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Die außerordentliche Kündigung der Wohnung & des Mietvertrags

In diesen Fällen ist sie möglich

Wohnung außerordentlich kündigen

Sowohl für den Mieter als auch den Vermieter kann es Gründe geben, ein bestehendes Mietverhältnis nicht fortführen zu wollen. Im Normalfall sind jedoch beide Parteien an Kündigungsfristen gebunden und müssen diese für die Beendigung eines Vertrags einhalten. Eine Ausnahme ist die außerordentliche Kündigung der Wohnung und des Mietvertrags aus triftigem Grund. Lies hier bei volders.de wann sie möglich ist und was du dabei beachten musst.

Übliche Fristen für die Kündigung eines Mietvertrags

Durch den Abschluss eines Mietvertrags gehen der Mieter und der Vermieter eine Verpflichtung ein, erhalten aber auch Rechte. Da der Vertrag üblicherweise nur unter Einhaltung bestimmter Fristen gekündigt werden kann, bekommt beispielsweise der Mieter die Sicherheit, nicht plötzlich obdachlos zu werden, und der Vermieter muss keinen ungeplanten Leerstand befürchten. Die Kündigungsfrist für Mieter beträgt im Allgemeinen drei Monate zu einem Monatsende, unabhängig davon, wie lange das Mietverhältnis bereits währt. Die Kündigungsfrist für Vermieter hängt hingegen von der Dauer des Mietverhältnisses ab. Bis zu fünf Jahren Mietdauer beträgt sie ebenfalls drei Monate, zwischen fünf bis acht Jahren sind es sechs Monate und ab acht Jahren erhöht sich die Kündigungsfrist auf neun Monate. Die Grundlage hierfür ist der § 573c Fristen der ordentlichen Kündigung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

Hinweis: Wenn du mehr zur außerordentlichen Kündigung von Verträgen erfahren möchtest, lies auch unsere Ratgeber „Die außerordentliche Kündigung – Unter diesen Bedingungen ist sie möglich“ oder „Die außerordentliche Kündigung eines Arbeitsvertrags durch den Arbeitnehmer oder den Arbeitgeber“. Hier werden weitere Kündigungsgründe genauer erläutert.

In diesen Fällen ist die außerordentliche Kündigung der Wohnung und des Mietvertrags möglich

Neben der ordentlichen Kündigung sieht der Gesetzgeber in § 543 BGB die außerordentliche Kündigung eines Mietvertrags aus einem wichtigen Grund vor. Außerdem gab es in der Vergangenheit zahlreiche Gerichtsurteile, die die außerordentliche Kündigung der Wohnung und des Mietvertrags begründen. Für den Mieter berechtigen beispielsweise folgende Gründe zur außerordentlichen und fristlosen Kündigung der Wohnung: 

  • der Zugang zur Mietsache wurde durch den Vermieter nicht oder nicht rechtzeitig gewährt
  • durch die Nutzung des Wohnraums besteht eine Gefahr für die Gesundheit, zum Beispiel durch Schimmel oder Baufälligkeit
  • die Nutzung der Mietsache ist erheblich beeinträchtigt, weil zum Beispiel die Heizung im Winter ständig ausfällt
  • das Verhältnis zwischen den Vertragsparteien ist nachhaltig gestört, beispielsweise weil sich der Vermieter unberechtigt Zugang zu den Wohnräumen verschafft 
  • der Vermieter bedroht oder beleidigt den Mieter
  • aus der Nachbarschaft kommt es zu dauerhaften und starken Lärmbelästigungen
  • der Vermieter kündigt eine Modernisierung an; ausgenommen hiervon sind sogenannte Bagatellmaßnahmen wie der Austausch eines Kochherds
  • der Vermieter kündigt eine Mieterhöhung in Folge einer Modernisierung oder zur ortsüblichen Vergleichsmiete an
  • der Vermieter verweigert eine berechtigte Untervermietung, wenn die Wohnung dadurch nicht überbelegt ist, oder die Aufnahme eines Lebenspartners in die Wohnung

Die außerordentliche Kündigung der Wohnung und des Mietvertrags durch den Vermieter wird vor allem durch folgende Situationen begründet:

  • der Mieter bedroht oder beleidigt den Vermieter oder dessen Bevollmächtigte
  • der Mieter vernachlässigt die Mietsache grob, beispielsweise durch das Unterlassen von Mängelanzeigen beim Vermieter, sodass dauerhafte Schäden entstehen können
  • die Mietsache wird ohne Genehmigung des Vermieters einem Dritten überlassen
  • die Mietsache wird ohne Genehmigung gewerblich oder teilgewerblich genutzt und durch diese Nutzung wird der ursprüngliche Wohnungscharakter zu Wohnzwecken verändert 
  • der Mieter stört nachhaltig und wiederholt den Hausfrieden durch Verletzung der Hausordnung
  • der Mieter hat an zwei aufeinanderfolgenden Terminen einen Mietrückstand in Höhe der gesamten Monatsmieten oder eines beträchtlichen Teils davon

Im Fall eines Mietrückstands lässt sich die außerordentliche Kündigung der Wohnung und des Mietvertrags durch den Vermieter gemäß § 543 abwenden, wenn die Schulden bezahlt werden. Kommt es zu einer Räumungsklage, besteht diese Möglichkeit nach § 569 BGB bis zu zwei Monate nach Zustellung der Klage an den Beklagten.

Verstirbt der Mieter, können die Erben oder der Vermieter das Mietverhältnis nach § 564 BGB innerhalb eines Monats außerordentlich kündigen, wenn keine Personen im Sinne des § 563 in das Mietverhältnis eintreten. Bei diesen Personen kann es sich zum Beispiel um Ehe- oder Lebenspartner sowie Kinder handeln, die mit dem Mieter bis zu dessen Tod einen gemeinsamen Haushalt geführt haben. Der Vermieter erhält außerdem das Recht zur außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Pflicht, wenn ein wichtiger Grund gegen den Eintritt einer Person in das Mietverhältnis spricht. Leider gibt der Gesetzgeber hier nicht an, welche Gründe dies sein könnten.

Hinweis: Die außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist wird in § 573d geregelt. Die Kündigung für unbefristete Mietverhältnisse muss in diesem Fall spätestens am dritten Werktag eines Monats für das Ende des übernächsten Monats ausgesprochen werden. Bei möblierten Räumen gemäß § 549 Absatz 2 muss die außerordentliche Kündigung bis zum 15. eines Monats zum Ende desselben Monats ergehen. Die außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist von Mietverhältnissen auf bestimmte Zeit wird in § 575a beschrieben.

Formalitäten für die außerordentliche Kündigung der Wohnung und des Mietvertrags

Wie jede ordentliche muss auch die außerordentliche Kündigung einer Wohnung und eines Mietvertrags schriftlich erfolgen. Hierbei ist keine bestimmte Form erforderlich, dennoch kann bei der außerordentlichen Kündigung der Wohnung ein Muster hilfreich sein. Als Mieter schickst du die Kündigung an den Vermieter beziehungsweise seinen gesetzlichen Vertreter. Meistens ist das die Hausverwaltung. Um das fristgemäße Absenden des Schreibens beweisen zu können, empfiehlt sich der Versand als Einschreiben.

Der Vermieter muss die Kündigung unter Angabe von Gründen an alle Hauptmieter der Wohnung richten. Außerdem muss sie die Unterschrift aller Vermieter tragen, sofern es mehrere sind. Wird das Kündigungsschreiben durch einen Bevollmächtigten unterschrieben, beispielsweise die Hausverwaltung, muss dieser dem Vertragspartner eine Originalvollmacht aller Vermieter vorlegen. Eine Kopie reicht in diesem Fall nicht aus. Fehlen eine oder mehrere dieser Punkte kann die Kündigung durch den Mieter zurückgewiesen werden und wird damit nicht wirksam.

Tipp: Melde dich für unseren kostenlosen Kündigungsservice an, wenn du für die außerordentliche Kündigung ein Formular oder ein Muster benötigst. Nach der Registrierung kannst du deine Verträge in deinem persönlichen Account hinterlegen und hast Zugriff auf eine Vielzahl von Mustervorlagen sowie einen Versandservice.

Fazit

Wie auch bei anderen Verträgen ist die außerordentliche Kündigung der Wohnung und des Mietvertrags aus wichtigen Gründen möglich. Diese gibt es nicht nur für Mieter, sondern auch für Vermieter. Der Gesetzgeber kennt mehrere Möglichkeiten der außerordentliche Kündigung von Mietverhältnissen, und zwar in § 543 BGB die außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund und in § 573d BGB sowie § 575a BGB die außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist, die zum Beispiel beim Tod eines Mieters und bei befristeten Mietverhältnissen zur Anwendung kommt.



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