Kfz-Versicherung
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Du hast in der Suchmaschine etwas zur Kfz-Versicherung gesucht und – spoileralert – wirst bei uns garantiert nach den Antworten auf deine Fragen fündig werden. Du findest hier sechs Bereiche, die dir einen Überblick zur Kfz-Versicherung geben. Interessierst du dich ausschließlich für das Einsparen von Kosten, musst du dich nicht durch andere Informationen quälen. Ein Klick oberhalb dieser Zeilen und du siehst sofort die Infos, die du brauchst. Doch wir wären keine guten Experten, würden wir uns ausschließlich auf das Sparen konzentrieren. Deine Fragen zur Kfz-Versicherung können am Ende umfassender sein als du anfangs dachtest und wenn dem so ist, stehen wir dir ratgebend zur Seite.
Inhalte:
Als Halter eines Kfz oder Anhängers bist du nach § 1 PflVG verpflichtet eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Das heißt, dass du ohne kein motorisiertes Fahrzeug auf der Straße fahren darfst. Beim Führen eines Fahrzeugs ist es nämlich nicht ausgeschlossen, dass Fehler passieren und diese zu Unfällen führen. Verursachst du also mit deinem Auto einen Verkehrsunfall und fügst dadurch einem Anderen einen Schaden zu, musst du finanziell dafür aufkommen.
Haftpflicht meint demzufolge die Pflicht zum Schadensersatz. Da dieser schnell sehr hoch ausfallen kann, schützt dich die Haftpflichtversicherung davor etwaige Personen-, Sach- und Vermögensschäden aus deinem Privatvermögen zu bezahlen. Kurzer Exkurs: Bei Personenschäden handelt es sich um Verletzungen oder Todesfälle und bei Sachschäden um beschädigte Gegenstände aller Art. Vermögensschäden meinen in der Regel finanzielle Verluste, die durch Nutzungs- oder Verdienstausfall entstehen.
Gemäß der Anlage zu § 4 Abs. 2 PflVg betragen die Mindestdeckungssummen für Personenschäden 7,5 Millionen Euro, für Sachschäden 1,22 Millionen Euro und für Vermögensschäden 50.000 Euro.
Die Kfz-Versicherung beinhaltet mehrere Bausteine: die Kfz-Haftpflichtversicherung, die Teil- und Vollkaskoversicherungen sowie zusätzliche Fahrzeugversicherungen. Sprichst du also von deiner Kfz-Versicherung, meinst du eine Kombination dieser Versicherungen. Falls nicht, weißt du jetzt, dass mit Kfz-Versicherung nicht allein deine Teilkaskoversicherung gemeint ist. Der Begriff Kfz umfasst übrigens auch nicht ausschließlich dein Auto. Motorrad, Quad, Mofa, Bus, Wohnwagen und Traktor sind ebenfalls unter dem Begriff zusammengefasst.
Deine Haftpflicht zahlt bei einem von dir verschuldeten Unfall die Schäden des Anderen. Verursachst du also einen Verkehrsunfall, musst du etwaige Personen-, Sach- und Vermögensschäden nicht aus deinem Privatvermögen bezahlen. Jedoch nur sofern du eine Haftpflichtversicherung mit hoher Deckungssumme abgeschlossen hast. Betragen die Kosten des Unfalls mehr als das, was deine Versicherungsleistung abdeckt, musst du den Differenzbetrag bezahlen. Das kommt aber ganz selten vor, da in guten Verträgen eine sehr hohe Deckungssumme vereinbart ist.
Die Leistungen der Kfz-Haftpflicht im Überblick:
Wenn zusätzlich Sicherheit gefragt ist, empfiehlt sich der Abschluss einer Kaskoversicherung. Die Kaskoversicherung zahlt nämlich Schäden an deinem eigenen Fahrzeug. Du kannst deinen Versicherungsschutz also durch eine Kaskoversicherung zur gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung erweitern.
Die Kaskoversicherung unterscheidet sich in Teilkasko und Vollkasko. Der Abschluss beider Kaskoversicherungen ist freiwillig und sollte gut überlegt sein.
Folgende Schäden deckt die Teilkasko in der Regel ab:
Die Vollkaskoversicherung kommt für von dir verschuldete Schäden an deinem Fahrzeug auf, sofern du diese nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hast. Die Versicherung übernimmt Kosten für eine Reparatur nach einem Unfall und auch, wenn du beim Ein- oder Ausparken irgendwo gegen fährst.
Die Vollkasko deckt alle Leistungen der Teilkasko ab, kommt für alle Schäden auf, die du selbst verursachst und wenn dein Fahrzeug durch Vandalismus mutwillig beschädigt worden ist. Kommt es bei einem Unfall zur Fahrerflucht des Unfallgegners, zahlt dir die Vollkasko ebenfalls alle Schäden an deinem Fahrzeug. Ganz gleich, ob der Unfallgegner haftbar gemacht werden kann oder nicht.
Allerdings zahlt die Vollkasko in der Regel nicht:
Wird dein Fahrzeug gestohlen oder so sehr beschädigt, das es einen Totalschaden erleidet, zahlt dir die Versicherung lediglich einen Wiederbeschaffungswert, jedoch nicht den Neuwert deines Fahrzeugs. Der Wiederbeschaffungswert entspricht dem Zeitwert, den dein Fahrzeug unmittelbar vor dem Schaden hatte. Der Wert deines Fahrzeugs bestimmt auch die Zahlung von Reparaturkosten. Die Kasko übernimmt die Reparatur nach einem Unfall komplett, sofern die Reparaturkosten nicht den Restwert deines Fahrzeugs übersteigen.
Nachdem du einiges darüber gelesen hast, wie dein Auto in einem selbstverschuldeten Unfall abgesichert ist, fragst du dich sicherlich, was mit dir ist. Schließlich erleidet in einem Unfall nicht nur dein Auto einen Schaden, sondern womöglich auch du. Die Fahrerschutzversicherung gilt für alle berechtigten Fahrer (also alle, die das Fahrzeug laut Versicherungsvertrag fahren dürfen) und zahlt dir bei einem selbst- oder mitverschuldeten Verkehrsunfall Entschädigungen für deinen Personenschaden.
Zu diesen Kosten zählen vor allem:
Ein Kfz-Versicherungs-Portfolio ist groß. So gibt es, neben einer Fahrerschutzversicherung für dich, auch eine Insassenunfallversicherung für deine Mitfahrer. In dieser sind alle Unfälle versichert, die unmittelbar mit dem Gebrauch deines Autos in Zusammenhang stehen. Das umfasst nicht nur das Fahren, sondern auch das Ein- und Aussteigen sowie das Be- und Entladen.
Du möchtest abends von der Arbeit zurück nach Hause und der Motor streikt? Oder du weißt nach einem Unfall nicht wohin mit dem nicht mehr fahrfähigen Auto? Ein Schutzbrief sichert Risiken ab, die beim Autofahren auftreten können - im In- und Ausland. Hast du also eine Panne, musst du die Kosten für eine Reparatur oder einen Abschleppdienst nicht aus deinem eigenen Geldbeutel bezahlen. Ganz egal, ob dein Auto heimatnah oder im Urlaub versagt.
Die wichtigsten Leistungsmerkmale eines Schutzbriefes sind:
Ein Schutzbrief wird oft sehr günstig im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung angeboten. Hast du dir aber gerade einen Neuwagen gekauft oder bist Mitglied in einem Automobilclub, solltest du dir genau überlegen, ob du zusätzlich einen Schutzbrief abschließen möchtest.
Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung sichert dich in vielen Rechtsbereichen rund um den Straßenverkehr ab. Doch nicht nur dich. Auch deine Insassen sind abgesichert. Dabei ist es egal, ob du dein eigenes oder ein gemietetes Auto fährst. Die Versicherung hilft dir ebenfalls bei einem Streit nach einem Autokauf und auch nach Unfällen, die dir als Fußgänger oder Fahrradfahrer passieren.
Folgende Kosten werden von der Verkehrsrechtsschutzversicherung übernommen:
Seien wir mal ehrlich: Ein Neuwagen mit Vollausstattung ist doch was schönes, oder? Leider kostet so ein Auto auch viel Geld. Jedoch bieten viele Autohäuser mittlerweile Leasingfahrzeuge an. Du musst das Auto also nicht kaufen und sofort mehrere Tausend Euro auf den Tisch packen, sondern kannst das Auto für einen festgelegten Zeitraum “mieten” und wenn gewünscht, danach übernehmen.
Was aber, wenn das Auto in einem Unfall sehr stark beschädigt oder das Auto gestohlen wird? Gerade, weil dir das Auto nicht gehört, solltest du eine GAP Deckung zusätzlich zu deiner Kaskoversicherung abschließen. Denn bei einem Verkehrsunfall mit Totalschaden oder einem Autodiebstahl musst du den Leasinggeber finanziell entschädigen. Da die Vollkaskoversicherung lediglich den Wiederbeschaffungswert, jedoch nicht den Neuwert deines Autos, zahlt, kann eine große Differenz zwischen gezahlter Versicherungssumme und den noch anfallenden Leasing-Restbeträgen entstehen. Die GAP Deckung schließt diese Lücke für dich und übernimmt die Differenz.
Bist du gerne mit Mietwagen im Ausland unterwegs? In vielen Urlaubsländern, vor allem in Südeuropa, gelten niedrigere Mindestversicherungssummen als bei uns in Deutschland. Das heißt: Verursachst du mit einem Mietwagen einen Verkehrsunfall und sind die Schadensersatzansprüche deines Unfallgegners an dich höher als die vereinbarte Mindestversicherungssumme, musst du die Differenz bezahlen. Mit einer Mallorca-Police erweiterst du deine Kfz-Haftpflichtversicherung um einen Schutz im Ausland, da diese die Schadensersatzansprüche ausgleicht, sobald der Schaden über die vereinbarte Mindestdeckungssumme hinausgeht.
Bist du mit deinem eigenen Auto unterwegs, gilt deine Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung in ganz Europa. Die Grüne Karte ist der Nachweis im Ausland, dass du versichert bist und enthält alle wichtigen Daten. In vielen europäischen Ländern ist die Grüne Karte seit dem 1. Mai 2004 jedoch nicht mehr verpflichtend mitzuführen, da das Kfz-Kennzeichen genügt.
Überfährst du eine rote Ampel, benutzt du während der Fahrt dein Smartphone oder fährst du gar unter Alkohol- und Drogeneinfluss, handelst du in den Augen der Versicherer grob fahrlässig. Was bedeutet das für dich und deine Versicherung? Kommt es aufgrund deines fahrlässigen Verhaltens zu einem Unfall, kann deine Versicherung die Regulierung des Schadens verweigern bzw. zunächst übernommene Kosten von dir zurückverlangen. Die Schwere der Fahrlässigkeit ist entscheidend, ob die Versicherung die Übernahme der Unfallkosten verweigert oder nur kürzt.
Die Hauptfälligkeit bezeichnet den Zeitpunkt, ab dem du Kfz-Versicherungsschutz genießt. Diese bezieht sich dabei auf die Fälligkeit der Leistungen von Versicherer und Versicherungsnehmer zu Beginn des Versicherungsjahres. Sprich: Du erhältst den Versicherungsschutz und dein Versicherer erhält eine Versicherungsprämie. Bei den meisten Kfz-Versicherungen beginnt das Versicherungsverhältnis am 1. Januar.
So jetzt mal Butter bei die Fische! Bist du Fahrzeughalter, Eigentümer oder Fahrer? Häufig werden diese Begriffe synonym zueinander benutzt, doch unterscheiden sie sich in ihren Rechten und Pflichten. Fahrzeughalter und Eigentümer können zwei unterschiedliche Personen sein. Beim Leasing bist du zwar Fahrzeughalter, da du das Auto wirtschaftlich in Gebrauch nimmst, aber, solange du nicht alle Leasingraten und die Ablösesumme bezahlt hast, gehört es dem Leasingunternehmen. Andersherum kannst du Eigentümer eines Autos sein, das aus Kostengründen auf deine Eltern zugelassen sowie versichert ist und für das du als Fahrer eingetragen bist.
Als Fahrzeughalter musst du für einen Haftpflichtschutz sorgen und haftest für Unfälle des Fahrers, unabhängig davon, ob du das Auto selbst fährst oder nicht.
Dies gilt natürlich nicht in Notsituationen, in denen der Beifahrer mal kurz einspringen muss, weil dir schlecht ist oder der Nachbar seine kurz vor der Geburt stehende Freundin mit deinem Auto ins Krankenhaus bringen muss, weil sein Auto ausgerechnet dann in der Werkstatt steht.
Du haftest als Fahrzeughalter übrigens auch für Ordnungswidrigkeiten und Straftaten des Fahrers. Deine Pflicht als Fahrzeughalter ist es, dass dein Auto sachgemäß und gemäß den geltenden Regelungen genutzt wird. Verleihst du dein Auto an einen Freund ohne Führerschein oder einen Freund, der alkoholisiert fährt, übernimmt nicht nur deine Versicherung im Falle eines Unfalls keine Kosten, sondern drohen dir auch strafrechtliche Konsequenzen im Sinne einer Haftstrafe.
Der Fahrzeughalter muss übrigens bei der Zulassungsbehörde gemeldet werden. Der Name, der im Fahrzeugschein und im Fahrzeugbrief steht, gilt als Nachweis für den Fahrzeughalter. Und gegebenenfalls auch als Nachweis für den Eigentümer. Denn unabhängig davon, dass es die obigen Konstellationen gibt, kannst du natürlich auch Fahrzeughalter, Eigentümer und Fahrer sein. Herausfordernd für deine Versicherung und dich wird es erst dann, wenn verschiedene Personen diese Posten erfüllen.
Die Schadenfreiheitsklasse bescheinigt dir die Jahre, in denen du unfall- und schadenfrei gefahren bist. Und das Beste: Deine Kfz-Versicherung belohnt dich mit einer rabattierten Prämie. Deiner SF-Klasse wird nämlich ein Prozentwert zugeordnet, der deine Versicherungsprämie positiv beeinflusst. Je höher deine SF-Klasse, desto günstiger die Versicherungsprämie. Einzige Bedingung für eine Hochstufung: Dein Versicherungsschutz muss mindestens sechs Monate lang ununterbrochen bestehen.
Nach einem Schadensfall wirst du in eine niedrigere SF-Klasse zurückgestuft, sprich, deine schadenfreien Jahre werden nach einem Unfall neu bewertet. Als Fahranfänger wirst du in die SF-Klasse 0 eingestuft, da die Versicherungen bei dir aufgrund einer statistisch höheren Unfallrate ein höheres Unfallrisiko sehen.
Insgesamt sind 39 Klassen gesetzlich vorgeschrieben. Diese sind nur bei deiner Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung bedeutsam.
Die Schadenfreiheitsklassen und ihre Bedingungen:
SF-Klasse | Bedingungen |
---|---|
SF21 - SF35 | 21 - 25 Jahre unfallfrei |
SF11 - SF20 | 11 - 20 Jahre unfallfrei |
SF5 - SF10 | 5 - 10 Jahre unfallfrei |
SF1 - SF4 | 1 - 4 Jahre unfallfrei |
SF½ | Mindestens 3 Jahre EU-Führerschein |
0 | Fahranfänger |
S | Nach Rückstufung auf SF 1 |
M | Fahranfänger nach Unfall durch Eigenverschulden und Fahrer nach zu vielen Unfällen |
Marderbisse können mehr anrichten als auf den ersten Blick zu sehen ist. Deine Teilkaskoversicherung kommt für einen Marderschaden zwar auf, doch meist nur für direkte Schäden, also angeknabberte oder ganz durchgebissene Kabel. Folgeschäden sind bei vielen Versicherern nicht mit abgedeckt. Dabei kann ein Marderschaden bis zum Motorschaden führen. Wird z. B. ein Kühlmittelschlauch durchgebissen, kann die Folge der auslaufenden Kühlflüssigkeit eine Überhitzung sein und den Motor stark schädigen.
Deine Kaskoversicherung kommt lediglich für Schäden auf, die bei einer Kollision oder einem Ausweichmanöver mit sogenanntem Haarwild entstehen, sprich: Wildschweine, Rehe, Hirsche und Füchse. Doch halten sich andere Tiere ja nicht automatisch an die Verkehrsregeln, sodass eine Kollision mit Rindern, Pferden, Schafen, Ziegen, Hasen, Hunden oder Katzen ebenfalls möglich ist. Mittlerweile bieten Versicherer eine Erweiterung an und übernehmen auch Schäden mit diesen Tieren.
Deine Teilkaskoversicherung übernimmt die Kosten eines Wildschadens übrigens nur, wenn sich dein Auto während des Unfalls in Bewegung befand. Das heißt, rennt ein Wildschwein gegen dein parkendes Auto, kommt die Teilkaskoversicherung in der Regel nicht für den entstandenen Schaden auf. Hast du dagegen eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, werden von dieser auch Wildschäden am stehenden Auto übernommen.
Bei einem Wildunfall können auch Dritte Schäden erleiden. Diese werden jedoch von deiner Kfz-Haftpflichtversicherung übernommen. Ganz gleich, ob es sich dabei um Personen- oder Sachschäden handelt.
Der Winter bürgt für dich als Autofahrer einige Hürden: glatte Straßen, vereiste Scheiben und Schnee. Wird dein geparktes Auto von einer Dachlawine getroffen, übernimmt im besten Fall deine Teilkaskoversicherung Schäden an Glasscheiben, weitere Schäden deine Vollkaskoversicherung.
Wasser im Motorraum oder auch ein Kabelbruch können schnell zum Kurzschluss führen. Im schlimmsten Fall sogar zu Brand- und Feuerschäden. Deine Teilkaskoversicherung zahlt bei Schäden durch Feuer und Kurzschluss an der Verkabelung. Doch reicht nicht immer ein Austausch der beschädigten Kabel, die zum Kurzschluss geführt haben. Denn Kurzschlüsse können weitere Schäden an den Aggregaten wie Lichtmaschine, Radio, Anlasser oder Batterie verursachen und diese Schäden übernimmt die Teilkaskoversicherung nicht. Es handelt sich dabei nämlich um Folgeschäden, die nicht automatisch von deinem Versicherungsschutz eingeschlossen sind. Jedoch gibt es für die Teilkaskoversicherung eine Erweiterung, die Folgeschäden durch Kurzschlüsse übernimmt.
Für deine Kaskoversicherung ist es entscheidend, dass Schäden nicht wegen einer versäumten Sorgfaltspflicht deinerseits zu stande kamen. Hältst du dich nicht an die Straßenverkehrsordnung, schenkst dem Stoppschild keinerlei Beachtung oder lässt den Schlüssel im Zündschloss stecken, was einen Autodiebstahl begünstigt, handelst du grob fahrlässig. Denn das Risiko einen Unfall oder Schaden zu verschulden, ist in diesen Momenten größer als sonst. Deine Versicherung prüft jeden Schadensfall sowie Unfallhergang und weist sie dir grobe Fahrlässigkeit nach, verweigert sie dir die Kostenübernahme der Schäden oder kürzt, je nach Schwere der groben Fahrlässigkeit, die Zahlung. Du bleibst dann auf den Kosten deines Schadens sitzen oder musst einen Großteil der Kosten selber decken.
Du verursachst einen Verkehrsunfall und als Folge sickert Öl in die Erde, ins Grundwasser oder verunreinigt die Straße. Gerade ein Ölaustritt am Unfallort kann auch für andere Personen, Pflanzen und Tiere ein Sicherheits- oder Gesundheitsrisiko darstellen, sodass dieses schnell beseitigt werden muss. Personen-, Sach- und Vermögensschäden sind von der Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt. Doch wer zahlt für Schäden an der Umwelt, die als Begleiterscheinung eines Unfalls nicht unwahrscheinlich sind? Einfache Antwort: Deine Kfz-Haftpflichtversicherung. Es kommt dabei jedoch nicht darauf an, einen Schaden an deinem Auto zu übernehmen, sondern den Schaden Dritter zu vermeiden. Die Reparatur deiner auslaufenden Ölwanne zahlt ausschließlich eine Kaskoversicherung.
Du willst morgens zur Arbeit fahren und dein Auto ist weg. Diebstahl, sagt die Polizei! Mit deiner Kaskoversicherung bist du bei einem Diebstahl abgesichert und die Versicherung zahlt dir den entstandenen Schaden. Jedoch nicht die Kaufsumme, die du für dein Auto bezahlt hast. Wieso, fragst du dich? Der Wertverlust eines Neuwagens ist im ersten Jahr ziemlich hoch, daher orientieren sich die Versicherungsgesellschaften an einem Wiederbeschaffungswert. Dieser wird seitens eines Kfz-Gutachters festgelegt und soll dem Wert entsprechen, den dein Auto zum Zeitpunkt des Diebstahl hatte. Folglich ermöglicht dir der Wiederbeschaffungswert, ein vergleichbar ausgestattetes Auto mit ähnlicher Laufleistung zu kaufen.
Kracht es zwischen zwei Autos oder einem Fahrradfahrer sowie Fußgänger und einem Auto, bleibt es leider selten bei Blechschäden. Schäden, die Personen während eines Verkehrsunfalls erleiden, können meist ein größeres Ausmaß annehmen als zuvor gedacht. Deine Kfz-Haftpflichtversicherung deckt Personenschäden ab. Dazu gehören Heilungs- und Folgekosten bei Verletzungen und Todesfall sowie Schmerzensgeld. Die Mindestdeckungssumme erstreckt sich hierbei auf 7,5 Millionen Euro. Was aber, wenn du mit deinen Freunden im Auto sitzt und einen Unfall mit einem vollen Reisebus verursachst? Dann können die Schadenersatzforderungen schnell die Mindestdeckungssumme überschreiten, denkst du? Falls dem so ist, bist du für die Differenz persönlich haftbar. Daher ist es zu deiner eigenen Sicherheit, eine Kfz-Haftpflichtversicherung mit einer weit höheren Deckungssumme abzuschließen.
Jetzt wird’s ein bisschen zahlenlastig! Die Schaden-Kosten-Quote ist eine Kennzahl, die besagt wie profitabel eine Versicherungsgesellschaft ist. Die Quote wird ermittelt, indem man alle angefallenen Aufwendungen, die die Kosten für eingetretene Schäden, die Verwaltung oder auch den Abschluss eines Versicherungsvertrages mit den Prämieneinnahmen eines Vertrages ins Verhältnis setzt. Ist die errechnete Quote größer als 1 (bzw. 100 Prozent), macht die Versicherungsgesellschaft Verluste. Senken können Versicherungen die Quote, indem sie u.a. Anpassungen an den Prämieneinnahmen vornehmen.
Erst mit der Zulassung deines Fahrzeugs ist es dir gestattet am Straßenverkehr teilzunehmen. Willst du dein Auto oder Motorrad, deinen Wohnwagen oder Anhänger bei der Kfz-Zulassungsstelle anmelden, musst du eine Versicherungsbescheinigung vorlegen, um nachzuweisen, dass für dein Kfz ein Haftpflichtschutz besteht.
Die eVB-Nummer, eine siebenstellige Kombination aus Zahlen und Buchstaben, ist Voraussetzung für die Zulassung und auch Ummeldung deines Fahrzeugs. Die eVB-Nummer enthält die wichtigsten Angaben über dein Fahrzeug und dich als Versicherungsnehmer. Sei nicht irritiert: Bei einem Versicherungswechsel eines zugelassenen Autos wird die eVB-Nummer als eVBÜ bezeichnet.
Dein Fahrzeug kannst du persönlich oder mittels Vertretung anmelden. Diese kann ein Verwandter, Bekannter oder auch das Autohaus sein, in dem du dein Auto gekauft hast. Für die Anmeldung mittels Vertretung ist eine von dir unterschriebene Vollmacht und eine Kopie deines Personalausweises nötig. Ab dem 1. Oktober 2019 kannst du dein Fahrzeug, wenn dessen Erstzulassung nach dem 1. Januar 2015 liegt, auch online (wieder)zulassen, abmelden und ummelden. Für die internetbasierte Fahrzeugzulassung benötigst du einen Personalausweis mit aktivierter Onlinefunktion und ein Kartenlesegerät oder Android-Smartphone.
Inhalte:
Dein Automodell ist eine wichtige Berechnungsgröße deiner Kfz-Versicherungsprämie und wird von den Versicherern einer Typklasse zugeordnet. Die Typklasse bildet die Unfall- und Schadensbilanz deines Automodells im vergangenen Jahr ab. War dein Autotyp also häufiger an einem Unfall beteiligt und die Versicherungsleistungen hoch, wird dein Auto in eine höhere Typklasse eingestuft, unabhängig, ob du einen Unfall hattest oder nicht. Die Versicherung schätzt so ein, wie hoch das Risiko ist, dass ein bestimmtes Automodell zum Versicherungsfall wird.
Die Typklasse ist für deine Haftpflichtversicherung sowie die Teil- und Vollkaskoversicherungen unterschiedlich gestuft:
Haftpflicht | Teilkasko | Vollkasko | |
---|---|---|---|
Anzahl der Typklassen | 16 | 24 | 25 |
Je höher die Typklasse, desto höher ist auch deine Versicherungsprämie. Umgekehrt gilt: Je niedriger die Typklasse, desto niedriger deine Versicherungsprämie. Du kannst die Typklasse deines Autos beim GDV online ermitteln. Dazu brauchst du nur die HSN und TSN deines Autos aus der Zulassungsbescheinigung.
Beispiele für Typklassen mit niedrigen und hohen Einstufungen in der Kfz-Versicherung 2020 (Auswahl):
Fahrzeugmodell | HSN/TSN | Haftpflicht-klasse (10-25) | Teilkasko-klasse (10-33) | Vollkasko-klasse (10-34) |
---|---|---|---|---|
Seat Arona 1.0 | 7593-ANP | 12 | 18 | 15 |
Suzuki Ignis 1.2 | 7102-AED | 14 | 20 | 18 |
Smart Forfour ED | 1313-GON | 14 | 12 | 12 |
Vw Polo VI 1.0 | 0603-CDR | 15 | 16 | 16 |
Citroen C3 1.2 | 3001-AXU | 14 | 16 | 17 |
Renault Twingo GT 0.9 | 3333-BGT | 14 | 18 | 17 |
Lexus RX450H Hybrid AWD | 5013-AKB | 22 | 32 | 31 |
BMW 730D | 0005-CEG | 21 | 32 | 31 |
Chevrolet Camaro 6.2 | 1766-AAN | 18 | 24 | 29 |
MB GLE Coupe 350 D 4Matic | 1313-EQU | 24 | 29 | 29 |
BMW X6 M | 7909-ABL | 24 | 33 | 33 |
Tesla Model X 75D/90D | 1480-AAM | 23 | 27 | 29 |
Quelle: https://www.gdv.de/de/medien/aktuell/neue-typklassen-fuer-11-millionen-autofahrer-50582
Das Alter deines Autos bestimmt vor allem den Beitrag deiner Teil- und Vollkaskoversicherung mit, da das Alter auch mit dem Wert deines Autos gleichzusetzen ist. Handelt es sich um ein älteres Fahrzeug, meldest du sicher nicht jeden Kratzer oder jede Beule der Versicherung. Auch interessieren sich Diebe weniger für alte – mit Verlaub – Rostlauben. Andererseits fährst du als Erstbesitzer eines Autos womöglich umsichtiger, um Schäden an deinem neuen Auto zu vermeiden. Ohne gemeldete Schäden, keine Schadensregulierung und Aufnahme in die Schadensstatistik der Versicherer. Letztendlich kommt es für deinen Beitrag immer auf das Risiko für die Versicherer, und die Wahrscheinlichkeit, dass du von ihnen Versicherungsleistungen beziehst, an.
Dein Beziehungsstatus kann in den Augen der Versicherer deine Fahrweise, und somit auch das Risiko einen Unfall zu verursachen, beeinflussen. Verheirateten Fahrern mit kleinen Kindern wird meist eine umsichtigere Fahrweise zugesprochen als Singles. Deshalb gibt es für Familien mit im Haushalt lebenden Kindern unter 14 Jahren einen Rabatt auf den Versicherungsbeitrag.
Wie auch für deinen Erstwagen, musst du für deinen Zweitwagen eine Haftpflichtversicherung abschließen. Diese unterliegt den gleichen Berechnungsfaktoren wie dein Erstwagen. Damit du jedoch nicht zwei hohe Versicherungsprämien bezahlen musst, gewähren dir die meisten Versicherer für deinen Zweitwagen eine Sondereinstufung. Diese bedeutet eine sofortige Einstufung in eine höhere SF-Klasse.
Die Voraussetzungen für eine Zweitwagenversicherung sind:
Die gleichen Konditionen beim Zweitwagen wie beim Erstwagen zu erhalten, ist schwierig. Vor allem, wenn sich beim Automodell schon unterschiedlich hohe Typklassen ergeben. Aber auch die SF-Klasse ist unterschiedlich: Im Regelfall würde dein Zweitwagen in die SF-Klasse 0 eingestuft werden.
Dein Alter nehmen die Versicherer als Indiz für deine Fahrweise. Als Fahranfänger mit 18 Jahren bist du unerfahrener im Straßenverkehr als mit 30 Jahren und 12 Jahren Führerschein. Gleichwohl kann ein hohes Alter zu einer riskanten Fahrweise führen, wenn gesundheitliche Veränderungen eintreten. Amtliche Unfallstatistiken zeigen ebenfalls dieses Bild: Jüngere und ältere Fahrer verursachen mehr Unfälle als Fahrer im mittleren Alter.
Je nachdem, ob du dein Auto alleine nutzt oder weitere damit fahren lässt, verändert sich dein Versicherungsbeitrag. Warum? Weil die Versicherer in einem größeren Fahrerkreis auch ein höheres Unfallrisiko sehen. Vor allem sollten die Fahrer noch sehr jung und unerfahren sein. Für deinen Versicherungsbeitrag bedeutet das einen Risikoaufschlag.
Ehepartner oder Lebenspartner kosten fast keinen Aufschlag, wenn du sie als Fahrer mit angibst. Du musst jedoch nicht alle Fahrer namentlich nennen. Am günstigsten ist es, wenn du eine Altersspanne wählst, die den jüngsten und den ältesten Fahrer deines Autos festlegt. So kann auch mal einer deiner Freunde oder dein Nachbar das Auto nutzen.
Dein Wohnort bestimmt für dein Auto die Zugehörigkeit zu einer Regionalklasse. Diese zeigt an, wie hoch die Schadensbilanz eines Zulassungsbezirks ist. Dabei werden das Fahrverhalten, die Anzahl der zugelassenen Fahrzeuge, Anzahl der Diebstähle sowie örtliche Straßen- und Witterungsverhältnisse berücksichtigt. Wie auch in der Typklasse, ist die Regionalklasse für deine Haftpflichtversicherung sowie die Teil- und Vollkaskoversicherungen unterschiedlich gestuft:
Haftpflicht | Teilkasko | Vollkasko | |
---|---|---|---|
Anzahl der Regionalklassen | 12 | 16 | 9 |
Hier gilt: Je höher deine Regionalklasse, desto höher deine Versicherungsprämie. Je niedriger die Regionalklasse, desto niedriger deine Versicherungsprämie. Vor allem Städte in Ballungszentren weisen eine hohe Regionalklasse auf. Ist ja auch logisch: In Großstädten ist die Anzahl an zugelassenen Fahrzeugen besonders hoch.
Die Regionalklassen ändern sich jährlich und werden bei bestehenden Verträgen zur nächsten Hauptfälligkeit im Versicherungsbeitrag angepasst. Anders als das Typklassenverzeichnis, das jedes Jahr vom GDV veröffentlicht wird und für jeden Versicherer bindend ist, kann sich deine Einstufung in die Regionalklasse von Versicherer zu Versicherer unterscheiden.
Regionalklassen in der Kfz-Versicherung für 2020 (Auswahl):
Stadt | Haftpflicht | Teilkaksko | Vollkasko |
---|---|---|---|
Berlin | 12 | 11 | 9 |
Hamburg | 12 | 7 | 8 |
Köln | 11 | 9 | 7 |
Düsseldorf | 11 | 6 | 6 |
Stuttgart | 8 | 4 | 5 |
München | 12 | 4 | 6 |
Frankfurt am Main | 11 | 3 | 6 |
Dortmund | 10 | 5 | 5 |
Essen | 12 | 7 | 6 |
Lepzig | 10 | 9 | 7 |
Quelle: www.gdv.de/de/themen/news/regionalklassen-nach-bundeslaendern-35110
Die Fahrleistung gibt an, wie viele Kilometer du in einem Jahr fährst. Dementsprechend können die Versicherer die Wahrscheinlichkeit eines Schadens berechnen. Denn je höher die Fahrleistung ist, desto höher das Risiko, dass du einen Unfall verursachst oder in einen verwickelt wirst.
Bei deiner Angabe handelt es sich um einen Schätzwert. Diesen solltest du jedoch so ehrlich wie möglich angeben. Hast du deine Fahrleistung zu gut eingeschätzt, bekommst du von deiner Versicherung auch dementsprechend eine Rückzahlung. Bist du jedoch weit mehr als die angegebenen Kilometer gefahren, kann es im Schadensfall zu Leistungskürzungen seitens der Versicherung kommen. Doch jetzt keine Panik vor versehentlicher Falschangabe! Viele Versicherer haben die Fahrleistung in Kilometerklassen eingeteilt, die deinem Schätzwert etwas Spielraum geben.
Diese sind in etwa wie folgt gestuft:
Kilometerklasse | Fahrleistung (jährlich) |
---|---|
1 | bis 6.000 km |
2 | bis 6.001 - 9.000 km |
3 | bis 9.001 - 12.000 km |
4 | bis 12.001 - 15.000 km |
5 | bis 15.001 - 20.000 km |
6 | bis 20.001 - 25.000 km |
7 | bis 25.001 - 30.000 km |
8 | über 30.000 km |
Nach einem Unfall stuft dich deine Kfz-Haftpflicht sowie deine Vollkaskoversicherung in eine niedrigere SF-Klasse zurück. Dadurch erhöht sich die Versicherungsprämie im nächsten Jahr. Entscheidend ist dabei nicht die Höhe der einzelnen Schäden und den zu zahlenden Leistungen der Versicherung, sondern die Anzahl der Schäden. In deinen Versicherungsbedingungen wird in einer sogenannten Rückstufungstabelle geregelt, in welche jeweilige SF-Klasse du für die Kfz-Haftpflicht und Vollkasko zurückfällst.
Inhalte:
Dein Automodell und dessen Typklasse sind ein wichtiger Faktor bei der Beitragsbemessung. Sofern du also vorhast ein Auto zu kaufen, solltest du dir vorher die Typklasse berechnen lassen. Am besten sogar von mehreren Autos, die vielleicht eh zur Auswahl stehen. Kombis und Limousinen sind nebenbei bemerkt in der Regel günstiger als SUVs.
Eine Selbstbeteiligung kann den Versicherungsbeitrag deiner Teil- und Vollkaskoversicherung beeinflussen. Selbstbeteiligung meint nichts anderes als dass die Versicherung dich an der Regulierung eines Schadens beteiligt. Wie hoch die Selbstbeteiligung ausfällt, entscheidest du. Diese wird zu Vertragsbeginn festgelegt und ist nicht von einer Schadenshöhe abhängig.
In der Teilkasko bedeutet eine Selbstbeteiligung von 150 Euro im Durchschnitt bis zu 23 Prozent Preisnachlass auf deine Versicherungsprämie. In der Vollkasko kannst du mit einer Selbstbeteiligung von 300 Euro im Durchschnitt 26 Prozent sparen.
Du erhältst bis zu 20 Prozent Preisnachlass, wenn du dich für eine Werkstattbindung entscheidest. Das bedeutet, dass du im Falle eines Schadens ausschließlich in eine Partnerwerkstatt deiner Kaskoversicherung fahren darfst. Die Versicherungen haben mit Werkstätten günstige Vertragsbedingungen ausgehandelt und können dir so eine niedrigere Versicherungsprämie anbieten. Die Vertragswerkstätten sind in der Regel keine Werkstätten deines Fahrzeugherstellers, jedoch TÜV-geprüft und verpflichtet dein Auto fachgerecht anhand der Herstellervorgaben instand zu setzen. Auch kann eine Werkstattbindung die Abwicklung von Schäden vereinfachen, da nicht erst Prüfungen etwaiger Kostenvoranschläge fremder Werkstätten vorgenommen werden müssen.
Wenn du deine SF-Klasse übertragen möchtest, erfolgt nicht auch eine SFR-Abtretung. Denn die Versicherungen haben unterschiedliche Rabattsysteme. Folgende Voraussetzungen gelten bei der Übertragung einer SF-Klasse:
Für die Übernahme einer SF-Klasse gilt jedoch auch der Führerschein-Erwerb des Übernehmenden. Es kann nämlich nur die SF-Klasse übertragen werden, die man selbst in den Jahren erzielt hätte.
Du hast einen Zweitwagen versichert mit dem dein Kind nach Erhalt seines Führerscheins gefahren ist. Jetzt sind einige Jahre vergangen und dein Kind möchte selbst ein Fahrzeug anmelden. Da dein Kind nur Fahrer deines Autos war, kann es keine eigenen SF-Rabatte vorweisen und gilt als Versicherungs-Neueinsteiger. Das wird dann natürlich auch teuer. Habt ihr als Familie von vornherein im Versicherungsvertrag bestimmt, dass dein Kind mit dem Auto fährt, kannst du die SF-Klasse deines Zweitwagens auf dein Kind übertragen. Abhängig vom Zeitpunkt des Führerscheinerwerbs, wird dein Kind in eine SF-Klasse eingestuft, die seinen unfallfreien Jahren entspricht. Die Versicherungskonditionen deines Erstwagens bleiben davon unberührt.
Auch kannst du deine schadenfreien Jahre, die du beim Motorrad fahren erreicht hast, auf dein Auto übertragen. Bei Motorrädern gelten allerdings andere SF-Klassen, die einem Auto neu zugeordnet werden müssen.
Hast du jahrelang einen Dienstwagen gefahren, möchtest nun aber einen privaten Wagen zulassen? Mit einem Dienstwagen hast du deinem Arbeitgeber schadenfreie Jahre erfahren, nicht dir. Bei einem Versicherungsabschluss würdest du also als Versicherungs-Neueinsteiger gelten. Dein Arbeitgeber kann dir jedoch die schadenfreien Jahre des Dienstfahrzeugs übertragen. Umgekehrt kannst du deine privaten schadenfreie Jahre auf den Dienstwagen übertragen, wechselt du den Arbeitgeber, nimmst du sie einfach wieder mit.
Neben einer Übertragung der Schadenfreiheitsklasse gibt es auch die Möglichkeit eine zu erben. Denn stirbt ein Versicherungsnehmer, geht das Fahrzeug und die dazugehörige Versicherung auf seinen Erben über. Du musst als Erbe lediglich eine Erklärung abgeben und die Sterbeurkunde vorlegen.
Bei der Telematik werden Informationen von Autos und anderen bewegten Objekten während der Fahrt erfasst und übertragen. Es wird also dein Fahrverhalten überwacht. Als Aufzeichnungsgeräte für deine Fahrdaten dient entweder eine fest verbaute Black Box oder dein Smartphone. So fließt deine Fahrweise, insbesondere Bremsverhalten und Geschwindigkeit, in die Berechnung deines Versicherungsbeitrags mit ein. Denn wer umsichtig und vorausschauend fährt, verringert in Augen der Versicherer das Risiko eines Unfalls.
Obwohl du umsichtig und vorausschauend fährst, können Unfälle passieren. Daher ist es wichtig einen Rabattretter & Rabattschutz zu haben, um eine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse zu vermeiden.
Ein Rabattretter springt automatisch ein, sobald du die SF-Klasse 25 oder höher erreicht hast. Bei einem Schaden wirst du dann zwar zurückgestuft, aber nur so weit, dass sich dein Versicherungsbeitrag nicht erhöht. Bei höheren SF-Klassen ist der Rabatt nämlich in einigen Klassen immer gleich.
Fährst du mit Rabattschutz, hast du mindestens einen Schaden pro Jahr frei. Der Rabattschutz gilt nur für deine Haftpflicht- sowie Vollkaskoversicherung und wird in der Regel erst aber einer SF-Klasse 4 angeboten. Ein Rabattretter schützt dich zwar vor einer Rückstufung in der SF-Klasse, die mit einem höheren Versicherungsbeitrag einhergeht, bedeutet aber auch je nach Versicherer 15 bis 30 Prozent Aufpreis. Auch kannst du den Rabattschutz bei einem Versicherungswechsel mitnehmen.
Deine Schadenfreiheitsklasse richtet sich nach den Jahren, in denen du unfallfrei gefahren bist. Bei einer Sondereinstufung erhältst du jedoch eine höhere SF-Klasse und Rabatt auf deine Versicherungsprämie, wenn du ein Fahrzeug zum ersten Mal versichern möchtest.
In der Regel gibt es folgende Sondereinstufungen:
Für ein Saisonkennzeichen zahlst du nur für die Monate einen Versicherungsbeitrag, in denen du das Fahrzeug auch wirklich nutzt. Saisonkennzeichen bieten sich vor allem für Cabrios, Motorräder und Wohnwagen an. Einzige Bedingung ist, dass du in den nicht versicherten Monaten dein Fahrzeug auf Privatgrund abstellst. Es darf nicht am Straßenrand oder einem öffentlichen Parkplatz abgestellt werden. Dein Versicherungsschutz beginnt und endet automatisch zum vereinbarten Zeitraum.
Du entscheidest, wie du deine Versicherungsprämie zahlst: monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich. Deine Versicherung allerdings erhebt einen Aufschlag je aufwendiger die Zahlungsweise für sie ist. Die monatliche Ratenzahlung ist die teuerste, am günstigsten ist dagegen die jährliche Zahlung.
Für Mitglieder bestimmter Berufsgruppen gewähren viele Kfz-Versicherer einen Rabatt auf den Versicherungsbeitrag. Du musst dafür jedoch überwiegend in diesem Beruf tätig sein und deiner Versicherung entsprechende Nachweise vom Arbeitgeber vorlegen.
In der Regel gibt es folgende Berufsgruppenrabatte:
Als Versicherungsnehmer obliegt dir eine Anzeigepflicht gegenüber deiner Versicherung, wenn sich Änderungen ergeben, die den Versicherungsbeitrag beeinflussen. Durch diese kannst du vielleicht keine Kosten bezüglich deines Versicherungsbeitrags sparen, aber hohe Nachforderungen, Vertragsstrafen und Schadenersatzansprüche vermeiden.
Wenn du deine Kfz-Haftpflicht, Teil- oder Vollkasko ordentlich und fristgerecht kündigen möchtest, solltest du die folgenden vier Punkte berücksichtigen:
Im § 5 Absatz 5 PflVG ist festgeschrieben, dass Kfz-Haftpflichtversicherungen eine maximale Mindestvertragslaufzeit von zwölf Monaten haben dürfen. Auch die Kaskoversicherung hat eine maximale Mindestvertragslaufzeit von zwölf Monaten und ist meist an den Vertrag der Kfz-Haftpflicht gebunden.
Du kannst deine Kfz-Versicherung in der Regel zum Jahresende kündigen, also zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres – übrigens auch, wenn du deine Versicherung zum Beispiel im Juli abschließt (Ausnahme: unterjährige Laufzeit).
Und das Wichtigste überhaupt: Unter Berücksichtigung der geltenden einmonatigen Kündigungsfrist muss das Kündigungsschreiben spätestens am 30. November dem Versicherer vorliegen.
Bei Verträgen mit einer unterjährigen Laufzeit – wenn du den Vertrag also irgendwann mitten im Jahr startest – gilt üblicherweise dieselbe Kündigungsfrist, also einen Monat. Der einzige Unterschied ist, dass das Vertragsende sich dann nach dem jeweiligen Abschlusszeitpunkt richtet.
In deinen Vertragsunterlagen steht, auf welchem Weg du die Kfz-Versicherung kündigen musst. Zumeist kann das Kündigungsschreiben per Post, Fax oder Mail zugesendet werden. In dem Schriftstück sollten folgende Daten und Informationen zu finden sein:
Kündigst du deinen Versicherungsvertrag nicht rechtzeitig unter Einhaltung der geltenden Frist zum Ende der jeweiligen Laufzeit, verlängert sich der Vertrag automatisch – um weitere zwölf Monate.
Bisher haben wir nur von ordentlichen Kündigungen gesprochen. Du hast aber noch eine andere Möglichkeit: außerordentlich kündigen. Wir haben dir hier mal die wichtigsten Fälle zusammengetragen, bei denen du ein Sonderkündigungsrecht hast:
Sollte eine Einstufung deines Autos in eine neue Typklasse zu einer Beitragserhöhung führen – hast du das Recht zu einer außerordentlichen Kündigung. Die jeweilige Einstufung deiner Typklasse findest du übrigens auf der Abrechnung deiner Beiträge.
Wenn sich die Regionalklasse aufgrund einer Neustrukturierung auf Seiten der Versicherung verändert und dies zu einer Beitragserhöhung führt, hast du ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht.
Wenn du einen Schaden hast, kannst du grundsätzlich außerordentlich kündigen und die Versicherung wechseln – unabhängig davon, ob die Versicherung den Schaden übernimmt oder nicht. Allerdings muss deine Versicherung zunächst ganz formal die Leistungspflicht der Haftpflicht anerkennen oder ablehnen, die Verhandlungen über die Leistung müssen also abgeschlossen sein. Erst dann hast du einen Monat Zeit zu kündigen. Übrigens kann auch umgekehrt dir dein Versicherungsanbieter im Schadensfall außerordentlich kündigen.
Wenn du dein altes Auto erst abmeldest und anschließend verkaufst, beendest du damit automatisch den bestehenden Versicherungsvertrag. Die Zulassungsstelle, bei der du den Wagen abmeldest, teilt das deiner Versicherung übrigens mit. Wenn du dir ein neues Auto anschaffen möchtest, kannst du dir also auch gleich eine neue Autoversicherung suchen.
Wenn du dein Auto ohne eine vorherige Abmeldung verkaufst, läuft deine alte Kfz-Versicherung kurzzeitig weiter. Sobald der neue Besitzer das Auto umgemeldet hat, ist dann auch das Versicherungsverhältnis endgültig beendet. Lass dir auf jeden Fall vom Käufer deines alten Autos den genauen Zeitpunkt der Übergabe schriftlich bestätigen. Sonst kann es mit einigem Aufwand verbunden sein, der Versicherung zu erklären, dass du nicht mehr der Halter warst, als der Käufer einen Unfall damit gebaut hat.
Grundsätzlich hast du bei einer Sonderkündigung eine Kündigungsfrist von einem Monat. Wenn dein Versicherungsunternehmen dir beispielsweise in einem Brief vom 15. November eine Erhöhung deiner Beiträge ankündigt, kannst du die Versicherung mit einer Frist bis zum 14. Dezember außerordentlich kündigen.
Dazu musst du eine schriftliche Kündigung verfassen und diese idealerweise per Einschreiben oder per Fax an deinen Anbieter senden. Wichtig ist, dass du den Grund deiner Kündigung (beispielsweise Beitragserhöhung oder Schadensfall, siehe oben) und deine Versicherungsdaten (Name, Versicherungsnummer, Kfz-Kennzeichen, Kfz-Typ) in dem Kündigungsschreiben angibst.
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