen des Umzugs des Fitnessstudios oder dessen Schließung
  • nach einer Bedrohung durch andere Mitglieder, den Betreiber oder Mitarbeiter des Fitnessstudios
  • nach sexueller Belästigung durch andere Mitglieder, den Betreiber oder Mitarbeiter des Fitnessstudios
  • nach einem Diebstahl persönlichen Eigentums

Wenn du selbst umziehst, berechtigt dich das übrigens nicht zur außerordentlichen Kündigung des Fitnessstudios. Die meisten Betreiber zeigen sich hier jedoch kulant, wenn es an deinem neuen Wohnort keine Filiale gibt und dieser zu weit entfernt vom bisher genutzten Studio ist. Auch der Ausfall einzelner Sportgeräte oder die Reduzierung von Kursen sowie ein Inhaberwechsel wurden in der Vergangenheit nicht als Sonderkündigungsgründe anerkannt.


Gründe für eine außerordentliche Kündigung des Fitnessstudios mit vorheriger Fristsetzung

Bei der Verletzung einer Pflicht, die sich aus dem Vertrag ergibt, muss dem Vertragspartner gemäß § 314 BGB, Absatz 2 zunächst eine Frist zur Abhilfe eingeräumt werden. Diese muss angemessen und realistisch sein. Üblich sind je nach Art des Grundes zwischen zwei bis vier Wochen. Gründe für die außerordentliche Kündigung des Fitnessstudios mit Fristsetzung sind zum Beispiel:

  • die Sportgeräte werden nicht ordnungsgemäß und ausreichend gewartet
  • die Mitarbeiter bieten nur ungenügenden Service
  • die Abbuchung der Mitgliedsbeiträge durch das Fitnessstudio sind fehlerhaft
  • der Mitgliedsbeitrag wurde einseitig erhöht
  • ein Studio, das bisher nur für Frauen gedacht war, wird in ein gemischtes umgewandelt
  • das Studio oder die Sanitärräume sind aufgrund von andauernden Baumaßnahmen längere Zeit nicht nutzbar
  • das Studio kann nach einem Wasserschaden oder einem Feuer nicht oder nur unzureichend genutzt werden
  • der Betreiber verkürzt oder ändert die Öffnungszeiten


Außerordentliche Kündigung einer Mitgliedschaft durch den Betreiber eines Fitnessstudios

Ein Vertrag ist keine Einbahnstraße und deshalb kann er natürlich auch durch den Betreiber des Fitnessstudios ordentlich oder außerordentlich gekündigt werden. Gründe hierfür sind in der Regel im Verhalten des Mitglieds begründet. Unter anderem können das diese sein:

  • das Mitglied belästigt oder bedroht andere Clubmitglieder, Mitarbeiter oder den Betreiber des Fitnessclubs
  • das Mitglied zahlt die Beiträge nicht
  • das Mitglied bestiehlt andere Mitglieder oder den Fitnessclub

Sofern dir eine außerordentliche Kündigung des Fitnessstudios zugeht und du dir keinerlei Schuld bewusst bist, solltest du das Gespräch mit dem Betreiber suchen oder anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen.

Formales zur außerordentlichen Kündigung des Fitnessstudios

Unabhängig davon, ob die außerordentliche Kündigung des Fitnessstudios mit oder ohne Fristsetzung erfolgt, räumt der Gesetzgeber diese Möglichkeit nach § 314 BGB, Absatz 3 nur innerhalb einer angemessenen Frist nach Bekanntwerden des zur Sonderkündigung berechtigenden Grundes ein. Genaue Angaben zur Länge macht er hier leider nicht, aber im Allgemeinen wird von einer Frist von vierzehn Tagen ausgegangen. Die Kündigung sollte schriftlich erfolgen, am besten per Fax oder Einschreiben, um im Zweifelsfall den Zugang beim Vertragspartner beweisen zu können. Auch die persönliche Übergabe unter Zeugen ist möglich.

Der Widerruf eines abgeschlossenen Vertrags versus die außerordentliche Kündigung des Fitnessstudios

Eine außerordentliche Kündigung ist unter Umständen nicht notwendig, wenn du noch eine Möglichkeit hast, einen abgeschlossenen Vertrag fristgemäß zu widerrufen. Möglich ist das jedoch nur dann, wenn du ihn außerhalb der Geschäftsräume des Vertragspartners, beispielsweise auf einer Messe, oder im Rahmen eines Fernabsatzgeschäftes abgeschlossen hast, das heißt über das Internet, telefonisch, per Post oder per E-Mail. In der Praxis kommen diese Fälle jedoch äußerst selten vor, da die meisten Studiobetreiber für den Vertragsabschluss das persönliche Erscheinen des zukünftigen Mitglieds im Studio und die Vorlage von Legitimationsdokumenten erwarten. Liegen jedoch die Voraussetzungen für einen Widerruf vor, bleiben dir in der Regel dafür vierzehn Tage nach Vertragsabschluss Zeit.

Tipp: Lies auch unsere anderen Ratgeber, um mehr über die außerordentliche Kündigung beispielsweise von DSL oder Handyverträgen zu erfahren. Wenn du dich für unseren Kündigungsservice anmeldest, stellen wir dir übrigens für die ordentliche und die außerordentliche Kündigung auch Vorlagen und Muster in deinem persönlichen Account zur Verfügung. Die Anmeldung und die Verwendung der Muster und Vorlagen beziehungsweise Formulare sind kostenlos.

Fazit

Die außerordentliche Kündigung eines Fitnessstudios ist bei Vorliegen bestimmter Gründe mit oder ohne Fristsetzung möglich. Die Kündigung sollte schriftlich und innerhalb einer angemessenen Frist nach Bekanntgabe des Grundes erfolgen, der zur Sonderkündigung berechtigt. Grundlage für die außerordentliche Kündigung ist § 314 BGB. 



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